Photovoltaikanlagen unterliegen ab 01.01.2023 dem Umsatzsteuersatz in Höhe von 0 %, unter bestimmten Voraussetzungen. Was sich im Entwurf eines BMF-Schreibens ankündigte, ist nun im BMF-Schreiben vom 27.02.2023 dargestellt. Besonderes zu beachten ist, dass es keine Umsatzsteuerbefreiung für diese PV-Anlagen gibt. In der Buchhaltung ist dies unter anderem mit einem neuen Steuersatz gelöst.
„Geänderte Umsatzsteuer für PV-Anlagen ab 1. Januar 2023“ weiterlesenDie BDA Checkliste jetzt in neuer Version 2022
Die Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte liegt in einer neuen Version (Stand Oktober 2022) vor. Gegenüber der letzten Version (Stand: Juni 2021) wird nun auch die Bankverbindung abgefragt. Die von 450 € auf 520 € angehobene Geringfügikkeitsgrenze ist in den Texten ebenfalls berücksichtigt. Wir raten dazu, immer die aktuelle Version zu verwenden.
Zwar fehlen der Checkliste immer noch wichtige Abfragen um eine vollständig korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung vornehmen zu können, sie bildet aber dennoch eine gute Grundlage dafür.
Gerade für geringfügige oder kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind weitere Angaben (z. B. zur Vereinbarung der Wochenarbeitszeit und der täglichen Arbeitszeiten) zu den Lohnunterlagen zu nehmen, welche teilweise nach dem neuen Nachweisgesetz dem Beschäftigten sogar schriftlich mitgeteilt werden müssen. Diese sind zweckmäßig in einem separaten Personalbogen abzufragen und zu dokumentieren, wie wir ihn unseren Mandanten zur Verfügung stellen.
Das neue Formular haben wir in unsere Sammlung Formulare aus dem Lohnbüro aufgenommen.
Änderungen im Nachweisgesetz und in der Personalverwaltung
Das geänderte Nachweisgesetz bringt weitere Pflichten zu den bereits bestehenden. Immer mehr „wesentliche Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses“ die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aushändigen muss. Pflichtangaben, Fristen – wie geht man damit um? Was ist neu?
„Änderungen im Nachweisgesetz und in der Personalverwaltung“ weiterlesenDie Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert
Für einen Übergangszeitraum bis zum 25. Mai 2022 gelten nach der Neufassung vom März der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung noch Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes für Betriebe, um das Pandemiegeschehen in Unternehmen möglichst gering zu halten. Der Übergangszeitraum endet nun ohne Verlängerung.
„Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert“ weiterlesenNeuregelungen zum Dienstwagen per BMF-Schreiben vom 03.03.2022
Das BMF-Schreiben vom 3. März 2022 zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung betrieblicher Kfz an Arbeitnehmer ersetzt das BMF-Schreiben vom 4. 4. 2018. Damit ergeben sich eine Vielzahl von Änderungen und Klarstellungen für die Lohnbuchhaltung, welche in allen offenen Fällen anzuwenden sind.
„Neuregelungen zum Dienstwagen per BMF-Schreiben vom 03.03.2022“ weiterlesenNutzungsdauer von Computern und Software
Die Nutzungsdauer von Computerhardware und Software wurde bereits mit BMF-Schreiben vom 26.02.2021 geändert, wobei einige Praxisfragen offen geblieben sind. Mit dem neuen BMF-Schreiben vom 22.02.2022 werden diese Fragen geklärt.

Von besonderem Interesse in der Praxis ist die getroffene Nichtbeanstandungsregelung, wonach zwar die Abschreibung nach § 7 (1) Satz 4 EStG grundsätzlich gilt, es jedoch nicht beanstandet wird, wenn die Abschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe erfolgen kann.
Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts vermindert sich für dieses Jahr der Absetzungsbetrag nach Satz 1 um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht.
§ 7 (1) Satz 4 EStG
Durch die Nichtbeanstandungsregelung kann die AfA für die betroffenen Wirtschaftsgüter im Grunde der Abschreibung von GWG folgen und es wird praktisch die Sofortabschreibung ermöglicht.
Warum die betreffenden Wirtschaftsgüter nicht gleich in die GWG-Regelungen einbezogen wurden und statt dessen erst eine Sonder-Abschreibungsdauer von einem Jahr umgesetzt wurde, welche erst jetzt mit einer Nichtbeanstandungsregel wiederum umgestaltet wurde – um die eigentlich gewünschte Vereinfachung hin zur Sofortabschreibung wie bei geringfügigen Wirtschaftsgütern – umzusetzen, ist schleierhaft.
DSL Flächenstörung auch in Wiesbaden
Seit heute 12:25 Uhr ist auch unser DSL-Anschluss in Wiesbaden gestört und kein Internet verfügbar. Davon ist auch die Telefonleitung betroffen, so dass über den Anschluss nicht telefoniert werden kann. In dringenden Fällen erreichen uns eingehende Anrufe jedoch durch eine eingerichete Rufumleitung.
