Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 – Ergänzendes BMF-Schreiben

Ergänzungen zum BMF-Schreiben vom 30.06.2020 folgen mit BMF-Schreiben vom 04.11.2020. Darin sind weitere Angaben zur Absenkung der Umsatzsteuersätze zum 01.07.2020 und zu deren Anhebung zum 01.01.2021 enthalten. Dabei wurden auch bisherige Problemfälle geklärt.

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Kaffee ist nicht gleich Kaffee – Umsatzsteuersatz beim „coffee-to-go“, Cappuccino und Kuchen

Kaffee unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 %, wie auch Backwaren. Der Gastronom kann demnach ein Stück Kuchen im Straßenverkauf mit nur 7 % USt anbieten. Auf den Becher Kaffee zum Mitnehmen (coffee-to-go) sollen jedoch 19 % USt fällig sein. Wie passt das zusammen?

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