Der Betreiber einer im sozialen Netzwerk Facebook unterhaltenen Fanpage (Unternehmensauftritt) kann verpflichtet werden, seine Fanpage abzuschalten, falls die von Facebook zur Verfügung gestellte digitale Infrastruktur schwerwiegende datenschutzrechtliche Mängel aufweist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am 11.09.2019 entschieden.
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