Zweite Neufassung der GoBD ab 2020 gültig

Das Verrwirrspiel um die Gültigkeit einer neuen Fassung der GoBD (wir berichteten) hat mit dem neuen BMF-Schreiben offenbar ein Ende gefunden. Nach der Veröffentlichung einer (ersten) Neufassung vom 11.07.2019, welche kurz darauf zurückgezogen wurde, folgte am 28.11.2019 eine (zweite) Neufassung, die mit Wirkung vom 1. Januar 2020 an die Regeln aus dem Jahre 2014 ablöst.

Die geänderten Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) stehen als PDF-Datei zum Download bereit.

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