Formulare aus dem Lohnbüro

Für das Lohnbüro, die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung und Personalabteilung stellen wir Formulare und Checklisten kostenlos zum Download bereit. Diese Seite wird bei Bedarf um weitere Formulare ergänzt.

Derzeit finden Sie die folgenden Vorlagen, bzw. Vordrucke:

  • Fragebogen für geringfügig, bzw. kurzfristig Beschäftigte zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung
  • Vorlage zur Dokumentation der Arbeitszeit
  • Vorlage zur Dokumentation und Nachweis von gewährtem und genommenem Urlaub
  • Checkliste und Vorlage zur Niederschrift nach dem Nachweisgesetz

Fragebogen für geringfügig, bzw. kurzfristig Beschäftigte zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung:

Personalfragebogen BDA Checkliste für geringfügige bzw. kurzfristige Beschäftigung 2024 als PDF-Datei (Stand 01/2024)
Gegenüber der vorherigen Version sind Anpassungen an die angehobene Grenze (538 Euro) bei der geringfügigen Beschäftigung vorgenommen worden.

Übergangsweise halten wir die älteren Versionen abrufbar.

Übergangsweise halten wir den Personalfragebogen BDA Checkliste für geringfügige bzw. kurzfristige Beschäftigung 2021 als PDF-Datei (Stand 06/2021) verfügbar.

Archivierte Versionen

Aus unserem Archiv können Sie ältere Checklisten anfordern, die wir hier nicht weiter darstellen um die Übersichtlichkeit der Seite zu wahren.
Sprechen Sie uns gerne darauf an.


Vorlage zur Dokumentation der Arbeitszeit

Aktuelle Versionen stellen wir nur noch auf Anfrage zur Verfügung. Wir empfehlen jedoch die Möglichkeiten der elektronischen Zeiterfassung zu nutzen, zu denen wir gerne ein Angebot unterbreiten. Schon bei nur einem Mitarbeiter ist der Einsatz unserer Lösungen zu empfehlen, da diese nicht nur leicht zu bedienen sind sondern den sonst anfallenden Mehraufwand bei der Bearbeitung von Arbeitszeit, Fehlzeiten (z. B. Krankheit) und dem Nachweis von gewähtem und genommenem Urlaub einspart.

Archivierte Versionen

Die Vorlage zur Dokumentation der Arbeitszeit 2019 enthält 12 Monatsblätter mit Kalender und kann für Beschäftigte verwendet werden, deren Arbeitszeit aufzuzeichnen ist.


Vorlage zur Dokumentation und Nachweis von gewährtem und genommenem Urlaub

Aktuelle Versionen stellen wir nur noch auf Anfrage zur Verfügung. Wir empfehlen jedoch die Möglichkeiten der elektronischen Zeiterfassung zu nutzen, zu denen wir gerne ein Angebot unterbreiten. Schon bei nur einem Mitarbeiter ist der Einsatz unserer Lösungen zu empfehlen, da diese nicht nur leicht zu bedienen sind sondern den sonst anfallenden Mehraufwand bei der Bearbeitung von Arbeitszeit, Fehlzeiten (z. B. Krankheit) und dem Nachweis von gewähtem und genommenem Urlaub einspart.


Checkliste und Vorlage zur Niederschrift nach dem Nachweisgesetz

Durch die Änderung im Nachweisgesetz sind die schriftlich festzuhaltenden wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses für Verträge ab 01.08.2022 deutlich ausgeweitet worden. Zudem ist die Schriftform zwingend vorgegeben, so dass die elektronische Form (z.B. E-Mail) nicht genügt. Wir halten es für zweckmäßig, die erforderlichen Angaben daher insgesamt in einem schriftlichen Arbeitsvertrag aufzunehmen, selbst wenn die Schriftform für den Arbeitsvertrag an sich nicht gefordert bleibt.

Das gesonderte Formular „Vorlage zur Niederschrift“ haben wir daher nicht weiter angepasst und stellen die nachzuweisenden Inhalte in einer Übersicht dar, an Hand derer bestehende Arbeitsverträge für Neueinstellungen angepasst werden können und ggf. bisher fehlende Inhalte der „Vorlage zur Niederschrift“ erkannt werden können um diese nachzuhalten.

Die wesentlichen Arbeitsbedingungen sind in § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 bis 15 NachwG geregelt. Dazu zählen folgende Angaben (Neuregelungen in fetter Schrift):

  1. der Name und die Anschrift der Vertragsparteien,
  2. der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses,
  3. bei befristeten Arbeitsverhältnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses,
  4. der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, daß der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden oder seinen Arbeitsort frei wählen kann,
  5. eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit,
  6. sofern vereinbart, die Dauer der Probezeit,
  7. die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben sind, und deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung,
  8. die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen,
  9. bei Arbeit auf Abruf nach § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes:
    a) die Vereinbarung, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat,
    b) die Zahl der mindestens zu vergütenden Stunden,
    c) der Zeitrahmen, bestimmt durch Referenztage und Referenzstunden, der für die Erbringung der Arbeitsleistung festgelegt ist, und
    d) die Frist, innerhalb derer der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit im Voraus mitzuteilen hat,
  10. sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen,
  11. die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs,
  12. ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung,
  13. wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger zusagt, der Name und die Anschrift dieses Versorgungsträgers; die Nachweispflicht entfällt, wenn der Versorgungsträger zu dieser Information verpflichtet ist,
  14. das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage; § 7 des Kündigungsschutzgesetzes ist auch bei einem nicht ordnungsgemäßen Nachweis der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage anzuwenden,
  15. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber festlegen.