Die BDA Checkliste jetzt in neuer Version 2022

Die Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte liegt in einer neuen Version (Stand Oktober 2022) vor. Gegenüber der letzten Version (Stand: Juni 2021) wird nun auch die Bankverbindung abgefragt. Die von 450 € auf 520 € angehobene Geringfügikkeitsgrenze ist in den Texten ebenfalls berücksichtigt. Wir raten dazu, immer die aktuelle Version zu verwenden.

Zwar fehlen der Checkliste immer noch wichtige Abfragen um eine vollständig korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung vornehmen zu können, sie bildet aber dennoch eine gute Grundlage dafür.

Gerade für geringfügige oder kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind weitere Angaben (z. B. zur Vereinbarung der Wochenarbeitszeit und der täglichen Arbeitszeiten) zu den Lohnunterlagen zu nehmen, welche teilweise nach dem neuen Nachweisgesetz dem Beschäftigten sogar schriftlich mitgeteilt werden müssen. Diese sind zweckmäßig in einem separaten Personalbogen abzufragen und zu dokumentieren, wie wir ihn unseren Mandanten zur Verfügung stellen.

Das neue Formular haben wir in unsere Sammlung Formulare aus dem Lohnbüro aufgenommen.

Die BDA Checkliste jetzt in neuer Version 2021

Die Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte liegt in einer neuen Version (Stand Juni 2021) vor. Gegenüber der letzten Version (Stand: November 2019) wird nun auch die Steueridentifikationsnummer abgefragt. Wir raten dazu, immer die aktuelle Version zu verwenden.

Zwar fehlen der Checkliste immer noch wichtige Abfragen um eine vollständig korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung vornehmen zu können, sie bildet aber dennoch eine gute Grundlage dafür. Gerade für geringfügige oder kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind weitere Angaben (z. B. zur Vereinbarung der Wochenarbeitszeit und der täglichen Arbeitszeiten) zu den Lohnunterlagen zu nehmen. Diese sind zweckmäßig in einem separaten Personalbogen abzufragen und zu dokumentieren, wie wir ihn unseren Mandanten zur Verfügung stellen.

Das neue Formular haben wir in unsere Sammlung Formulare aus dem Lohnbüro aufgenommen.

Sicherheitsproblem im WLAN – FragAttacks

Sicherheitswarnung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu Sicherheitslücken die sowohl WLAN-Router als auch die damit verbundenen Geräte betreffen können.

Unter der Bezeichnung „FragAttacks“ (fragmentation and aggregation attacks) veröffentlichten Sicherheitsforscher am Dienstag, den 11. Mai 2021, Erkenntnisse zu zahlreichen WLAN-Schwachstellen, die sowohl WLAN-Router als auch die damit verbundenen Geräte – Smartphones, Konsolen aber auch generell Computer – betreffen können. Die Lücken treffen alle WLAN-Standards, einschließlich WPA3.

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Jahresergebnisse 2020 der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Der Zoll veröffentlicht das Jahresergebnis 2020 der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Die Schadenssumme und Steuerschäden steigen gegenüber dem Vorjahr, wärend eingeleitete und abgeschlossene Ermittlungsverfahren rückläufig sind. Die Summe der Geldstrafen erreicht sogar einen 5-Jahres-Tiefststand.

Mehr als 1800 Jahre Freiheitsstrafe für Schwarzarbeit

Die Kräfte des Zolls, die gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug vorgehen, haben im letzten Jahr trotz erschwerter Bedingungen während der Corona-Pandemie den Verfolgungsdruck aufrechterhalten. Die Jahresergebnisse zeigen die Ermittlungserfolge: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat über 100.000 Strafverfahren und über 57.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Im Rahmen ihrer Ermittlungen hat die FKS Schäden in der Gesamthöhe von rund 816 Millionen Euro aufgedeckt (2019: 755 Mio. Euro). Für die Straftäter wurden empfindliche Freiheitsstrafen von insgesamt mehr als 1.800 Jahren erwirkt.

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Warum erhalte ich keine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber?

Aus den Aufzeichnungen im Lohnkonto hat der Arbeitgeber nach Abschluss des Lohnkontos für jeden Arbeitnehmer der zuständigen Finanzbehörde bis zum letzten Tag des Monats Februar des folgenden Jahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln, sofern das Arbeitsverhältnis nicht schon vor Ablauf des Jahres beendet wurde und das Lohnkonto entsprechend früher abgeschlossen ist. Weiterhin hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die elektronische Lohnsteuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster binnen angemessener Frist als Ausdruck auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen.

  • Ausnahmen von der Pflicht zum Erstellen einer Lohnsteuerbescheinigung
  • Wann hat die Bescheinigung den Arbeitnehmer zu erreichen?
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Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 – Ergänzendes BMF-Schreiben

Ergänzungen zum BMF-Schreiben vom 30.06.2020 folgen mit BMF-Schreiben vom 04.11.2020. Darin sind weitere Angaben zur Absenkung der Umsatzsteuersätze zum 01.07.2020 und zu deren Anhebung zum 01.01.2021 enthalten. Dabei wurden auch bisherige Problemfälle geklärt.

„Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 – Ergänzendes BMF-Schreiben“ weiterlesen

Pflicht zur Prüfung der USt-IdNr.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gibt Auskunft über den Status des Abnehmers einer Lieferung bzw. einer sonstigen Leistung. Gibt der Kunde eine gültige USt-IdNr. an, zeigt dies, dass der Kunde im übrigen EU-Gemeinschaftsgebiet den Gegenstand der Lieferung der Umsatzbesteuerung (Erwerbsbesteuerung) zu unterwerfen hat bzw. bei einer sonstigen Leistung die Umsatzsteuerschuldnerschaft in dem anderen EU-Mitgliedstaat übernimmt. Eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers ist materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung des Umsatzes beim Leistenden. Darüber hinaus hat der Leistende die angegebene Nummer mit der „Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns“ zu prüfen.

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