<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Lohnabrechnung | WIKO-Services</title>
	<atom:link href="https://www.wiko-services.de/tag/lohnabrechnung/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.wiko-services.de</link>
	<description>Wirtschaftsberatung Kommunikation Organisation &#38; Wiesbadener Kontierungsservice</description>
	<lastBuildDate>Sun, 10 Mar 2024 15:23:52 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.8.3</generator>

<image>
	<url>https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2017/09/cropped-WIKO2q-32x32.png</url>
	<title>Lohnabrechnung | WIKO-Services</title>
	<link>https://www.wiko-services.de</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Korrektur von Entgeltabrechnungen bei Kurzarbeitergeld ab 2023 nötig</title>
		<link>https://www.wiko-services.de/2023/03/29/korrektur-von-entgeltabrechnungen-bei-kurzarbeitergeld-ab-2023-noetig/</link>
					<comments>https://www.wiko-services.de/2023/03/29/korrektur-von-entgeltabrechnungen-bei-kurzarbeitergeld-ab-2023-noetig/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[kpt]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Mar 2023 14:27:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Entgeltabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Medien und Arbeitsmaterial]]></category>
		<category><![CDATA[Personal]]></category>
		<category><![CDATA[Personalsachbearbeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Abschlussprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Entgelt]]></category>
		<category><![CDATA[Januar 2023]]></category>
		<category><![CDATA[Korrektur]]></category>
		<category><![CDATA[Korrekturabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Kurzarbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Kurzarbeitergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[PDF-Download]]></category>
		<category><![CDATA[Rückforderung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.wiko-services.de/?p=1703</guid>

					<description><![CDATA[<p>Änderungen beim Kurzarbeitergeld auf Grund der abschließenden Prüfung zwingen künftig zu rückwirkender Beitragsabrechnung Bisher wurden die Beitragsabrechnungen für Zeiträume, in denen sich auf Grund einer abschließenden Prüfung des Kurzarbeitergeldes Änderungen ergeben haben, nicht neu aufgerollt. Dies diente dem Vertrauensschutz und war wegen der immensen Antragszahlen ab März 2020 und der teilweise erst viele Monate nach &#8230; </p>
<p class="link-more"><a href="https://www.wiko-services.de/2023/03/29/korrektur-von-entgeltabrechnungen-bei-kurzarbeitergeld-ab-2023-noetig/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Korrektur von Entgeltabrechnungen bei Kurzarbeitergeld ab 2023 nötig“</span> weiterlesen</a></p>
The post <a href="https://www.wiko-services.de/2023/03/29/korrektur-von-entgeltabrechnungen-bei-kurzarbeitergeld-ab-2023-noetig/">Korrektur von Entgeltabrechnungen bei Kurzarbeitergeld ab 2023 nötig</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2 class="wp-block-heading">Änderungen beim Kurzarbeitergeld auf Grund der abschließenden Prüfung zwingen künftig zu rückwirkender Beitragsabrechnung</h2>



<p>Bisher wurden die Beitragsabrechnungen für Zeiträume, in denen sich auf Grund einer abschließenden Prüfung des Kurzarbeitergeldes Änderungen ergeben haben, nicht neu aufgerollt. Dies diente dem Vertrauensschutz und war wegen der immensen Antragszahlen ab März 2020 und der teilweise erst viele Monate nach Beendigung des Kurzarbeitergeldbezuges erfolgenden Abschlussprüfung durch die Arbeitsagenturen auch erforderlich.</p>



<span id="more-1703"></span>



<p>Für Entgeltabrechnungszeiträume ab Januar 2023 gelten neue Regeln. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben ihre Rechtsauffassung zur Korrektur der Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge bei einer Rückforderung von vorläufig gewährtem Kurzarbeitergeld geändert.</p>



<p>Über die versicherungs- und beitragsrechtlichen Auswirkungen von vorläufig bewilligtem Kurzarbeitergeld nach § 328 Absatz 3 Satz 2 SGB III wurde zuletzt mit Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes RS 2021/518 vom 20. Juni 2021 informiert. An der für diese Fallgruppe in dem Rundschreiben gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit vertretenen Auffassung wird nicht weiter festgehalten. Darüber informiert ein neues <a href="https://www.informationsportal.de/wp-content/uploads/document__19636__RS-2023-081.pdf" target="_blank" rel="noopener" title="">Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands</a>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Rückforderung von Kurzarbeitergeld führt ab Januar 2023 zur Korrektur der Beitragsabrechnung</h2>



