Zahlungseingang der Corona-Soforthilfe buchen

Die ersten Anträge auf den Corona-Zuschuss sind ausgezahlt. Da die Soforthilfe besonders für Kleinstunternehmer gedacht ist, haben auch viele von ihnen die Gelder nun auf Ihrem Konto. Nicht wenige erledigen Ihre Buchhaltung selbst und stehen vor einer neuen Frage: Wie ist der Zuschuss zu verbuchen?

Der Corona-Zuschuss ist als gewinnerhöhende Betriebseinnehme zu erfassen und ist der Steuer zu unterwerfen. Da hier aber kein Leistungstausch vorliegt ist darauf keine Umsatzsteuer abzuführen.

Buchungshinweis

Hier eignet sich zum Beispiel das Konto “ Investitionszuschüsse (steuerpflichtig)“ welches im DATEV Kontenrahmen bereits enthalten und im SKR 03 als Konto 2743, bzw. im SKR 04 als Konto 4975 bereits richtig geschlüsselt ist. Somit kann man das Konto kopieren und unter entsprechender Bezeichnung verwenden.

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