Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz: USt-IdNr., USt-ID) gibt Auskunft über den Status des Abnehmers einer Lieferung bzw. einer sonstigen Leistung. Gibt der Kunde eine gültige USt-IdNr. an, zeigt dies, dass der Kunde im übrigen EU-Gemeinschaftsgebiet den Gegenstand der Lieferung der Umsatzbesteuerung (Erwerbsbesteuerung) zu unterwerfen hat bzw. bei einer sonstigen Leistung die Umsatzsteuerschuldnerschaft in dem anderen EU-Mitgliedstaat übernimmt. Eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers ist materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung des Umsatzes beim Leistenden. Darüber hinaus hat der Leistende die angegebene Nummer mit der „Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns“ zu prüfen.
„Pflicht zur Prüfung der USt-IdNr.“ weiterlesenUmsatzsteuersätze ab 1. 7. 2020 gesenkt
Die Bundesregierung hat umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen anzugehen. Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020. Nach Entwürfen steht hier das finale BMF-Schreiben zur Verfügung.
„Umsatzsteuersätze ab 1. 7. 2020 gesenkt“ weiterlesenKaffee ist nicht gleich Kaffee – Umsatzsteuersatz beim „coffee-to-go“, Cappuccino und Kuchen
Kaffee unterliegt ebenso wie Backwaren dem ermäßigten Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 %. Der Gastronom kann demnach ein Stück Kuchen im Straßenverkauf mit nur 7 % USt anbieten. Auf den Becher Kaffee zum Mitnehmen (coffee-to-go) sollen jedoch 19 % USt fällig sein. Wie passt das zusammen?
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