Gringfügigkeitsrichtlinien ab 01.08.2021

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Geringfügigkeits-Richtlinien überarbeitet. Die neuen Richtlinien in der Fassung vom 26.07.2021 gelten spätestens ab 01.08.2021.

  • Was sind die wichtigsten Änderungen?
  • Was sind die Geringfügigkeitsrichtlinien?
  • Worauf ist bei der Einstellung noch zu achten?
  • Der Volltext der Richtlinien zum Download
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