Änderungen beim Kurzarbeitergeld auf Grund der abschließenden Prüfung zwingen künftig zu rückwirkender Beitragsabrechnung
Bisher wurden die Beitragsabrechnungen für Zeiträume in denen sich auf Grund einer abschließenden Prüfung des Kurzarbeitergeldes Änderungen ergeben haben nicht neu aufgerollt. Dies diente dem Vertrauensschutz und war wegen der immensen Antragszahlen ab März 2020 und den teilweise erst viele Monate nach Beendigung des Kurzarbeitergeldbezuges erfolgenden Abschlussprüfung durch die Arbeitsagenturen auch erforderlich.
Photovoltaikanlagen unterliegen ab 01.01.2023 dem Umsatzsteuersatz in Höhe von 0 %, unter bestimmten Voraussetzungen. Was sich im Entwurf eines BMF-Schreibens ankündigte, ist nun im BMF-Schreiben vom 27.02.2023 dargestellt. Besonderes zu beachten ist, dass es keine Umsatzsteuerbefreiung für diese PV-Anlagen gibt. In der Buchhaltung ist dies unter anderem mit einem neuen Steuersatz gelöst.
Die Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte liegt in einer neuen Version (Stand Oktober 2022) vor. Gegenüber der letzten Version (Stand: Juni 2021) wird nun auch die Bankverbindung abgefragt. Die von 450 € auf 520 € angehobene Geringfügikkeitsgrenze ist in den Texten ebenfalls berücksichtigt. Wir raten dazu, immer die aktuelle Version zu verwenden.
Zwar fehlen der Checkliste immer noch wichtige Abfragen um eine vollständig korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung vornehmen zu können, sie bildet aber dennoch eine gute Grundlage dafür.
Gerade für geringfügige oder kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind weitere Angaben (z. B. zur Vereinbarung der Wochenarbeitszeit und der täglichen Arbeitszeiten) zu den Lohnunterlagen zu nehmen, welche teilweise nach dem neuen Nachweisgesetz dem Beschäftigten sogar schriftlich mitgeteilt werden müssen. Diese sind zweckmäßig in einem separaten Personalbogen abzufragen und zu dokumentieren, wie wir ihn unseren Mandanten zur Verfügung stellen.
Das geänderte Nachweisgesetz bringt weitere Pflichten zu den bereits bestehenden. Immer mehr „wesentliche Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses“ die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aushändigen muss. Pflichtangaben, Fristen – wie geht man damit um? Was ist neu?
Für einen Übergangszeitraum bis zum 25. Mai 2022 gelten nach der Neufassung vom März der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung noch Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes für Betriebe, um das Pandemiegeschehen in Unternehmen möglichst gering zu halten. Der Übergangszeitraum endet nun ohne Verlängerung.
Das BMF-Schreiben vom 3. März 2022 zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung betrieblicher Kfz an Arbeitnehmer ersetzt das BMF-Schreiben vom 4. 4. 2018. Damit ergeben sich eine Vielzahl von Änderungen und Klarstellungen für die Lohnbuchhaltung, welche in allen offenen Fällen anzuwenden sind.
Die Nutzungsdauer von Computerhardware und Software wurde bereits mit BMF-Schreiben vom 26.02.2021 geändert, wobei einige Praxisfragen offen geblieben sind. Mit dem neuen BMF-Schreiben vom 22.02.2022 werden diese Fragen geklärt.
Buchungshinweis
Von besonderem Interesse in der Praxis ist die getroffene Nichtbeanstandungsregelung, wonach zwar die Abschreibung nach § 7 (1) Satz 4 EStG grundsätzlich gilt, es jedoch nicht beanstandet wird, wenn die Abschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe erfolgen kann.
Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts vermindert sich für dieses Jahr der Absetzungsbetrag nach Satz 1 um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht.
§ 7 (1) Satz 4 EStG
Durch die Nichtbeanstandungsregelung kann die AfA für die betroffenen Wirtschaftsgüter im Grunde der Abschreibung von GWG folgen und es wird praktisch die Sofortabschreibung ermöglicht.
Warum die betreffenden Wirtschaftsgüter nicht gleich in die GWG-Regelungen einbezogen wurden und statt dessen erst eine Sonder-Abschreibungsdauer von einem Jahr umgesetzt wurde, welche erst jetzt mit einer Nichtbeanstandungsregel wiederum umgestaltet wurde – um die eigentlich gewünschte Vereinfachung hin zur Sofortabschreibung wie bei geringfügigen Wirtschaftsgütern – umzusetzen, ist schleierhaft.
Seit heute 12:25 Uhr ist auch unser DSL-Anschluss in Wiesbaden gestört und kein Internet verfügbar. Davon ist auch die Telefonleitung betroffen, so dass über den Anschluss nicht telefoniert werden kann. In dringenden Fällen erreichen uns eingehende Anrufe jedoch durch eine eingerichete Rufumleitung.
Was ist zu tun, wenn Sie eine Zahlungserinnerung von anderen EU-Mitgliedsstaaten erhalten haben? Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gibt dazu Hinweise und Empfehlungen, die wir hier zur Verfügung stellen.
Die Gewinnermittlung für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) oder Blockheizkraftwerken (BHKW) kann entfallen. Wir Informieren zu den Grundlagen und Details des BMF-Schreiben.
Auch dieses Jahr stellen wir die Formulare Anlage EÜR 2021 für Ihre Buchhaltung zur Einnahmeüberschussrechnung bereit. Unsere Vordruck-Seite haben wir um die aktuellen Formulare ergänzt.
Am 30. 06. 2021 ist die Homeoffice-Pflicht ausgelaufen, doch viele Arbeitgeber setzen nun verstärkt auf die Arbeit im Homeoffice. Eine Gefährdungsbeurteilung darf dabei nicht vergessen werden.
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Geringfügigkeits-Richtlinien überarbeitet. Die neuen Richtlinien in der Fassung vom 26.07.2021 gelten spätestens ab 01.08.2021.
Die Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte liegt in einer neuen Version (Stand Juni 2021) vor. Gegenüber der letzten Version (Stand: November 2019) wird nun auch die Steueridentifikationsnummer abgefragt. Wir raten dazu, immer die aktuelle Version zu verwenden.
Zwar fehlen der Checkliste immer noch wichtige Abfragen um eine vollständig korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung vornehmen zu können, sie bildet aber dennoch eine gute Grundlage dafür. Gerade für geringfügige oder kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind weitere Angaben (z. B. zur Vereinbarung der Wochenarbeitszeit und der täglichen Arbeitszeiten) zu den Lohnunterlagen zu nehmen. Diese sind zweckmäßig in einem separaten Personalbogen abzufragen und zu dokumentieren, wie wir ihn unseren Mandanten zur Verfügung stellen.
Sicherheitswarnung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu Sicherheitslücken die sowohl WLAN-Router als auch die damit verbundenen Geräte betreffen können.
Unter der Bezeichnung „FragAttacks“ (fragmentation and aggregation attacks) veröffentlichten Sicherheitsforscher am Dienstag, den 11. Mai 2021, Erkenntnisse zu zahlreichen WLAN-Schwachstellen, die sowohl WLAN-Router als auch die damit verbundenen Geräte – Smartphones, Konsolen aber auch generell Computer – betreffen können. Die Lücken treffen alle WLAN-Standards, einschließlich WPA3.
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