Nachtrag (02.02.2022): Ende der Störung.
„DSL Flächenstörung auch in Wiesbaden“ weiterlesenZahlungserinnerungen von anderen EU-Mitgliedstaaten erhalten?
Was ist zu tun, wenn Sie eine Zahlungserinnerung von anderen EU-Mitgliedsstaaten erhalten haben? Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gibt dazu Hinweise und Empfehlungen, die wir hier zur Verfügung stellen.
„Zahlungserinnerungen von anderen EU-Mitgliedstaaten erhalten?“ weiterlesenErleichterungen für viele Betreiber von Photovoltaikanlagen
Die Gewinnermittlung für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) oder Blockheizkraftwerken (BHKW) kann entfallen. Wir Informieren zu den Grundlagen und Details des BMF-Schreiben.
„Erleichterungen für viele Betreiber von Photovoltaikanlagen“ weiterlesenFormular zur EÜR 2021 zum Download bereit
Auch dieses Jahr stellen wir die Formulare Anlage EÜR 2021 für Ihre Buchhaltung zur Einnahmeüberschussrechnung bereit. Unsere Vordruck-Seite haben wir um die aktuellen Formulare ergänzt.
„Formular zur EÜR 2021 zum Download bereit“ weiterlesenEine Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice darf auch nach der Homeoffice-Pflicht nicht unterbleiben
Am 30. 06. 2021 ist die Homeoffice-Pflicht ausgelaufen, doch viele Arbeitgeber setzen nun verstärkt auf die Arbeit im Homeoffice. Eine Gefährdungsbeurteilung darf dabei nicht vergessen werden.
„Eine Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice darf auch nach der Homeoffice-Pflicht nicht unterbleiben“ weiterlesenGringfügigkeitsrichtlinien ab 01.08.2021
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Geringfügigkeits-Richtlinien überarbeitet. Die neuen Richtlinien in der Fassung vom 26.07.2021 gelten spätestens ab 01.08.2021.
- Was sind die wichtigsten Änderungen?
- Was sind die Geringfügigkeitsrichtlinien?
- Worauf ist bei der Einstellung noch zu achten?
- Der Volltext der Richtlinien zum Download
Die BDA Checkliste jetzt in neuer Version 2021
Die Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte liegt in einer neuen Version (Stand Juni 2021) vor. Gegenüber der letzten Version (Stand: November 2019) wird nun auch die Steueridentifikationsnummer abgefragt. Wir raten dazu, immer die aktuelle Version zu verwenden.
Zwar fehlen der Checkliste immer noch wichtige Abfragen um eine vollständig korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung vornehmen zu können, sie bildet aber dennoch eine gute Grundlage dafür. Gerade für geringfügige oder kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind weitere Angaben (z. B. zur Vereinbarung der Wochenarbeitszeit und der täglichen Arbeitszeiten) zu den Lohnunterlagen zu nehmen. Diese sind zweckmäßig in einem separaten Personalbogen abzufragen und zu dokumentieren, wie wir ihn unseren Mandanten zur Verfügung stellen.
Das neue Formular haben wir in unsere Sammlung Formulare aus dem Lohnbüro aufgenommen.
Sicherheitsproblem im WLAN – FragAttacks
Sicherheitswarnung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu Sicherheitslücken die sowohl WLAN-Router als auch die damit verbundenen Geräte betreffen können.
Unter der Bezeichnung „FragAttacks“ (fragmentation and aggregation attacks) veröffentlichten Sicherheitsforscher am Dienstag, den 11. Mai 2021, Erkenntnisse zu zahlreichen WLAN-Schwachstellen, die sowohl WLAN-Router als auch die damit verbundenen Geräte – Smartphones, Konsolen aber auch generell Computer – betreffen können. Die Lücken treffen alle WLAN-Standards, einschließlich WPA3.
„Sicherheitsproblem im WLAN – FragAttacks“ weiterlesenGeschützt: Die Lohnabrechnungen per E-Mail versenden
Jahresergebnisse 2020 der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Der Zoll veröffentlicht das Jahresergebnis 2020 der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Die Schadenssumme und Steuerschäden steigen gegenüber dem Vorjahr, wärend eingeleitete und abgeschlossene Ermittlungsverfahren rückläufig sind. Die Summe der Geldstrafen erreicht sogar einen 5-Jahres-Tiefststand.
Mehr als 1800 Jahre Freiheitsstrafe für Schwarzarbeit

Die Kräfte des Zolls, die gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug vorgehen, haben im letzten Jahr trotz erschwerter Bedingungen während der Corona-Pandemie den Verfolgungsdruck aufrechterhalten. Die Jahresergebnisse zeigen die Ermittlungserfolge: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat über 100.000 Strafverfahren und über 57.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Im Rahmen ihrer Ermittlungen hat die FKS Schäden in der Gesamthöhe von rund 816 Millionen Euro aufgedeckt (2019: 755 Mio. Euro). Für die Straftäter wurden empfindliche Freiheitsstrafen von insgesamt mehr als 1.800 Jahren erwirkt.
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