Mit Schreiben vom 15.10.2026 informiert das BMF über Regelungen zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung), ergänzend zu den BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024, BStBl I S. 1320, und vom 15. Oktober 2025, BStBl I S. 1806, hinsichtlich der Einführung der obligatorischen E-Rechnung.
Neben den betreffenden Schreiben stehen hier auch die FAQ der BMF-Seite (aktualisiert im März 2026) zur Verfügung, so dass sich aus den gegebenen Informationen viele Einzelfragen zur E-Rechnung beantworten lassen.