Am 30. Juni 2020 hat die Mindestlohnkommission die Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Danach wird der Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro in vier Stufen angehoben.
Gesetzlicher Mindestlohn in 2020 beträgt 9,35 Euro
Zum 1. Januar 2015 war der gesetzliche Mindestlohn mit einem Betrag von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt worden. Es folgten Erhöhungen auf zuletzt 9,35 Euro, gültig ab 01.01.2020.
Mindestlohn | gültig seit |
8,50 € | 01.01.2015 |
8,84 € | 01.01.2017 |
9,19 € | 01.01.2019 |
9,35 € | 01.01.2020 |
Der Mindestlohn steigt bis 2022 in vier Stufen
In dem Dritten Beschluss vom 30.06.2020 hat die Mindestlohnkommission vier Erhöhungen in den nächsten zwei Jahren vorgesehen. In einem ersten Schritt werden 8,50 Euro ab 01.01.2021 erreicht, weitere Erhöhungen folgen halbjährlich.
Mindestlohn | gültig ab |
9,50 € | 01.01.2021 |
9,60 € | 01.07.2021 |
9,82 € | 01.01.2022 |
10,45 € | 01.07.2022 |
Weitere Informationen zum Mindestlohn
Neben dem Beschluss nach § 9 Mindestlohngesetz (MiLoG)
bietet der dritte Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns
und der Ergänzungsband zum Dritten Bericht der Mindestlohnkommission mit Stellungnahmen aus der schriftlichen Anhörung weitreichende Informationen, auf die hier verlinkt ist. Die Dateien stehen auch zum Abruf von unserer Seite zur Verfügung.
warum sind die Erhöhungen bis 2022 so lächerlich gering und erst in zwei Jahren eine, die auch spürbar ist
Hallo Frau Dörrenbecher,
haben Sie vielen Dank für Ihren Kommentar.
Zunächst bitte ich Sie, zu bedenken, dass wir in obigem Beitrag lediglich über die beschlossene Entwicklung des Mindestlohns informieren, welche wir weder beeinflussen können, noch zu vertreten haben.
Dass Sie die beschlossenen Anhebungen bis 2022 als „lächerlich gering“ bezeichnen ist nachvollziehbar, jedenfalls aus Sicht betroffener Lohnempfänger. Ihre Frage, warum die Anhebungen so gering ausfallen hat die Mindestlohnkommission in dem oben verlinkten Beschluss beantwortet. Nach der dort abgedruckten Begründung wird für das Jahr 2020 gesamtwirtschaftlich eine deutliche Rezession erwartet, welche der Corona-Kriese geschuldet ist. Für 2021 wird eine Erholung prognostiziert und erst ab 2022 wird eine Rückkehr des Bruttoinlandsprodukts auf das Niveau vor der Corona-Pandemie erwartet. Daran orientiert hat die Mindestlohnkommission die dargestellten Erhöhungen nach einer Gesamtabwägung beschlossen.
Die „spürbare“ Erhöhung zum 01.07.2022 von 9,82 € auf 10,45 beträgt 0,63 € und stellt den derzeit größten Schritt dar, um den der Mindestlohn seit 2015 erhöht wurde. Legt man die einzelnen Erhöhungen seit 2015, welche bisher im Abstand von zwei Jahren bzw. einem Jahr erfolgten auf die Jahre um, ergibt sich eine durchschnittliche Erhöhung von 15 bis 17,5 Cent pro Jahr bis Ende 2020. In 2021 werden in Summe 32 Cent erreicht, in 2022 sind es 63 Cent.
Richtig ist wohl, dass die Erhöhungen ab 2021 betragsmäßig zu Jahres-Anhebungen führen, die etwa doppelt so hoch sind wie die durchschnittliche Anhebung der Vorjahre. Jedoch auch die Anhebung in 2022, welche dem Betrag nach eine weitere Verdoppelung der Anhebung darstellt, wird nur „spürbar“ angesichts der kargen finanziellen Situation betroffener Arbeitnehmer. Eine spürbare Ausdünnung der prekären Beschäftigungsverhältnisse ist von den geplanten Anhebungen nicht zu erwarten und offenbar von den Entscheidungsträgern auch nicht gewünscht.