Minijob – Änderungen ab 2019 für geringfügig Beschäftigte

Geringfügige Beschäftigung und Mindestlohn

Geringfügig ist eine Beschäftigung, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt die Grenze von 450 € (maximal 5.400 € pro Jahr bei durchgehender mindestens 12 Monate dauernder Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt in jedem Monat) nicht überschreitet. Hieran hat sich gegenüber dem Vorjahr nichts verändert. Ab 01.01.2019 ist jedoch der gesetzliche Mindestlohn auf 9,19 € pro Stunde angehoben worden.

Daraus ergibt sich, dass bei einem Stundenlohn entsprechend dem Mindestlohn, die regelmäßige Arbeitszeit im Monat maximal 48,96 Stunden betragen kann. Bei höheren Stundenlöhnen verringert sich die maximale Stundenanzahl entsprechend.

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Warum das Netto-Entgelt bei Bonuszahlungen immer weniger wird

Beim Betrachten der Entgeltabrechnung stellen sich Fragen, wenn die monatliche Nettoauszahlung nicht in erwarteter Höhe ausfällt. Ist sie gar geringer als im Vormonat, kommt bei betroffenen Mitarbeitern Skepsis auf, ob die Abrechnung wohl auch korrekt erstellt wurde.

In der monatlichen Abrechnung führen Prämien, Boni und sonstige Einmalzahlungen oft für Verwirrung und dies bei Gehalt- und Lohnabrechnungen gleichermaßen. Zwar werden Einmalzahlungen von den Lohnabrechnungsprogrammen in der Regel korrekt berücksichtigt, doch die Frage nach den Hintergründen unterschiedlicher Nettoauszahlungen erzeugt auch bei manchem Lohnabrechner zuerst nur Achselzucken. „Warum das Netto-Entgelt bei Bonuszahlungen immer weniger wird“ weiterlesen

Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden.

Eine neue Webseite stellt nicht nur ihre ersten Besucher auf jene Probe, der auch der Inhaber sich stellen muss, bis Inhalte in gewünschter Form und von einiger Qualität erstellt sind.

Ein Bild oder eine Grafik würde vielleicht schon genügen, den Besucher zu besänftigen. Jedoch fand sich kein Baustellenschild, das nicht den oben beschriebenen Prozess enorm beschleunigen würde.