Die BDA Checkliste in Version 2024

Die Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte liegt in einer neuen Version (Stand Januar 2024) vor. Die angehobene Geringfügigkeitsgrenze (538 €) ist berücksichtigt. Wir raten dazu, immer die aktuelle Version zu verwenden.

Es fehlen der Checkliste immer noch wichtige Abfragen, um eine vollständig korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung vornehmen zu können. Sie bildet aber dennoch eine gute Grundlage dafür.

Gerade für geringfügige oder kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind weitere Angaben (z. B. zur Vereinbarung der Wochenarbeitszeit und der täglichen Arbeitszeiten) zu den Lohnunterlagen zu nehmen, welche teilweise nach dem neuen Nachweisgesetz dem Beschäftigten sogar schriftlich mitgeteilt werden müssen. Diese sind zweckmäßig in einem separaten Personalbogen abzufragen und zu dokumentieren. Unseren Mandanten stellen wir einen geeigneten Personalfragebogen gerne zur Verfügung.

Das neue Formular haben wir in unsere Sammlung Formulare aus dem Lohnbüro aufgenommen.

Korrektur von Entgeltabrechnungen bei Kurzarbeitergeld ab 2023 nötig

Änderungen beim Kurzarbeitergeld auf Grund der abschließenden Prüfung zwingen künftig zu rückwirkender Beitragsabrechnung

Bisher wurden die Beitragsabrechnungen für Zeiträume, in denen sich auf Grund einer abschließenden Prüfung des Kurzarbeitergeldes Änderungen ergeben haben, nicht neu aufgerollt. Dies diente dem Vertrauensschutz und war wegen der immensen Antragszahlen ab März 2020 und der teilweise erst viele Monate nach Beendigung des Kurzarbeitergeldbezuges erfolgenden Abschlussprüfung durch die Arbeitsagenturen auch erforderlich.

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Die BDA Checkliste jetzt in neuer Version 2022

Die Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte liegt in einer neuen Version (Stand Oktober 2022) vor. Gegenüber der letzten Version (Stand: Juni 2021) wird nun auch die Bankverbindung abgefragt. Die von 450 € auf 520 € angehobene Geringfügigkeitsgrenze ist in den Texten ebenfalls berücksichtigt. Wir raten dazu, immer die aktuelle Version zu verwenden.

Zwar fehlen der Checkliste immer noch wichtige Abfragen, um eine vollständig korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung vornehmen zu können, sie bildet aber dennoch eine gute Grundlage dafür.

Gerade für geringfügige oder kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind weitere Angaben (z. B. zur Vereinbarung der Wochenarbeitszeit und der täglichen Arbeitszeiten) zu den Lohnunterlagen zu nehmen, welche teilweise nach dem neuen Nachweisgesetz dem Beschäftigten sogar schriftlich mitgeteilt werden müssen. Diese sind zweckmäßig in einem separaten Personalbogen abzufragen und zu dokumentieren, wie wir ihn unseren Mandanten zur Verfügung stellen.

Das neue Formular haben wir in unsere Sammlung Formulare aus dem Lohnbüro aufgenommen.

Gringfügigkeitsrichtlinien ab 01.08.2021

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Geringfügigkeits-Richtlinien überarbeitet. Die neuen Richtlinien in der Fassung vom 26.07.2021 gelten spätestens ab 01.08.2021.

  • Was sind die wichtigsten Änderungen?
  • Was sind die Geringfügigkeitsrichtlinien?
  • Worauf ist bei der Einstellung noch zu achten?
  • Der Volltext der Richtlinien zum Download
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Die BDA Checkliste jetzt in neuer Version 2021

Die Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte liegt in einer neuen Version (Stand Juni 2021) vor. Gegenüber der letzten Version (Stand: November 2019) wird nun auch die Steueridentifikationsnummer abgefragt. Wir raten dazu, immer die aktuelle Version zu verwenden.

Zwar fehlen der Checkliste immer noch wichtige Abfragen, um eine vollständig korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung vornehmen zu können, sie bildet aber dennoch eine gute Grundlage dafür. Gerade für geringfügige oder kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind weitere Angaben (z. B. zur Vereinbarung der Wochenarbeitszeit und der täglichen Arbeitszeiten) zu den Lohnunterlagen zu nehmen. Diese sind zweckmäßig in einem separaten Personalbogen abzufragen und zu dokumentieren, wie wir ihn unseren Mandanten zur Verfügung stellen.

Das neue Formular haben wir in unsere Sammlung Formulare aus dem Lohnbüro aufgenommen.

Jahresergebnisse 2020 der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Der Zoll veröffentlicht das Jahresergebnis 2020 der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Die Schadenssumme und Steuerschäden steigen gegenüber dem Vorjahr, wärend eingeleitete und abgeschlossene Ermittlungsverfahren rückläufig sind. Die Summe der Geldstrafen erreicht sogar einen 5-Jahres-Tiefststand.

Mehr als 1800 Jahre Freiheitsstrafe für Schwarzarbeit

Die Kräfte des Zolls, die gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug vorgehen, haben im letzten Jahr trotz erschwerter Bedingungen während der Corona-Pandemie den Verfolgungsdruck aufrechterhalten. Die Jahresergebnisse zeigen die Ermittlungserfolge: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat über 100.000 Strafverfahren und über 57.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Im Rahmen ihrer Ermittlungen hat die FKS Schäden in der Gesamthöhe von rund 816 Millionen Euro aufgedeckt (2019: 755 Mio. Euro). Für die Straftäter wurden empfindliche Freiheitsstrafen von insgesamt mehr als 1.800 Jahren erwirkt.

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Das Arbeitgeberkennzeichen beim Finanzamt und seine Tücken

Es kommt immer wieder vor, dass ein Mitarbeiter seitens des Arbeitgebers per ELStAM angemeldet wird, aber die Anmeldung nicht durch das Finanzamt bestätigt wird. Woran liegt das und wie geht man damit um?

  • Was ist das Arbeitgeberkennzeichen beim Finanzamt?
  • Wofür ist es wichtig, das Kennzeichen setzen zu lassen?
  • Wann und wodurch wird das Kennzeichen gesetzt?
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Warum erhalte ich keine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber?

Aus den Aufzeichnungen im Lohnkonto hat der Arbeitgeber nach Abschluss des Lohnkontos für jeden Arbeitnehmer der zuständigen Finanzbehörde bis zum letzten Tag des Monats Februar des folgenden Jahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln, sofern das Arbeitsverhältnis nicht schon vor Ablauf des Jahres beendet wurde und das Lohnkonto entsprechend früher abgeschlossen ist. Weiterhin hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die elektronische Lohnsteuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster binnen angemessener Frist als Ausdruck auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen.

  • Ausnahmen von der Pflicht zum Erstellen einer Lohnsteuerbescheinigung
  • Wann hat die Bescheinigung den Arbeitnehmer zu erreichen?
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