Die Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte liegt in einer neuen Version (Stand Januar 2024) vor. Die angehobene Geringfügigkeitsgrenze (538 €) ist berücksichtigt. Wir raten dazu, immer die aktuelle Version zu verwenden.
Es fehlen der Checkliste immer noch wichtige Abfragen, um eine vollständig korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung vornehmen zu können. Sie bildet aber dennoch eine gute Grundlage dafür.
Gerade für geringfügige oder kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind weitere Angaben (z. B. zur Vereinbarung der Wochenarbeitszeit und der täglichen Arbeitszeiten) zu den Lohnunterlagen zu nehmen, welche teilweise nach dem neuen Nachweisgesetz dem Beschäftigten sogar schriftlich mitgeteilt werden müssen. Diese sind zweckmäßig in einem separaten Personalbogen abzufragen und zu dokumentieren. Unseren Mandanten stellen wir einen geeigneten Personalfragebogen gerne zur Verfügung.
Das neue Formular haben wir in unsere Sammlung Formulare aus dem Lohnbüro aufgenommen.