Die BDA Checkliste jetzt in neuer Version 2022

Die Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte liegt in einer neuen Version (Stand Oktober 2022) vor. Gegenüber der letzten Version (Stand: Juni 2021) wird nun auch die Bankverbindung abgefragt. Die von 450 € auf 520 € angehobene Geringfügikkeitsgrenze ist in den Texten ebenfalls berücksichtigt. Wir raten dazu, immer die aktuelle Version zu verwenden.

Zwar fehlen der Checkliste immer noch wichtige Abfragen um eine vollständig korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung vornehmen zu können, sie bildet aber dennoch eine gute Grundlage dafür.

Gerade für geringfügige oder kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind weitere Angaben (z. B. zur Vereinbarung der Wochenarbeitszeit und der täglichen Arbeitszeiten) zu den Lohnunterlagen zu nehmen, welche teilweise nach dem neuen Nachweisgesetz dem Beschäftigten sogar schriftlich mitgeteilt werden müssen. Diese sind zweckmäßig in einem separaten Personalbogen abzufragen und zu dokumentieren, wie wir ihn unseren Mandanten zur Verfügung stellen.

Das neue Formular haben wir in unsere Sammlung Formulare aus dem Lohnbüro aufgenommen.

Die BDA Checkliste jetzt in neuer Version 2021

Die Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte liegt in einer neuen Version (Stand Juni 2021) vor. Gegenüber der letzten Version (Stand: November 2019) wird nun auch die Steueridentifikationsnummer abgefragt. Wir raten dazu, immer die aktuelle Version zu verwenden.

Zwar fehlen der Checkliste immer noch wichtige Abfragen um eine vollständig korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung vornehmen zu können, sie bildet aber dennoch eine gute Grundlage dafür. Gerade für geringfügige oder kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind weitere Angaben (z. B. zur Vereinbarung der Wochenarbeitszeit und der täglichen Arbeitszeiten) zu den Lohnunterlagen zu nehmen. Diese sind zweckmäßig in einem separaten Personalbogen abzufragen und zu dokumentieren, wie wir ihn unseren Mandanten zur Verfügung stellen.

Das neue Formular haben wir in unsere Sammlung Formulare aus dem Lohnbüro aufgenommen.

Die BDA Checkliste jetzt auch mit drittem Geschlecht

Die Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte ist um das dritte Geschlecht erweitert worden. Bisherige Formulare sollten gegen die neue Version (Stand: November 2019) ausgetauscht werden. Auch beim Einsatz eigener Personalfragebogen sollte das Ditte Geschlecht „divers“ ab 2020 ergänzt werden.

Das neue Formular haben wir in unsere Sammlung Formulare aus dem Lohnbüro aufgenommen.