Korrektur von Entgeltabrechnungen bei Kurzarbeitergeld ab 2023 nötig

Änderungen beim Kurzarbeitergeld auf Grund der abschließenden Prüfung zwingen künftig zu rückwirkender Beitragsabrechnung

Bisher wurden die Beitragsabrechnungen für Zeiträume, in denen sich auf Grund einer abschließenden Prüfung des Kurzarbeitergeldes Änderungen ergeben haben, nicht neu aufgerollt. Dies diente dem Vertrauensschutz und war wegen der immensen Antragszahlen ab März 2020 und der teilweise erst viele Monate nach Beendigung des Kurzarbeitergeldbezuges erfolgenden Abschlussprüfung durch die Arbeitsagenturen auch erforderlich.

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Corona-Virus: Veranstaltungsverbot ab 100 Teilnehmer auch für Wiesbaden

Gestern erst wurden Veranstaltungen ab 150 Teilnehmern in Wiesbaden vom Gesundheitsamt per Allgemeinverfügung verboten (Corona: Veranstaltungsverbot in Wiesbaden) doch schon heute gilt ein landesweites Verbot ab 100 Teilnehmern.

In kurzer Folge werden weitere Regelungen zur Begrenzung der Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus getroffen. Nun ist es die Landesregierung, die die bereits für Wiesbaden geltenden Beschränkungen verschärft und auf Teilnehmerzahlen ab 100 ausweitet. Die Dritte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus findet sich, wie auch weitere aktuelle und wichtige Informationen über das Coronavirus SARS-CoV-2 auf einer Sonderseite vom Gesundheitsamt Wiesbaden.

Die Nummer unserer Telefonhotline Corona-Virus für Fragen im Umgang mit den Einschränkungen, sowie zu Kurzarbeit steht unseren Kunden exklusiv zur Verfügung. Diese teilt der persönlicher Berater auf Wunsch gerne mit.