<p>Für Entgeltabrechnungszeiträume ab dem 1. Januar 2023 sind rückwirkende Korrekturen im Versicherungs- und Beitragsrechtsverhältnis zu veranlassen, wenn das im Rahmen einer vorläufigen Bewilligung von den Arbeitsagenturen an den Arbeitgeber erstattete Kurzarbeitergeld nach abschließender Prüfung (vollständig oder teilweise) zurückgefordert wird. Die in der Annahme eines rechtmäßigen Kurzarbeitergeldbezugs bereits vorgenommene Beitragsabrechnung ist zu korrigieren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Rückforderung gegenüber Arbeitnehmern nur begrenzt durchsetzbar</h2>



<p>Rückforderungen gegenüber betroffenen Arbeitnehmern lassen sich regelmäßig nur bei den nächsten drei Entgeltabrechnungen berücksichtigen. Der Arbeitgeber trägt Beträge aus zu spät festgestellten Differenzen alleine – wohlgemerkt nur bei Rückforderungen. Dem Mitarbeiter aus der Korrektur zustehende Beträge sind hingegen auch viele Monate später zu berücksichtigen. Es bleibt daher zu hoffen, dass die Abschlussprüfungen künftig zeitnah erfolgen.</p>



<p>Die immer komplexeren Lohnabrechnungen und die stets steigenden Anforderungen an die Dokumentation führten schon bisher zu erheblichen Mehrbelastungen im Personal- und Lohnbüro. Die hastig eingeführten Regelungen zum Kurzarbeitergeld während der Pandemie trugen daneben noch zur Verunsicherung bei, welche selbst unter Krankenkassen und Arbeitsämtern zu teils widersprüchlichen Ansichten und damit unweigerlich zu fehlerhaften Abrechnungen führte. Die Verlagerung des oben dargestellten Risikos aus Fehlern bei der Abrechnung, die bei zu später Abschlussprüfung finanziell „nur“ den Arbeitgeber treffen – was schlimm genug ist –, führt zu einer weiteren Verantwortung der Personalabteilung. Dabei geht es beim Kurzarbeitergeld um Gelder, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer und das Arbeitsamt abrechnet, ohne dass er Leistungsbezieher ist.</p>



<p>Als gäbe es nicht die Idee vom Bürokratieabbau, wächst der bürokratische Aufwand, den der Arbeitgeber zu leisten hat, weiter. Die händeringend gesuchten Fachkräfte werden verpflichtet, sich mit dem Einpflegen rückwirkender Korrekturen in vergangene Lohnabrechnungszeiträume zu beschäftigen, während man sich hätte wünschen können, dass die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungen die Abrechnungslast ihrer Leistungen an Arbeitnehmer nicht noch weiter an den Arbeitgeber auslagern.</p>



<p>Näheres zu der neuen Sachlage entnehmen Sie bitte der gemeinsamen Verlautbarung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom 14.&nbsp;Februar 2023, die nachstehend zur Verfügung steht.</p>



