Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 – Ergänzendes BMF-Schreiben

Ergänzungen zum BMF-Schreiben vom 30.06.2020 folgen mit BMF-Schreiben vom 04.11.2020. Darin sind weitere Angaben zur Absenkung der Umsatzsteuersätze zum 01.07.2020 und zu deren Anhebung zum 01.01.2021 enthalten. Dabei wurden auch bisherige Problemfälle geklärt.

Das BMF-Schreiben findet sich wie üblich auf der Seite des BMF oder es kann hier direkt heruntergeladen werden.

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