Jahresergebnisse 2020 der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Der Zoll veröffentlicht das Jahresergebnis 2020 der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Die Schadenssumme und Steuerschäden steigen gegenüber dem Vorjahr, wärend eingeleitete und abgeschlossene Ermittlungsverfahren rückläufig sind. Die Summe der Geldstrafen erreicht sogar einen 5-Jahres-Tiefststand.

Mehr als 1800 Jahre Freiheitsstrafe für Schwarzarbeit

Die Kräfte des Zolls, die gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug vorgehen, haben im letzten Jahr trotz erschwerter Bedingungen während der Corona-Pandemie den Verfolgungsdruck aufrechterhalten. Die Jahresergebnisse zeigen die Ermittlungserfolge: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat über 100.000 Strafverfahren und über 57.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Im Rahmen ihrer Ermittlungen hat die FKS Schäden in der Gesamthöhe von rund 816 Millionen Euro aufgedeckt (2019: 755 Mio. Euro). Für die Straftäter wurden empfindliche Freiheitsstrafen von insgesamt mehr als 1.800 Jahren erwirkt.

Die FKS hat zusätzliche Befugnisse erhalten und bis zum Jahr 2029 wird zudem deutlich mehr Personal zugeführt. Damit wird der Zoll in die Lage versetzt, noch besser für Fairness und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen. Es ist eine zentrale Aufgabe des Staates, illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug wirksam einzudämmen und die Einhaltung der zwingenden Mindestarbeitsbedingungen zu sichern, so Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

Wärend der Corona-Pandemie sind die bekannten Branchen besonders betroffen

Die Arbeitsergebnisse der FKS sind gerade in Anbetracht der besonderen Rahmenbedingungen des Jahres 2020 positiv zu bewerten. Zahlreiche Branchen (zum Beispiel: Gastgewerbe, Friseurhandwerk, Messebau) waren und sind weiterhin besonders stark von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen. Die FKS hat schnell reagiert und erfolgreich neue Prüfschwerpunkte gesetzt. Zum Schutz der Gesundheit der Einsatzkräfte wurden zudem geeignete Maßnahmen ergriffen.

Es wurden in 2020 zahlreiche Schwerpunktprüfungen und Aktionstage, wie beispielsweise in der Fleischwirtschaft und der Paketdienstleistung durchgeführt. Die Prüfung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern wurde 2020 auf hohem Niveau fortgeführt, es wurden 44.702 Arbeitgeber geprüft (2016: 40.374, 2017: 52.209, 2018: 53.491, 2019: 54.733). Die FKS hat durch ihre Ermittlungen kriminelle Machenschaften, dubiose Firmengeflechte und undurchsichtige Betrugssysteme erfolgreich aufgedeckt. Es wurden 106.565 Strafverfahren abgeschlossen (2016: 107.080, 2017: 107.941, 2018: 108.807 und 2019: 115.958). Die Ermittlungen haben zu hohen Freiheitsstrafen von insgesamt 1.827 Jahren geführt.

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben viele Facetten – Scheinselbstständigkeit ist regelmäßig ein Problem

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rechtzeitig und in richtiger Höhe zu entrichten. Verstöße sind strafbar und werden konsequent verfolgt. Auch die Umgehung von Sozialabgaben durch Scheinselbstständigkeit ist regelmäßig ein Problem, auf das die FKS bei ihren Prüfungen stößt.

Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, sind verpflichtet, Einkommen, das sie durch Erwerbstätigkeit erzielen, der Stelle mitzuteilen, die ihnen diese Leistung gewährt. Tun sie dies nicht, nehmen sie die Leistungen zu Unrecht in Anspruch. Darunter fällt auch die Vortäuschung eines Arbeitsverhältnisses oder einer selbstständigen Beschäftigung, um für sich selbst oder einen Dritten Sozialleistungen zu Unrecht zu beziehen. Den Täterinnen und Tätern drohen dann empfindliche Strafen. Zudem werden die unrechtmäßig in Anspruch genommenen Leistungen zurückgefordert.

Mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom Juli 2019 wurde eine Vielzahl gesetzlicher Maßnahmen beschlossen und die FKS massiv gestärkt. Sie kann nunmehr unter anderem bereits bei der Anbahnung von Schwarzarbeit auf sogenannten Tagelöhnerbörsen, auf Online-Dienstleistungsplattformen oder in Fällen, in denen ein Arbeitsverhältnis oder eine selbstständige Beschäftigung nur vorgetäuscht werden, tätig werden.

Die Jahresergebnisse im Einzelnen

Sachverhalte20162017201820192020
Schadenssumme der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen – in Mio. Euro –812,7967,3834,8755,4816,5
Steuerschäden aus Ermittlungsverfahren der Landesfinanzverwaltungen, die aufgrund von Erkenntnissen des Zolls veranlasst wurden – in Mio. Euro –62,956,232,445,866,0
Eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Straftaten104.494107.903111.004114.997104.787
Abgeschlossene Ermittlungsverfahren wegen Straftaten107.080107.941108.807115.958106.565
Summe der Geldstrafen aus Urteilen und Strafbefehlen – in Mio. Euro –34,131,633,436,629,8
Summe der erwirkten Freiheitsstrafen – in Jahren1.7311.6481.7151.8911.827
Eingeleitete und übernommene Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten49.43954.80858.61363.63057.330
Abgeschlossene Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten45.78348.82852.57957.24852.173
Summe der vereinnahmten Geldbußen, Verwarnungsgelder und Einziehungsbeträge – in Mio. Euro –18,826,520,424,523,1
Die Jahresergebnisse im Einzelnen (Quelle: Zoll)

Die vollständige Pressemitteilung

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