Vielfach werden die Bezeichnungen „Bewirtungsrechnung“, „Restaurantrechnung“, „Speiserechnung“ und so fort, gleichgesetzt mit dem Begriff des Bewirtungsbelegs. Was umgangssprachlich belanglos erscheint, bereitet in der Buchhaltung immer wieder Schwierigkeiten. Eine Rechnung – wie auch immer man Sie bezeichnen mag – stellt keinen Bewirtungsbeleg dar, wie in der Buchhaltung jenes Schriftstück genannt wird, das die – in § 4 (5) Nr. 2 EStG geforderten – Angaben enthält.
Wenn eine Bewirtung in einer Gaststätte stattfindet, was die häufigste Form der Bewirtungen darstellt, dann erhält der Bewirtende in der Regel eine Rechnung vom Gastwirt. Diese Rechnung stellt für den Bewirtenden selbstverständlich einen Beleg seiner Aufwendungen dar. Es liegt nahe, diesen als Bewirtungrechnung oder eben als Bewirtungsbeleg zu bezeichen. Und damit beginnt das Verwirrspiel.
„Der Bewirtungsbeleg und die Rechnung zu einer Bewirtung“ weiterlesen