Die Gewinnermittlung für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) oder Blockheizkraftwerken (BHKW) kann entfallen. Wir Informieren zu den Grundlagen und Details des BMF-Schreiben.
„Erleichterungen für viele Betreiber von Photovoltaikanlagen“ weiterlesenDie Neustarthilfe ist gestartet und kann beantragt werden
Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) kann die Neustarthilfe seit 16.02.2021 beantragt werden. Der Antrag kann gestellt werden, ohne dass ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer eingeschaltet werden muss.
„Die Neustarthilfe ist gestartet und kann beantragt werden“ weiterlesenBefristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 – Ergänzendes BMF-Schreiben
Ergänzungen zum BMF-Schreiben vom 30.06.2020 folgen mit BMF-Schreiben vom 04.11.2020. Darin sind weitere Angaben zur Absenkung der Umsatzsteuersätze zum 01.07.2020 und zu deren Anhebung zum 01.01.2021 enthalten. Dabei wurden auch bisherige Problemfälle geklärt.
„Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 – Ergänzendes BMF-Schreiben“ weiterlesenUmsatzsteuersätze ab 1. 7. 2020 gesenkt
Die Bundesregierung hat umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen anzugehen. Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020. Nach Entwürfen steht hier das finale BMF-Schreiben zur Verfügung.
„Umsatzsteuersätze ab 1. 7. 2020 gesenkt“ weiterlesen1,55 Mrd. Umsatzsteuer durch USt-Sonderprüfungen in 2019
Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2019 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von rund 1,55 Mrd. Euro geführt. Hierin sind die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung nicht enthalten.
„1,55 Mrd. Umsatzsteuer durch USt-Sonderprüfungen in 2019“ weiterlesenKaffee ist nicht gleich Kaffee – Umsatzsteuersatz beim „coffee-to-go“, Cappuccino und Kuchen
Kaffee unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 %, wie auch Backwaren. Der Gastronom kann demnach ein Stück Kuchen im Straßenverkauf mit nur 7 % USt anbieten. Auf den Becher Kaffee zum Mitnehmen (coffee-to-go) sollen jedoch 19 % USt fällig sein. Wie passt das zusammen?
„Kaffee ist nicht gleich Kaffee – Umsatzsteuersatz beim „coffee-to-go“, Cappuccino und Kuchen“ weiterlesen