Wegen Auswirkungen des Corona-Virus gewährt auch die Künstlersozialkasse (KSK) einige Erleichterungen, um die wirtschaftlichen Folgen abzumildern. Dazu werden einige Maßnahmen getroffen, die unbürokratisch gehandhabt werden sollen. Bis auf Weiteres gelten neben Regelungen für Versicherte auch solche für abgabepflichtige Unternehmen.