<div data-wp-interactive="core/file" class="wp-block-file"><object data-wp-bind--hidden="!state.hasPdfPreview" hidden class="wp-block-file__embed" data="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2023/05/GKV-Spitzenverband-Gemeinsame-Verlautbarung-vom-14.02.2023.pdf" type="application/pdf" style="width:100%;height:600px" aria-label="Einbettung von GKV-Spitzenverband-Gemeinsame-Verlautbarung-vom-14.02.2023."></object><a id="wp-block-file--media-fb9716d5-0596-46f5-bc6b-f3896ee0c4c4" href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2023/05/GKV-Spitzenverband-Gemeinsame-Verlautbarung-vom-14.02.2023.pdf">GKV-Spitzenverband-Gemeinsame-Verlautbarung-vom-14.02.2023</a><a href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2023/05/GKV-Spitzenverband-Gemeinsame-Verlautbarung-vom-14.02.2023.pdf" class="wp-block-file__button wp-element-button" download aria-describedby="wp-block-file--media-fb9716d5-0596-46f5-bc6b-f3896ee0c4c4">Herunterladen</a></div>The post <a href="https://www.wiko-services.de/2023/03/29/korrektur-von-entgeltabrechnungen-bei-kurzarbeitergeld-ab-2023-noetig/">Korrektur von Entgeltabrechnungen bei Kurzarbeitergeld ab 2023 nötig</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.wiko-services.de/2023/03/29/korrektur-von-entgeltabrechnungen-bei-kurzarbeitergeld-ab-2023-noetig/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Neuregelungen zum Dienstwagen per BMF-Schreiben vom 03.03.2022</title>
		<link>https://www.wiko-services.de/2022/03/09/neuregelungen-zum-dienstwagen-per-bmf-schreiben-vom-03-03-2022/</link>
					<comments>https://www.wiko-services.de/2022/03/09/neuregelungen-zum-dienstwagen-per-bmf-schreiben-vom-03-03-2022/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[kpt]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Mar 2022 09:24:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Entgeltabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Personal]]></category>
		<category><![CDATA[BMF-Schreiben]]></category>
		<category><![CDATA[Dienstwagen]]></category>
		<category><![CDATA[Entgelt]]></category>
		<category><![CDATA[Gehalt]]></category>
		<category><![CDATA[KFZ]]></category>
		<category><![CDATA[Lohn]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.wiko-services.de/?p=1201</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das BMF-Schreiben vom 3. März 2022 zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung betrieblicher Kfz an Arbeitnehmer ersetzt das BMF-Schreiben vom 4. 4. 2018. Damit ergeben sich eine Vielzahl von Änderungen und Klarstellungen für die Lohnbuchhaltung, welche in allen offenen Fällen anzuwenden sind.</p>
The post <a href="https://www.wiko-services.de/2022/03/09/neuregelungen-zum-dienstwagen-per-bmf-schreiben-vom-03-03-2022/">Neuregelungen zum Dienstwagen per BMF-Schreiben vom 03.03.2022</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das BMF-Schreiben vom 3. März 2022 zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung betrieblicher Kfz an Arbeitnehmer ersetzt das BMF-Schreiben vom 4. 4. 2018. Damit ergeben sich eine Vielzahl von Änderungen und Klarstellungen für die Lohnbuchhaltung, welche in allen offenen Fällen anzuwenden sind.</p>



<span id="more-1201"></span>



<p>Die lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer ist in <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">§ 8</a> Absatz 2 Satz 2 bis 5 EStG sowie R 8.1 Absatz 9 und 10 LStR geregelt. Ergänzend nimmt das neue BMF-Schreiben dazu Stellung und löst das BMF-Schreiben vom 4. April 2018 ab. Änderungen sind durch Fettschrift hervorgehoben, so dass der versierte Leser sich leicht hierauf konzentrieren kann.</p>



<div data-wp-interactive="core/file" class="wp-block-file"><object data-wp-bind--hidden="!state.hasPdfPreview" hidden class="wp-block-file__embed" data="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2022/06/BMF-2022-03-03-lohnsteuerliche-behandlung-der-ueberlassung-eines-betrieblichen-kraftfahrzeugs-an-arbeitnehmer.pdf" type="application/pdf" style="width:100%;height:600px" aria-label="Einbettung von Einbettung von BMF-2022-03-03-lohnsteuerliche-behandlung-der-ueberlassung-eines-betrieblichen-kraftfahrzeugs-an-arbeitnehmer.."></object><a id="wp-block-file--media-889867a3-de26-4898-a153-2036377d979c" href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2022/06/BMF-2022-03-03-lohnsteuerliche-behandlung-der-ueberlassung-eines-betrieblichen-kraftfahrzeugs-an-arbeitnehmer.pdf">BMF-2022-03-03-lohnsteuerliche-behandlung-der-ueberlassung-eines-betrieblichen-kraftfahrzeugs-an-arbeitnehmer</a><a href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2022/06/BMF-2022-03-03-lohnsteuerliche-behandlung-der-ueberlassung-eines-betrieblichen-kraftfahrzeugs-an-arbeitnehmer.pdf" class="wp-block-file__button" download aria-describedby="wp-block-file--media-889867a3-de26-4898-a153-2036377d979c">Herunterladen</a></div>The post <a href="https://www.wiko-services.de/2022/03/09/neuregelungen-zum-dienstwagen-per-bmf-schreiben-vom-03-03-2022/">Neuregelungen zum Dienstwagen per BMF-Schreiben vom 03.03.2022</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.wiko-services.de/2022/03/09/neuregelungen-zum-dienstwagen-per-bmf-schreiben-vom-03-03-2022/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Gringfügigkeitsrichtlinien ab 01.08.2021</title>
		<link>https://www.wiko-services.de/2021/07/28/gringfuegigkeitsrichtlinien-ab-01-08-2021/</link>
					<comments>https://www.wiko-services.de/2021/07/28/gringfuegigkeitsrichtlinien-ab-01-08-2021/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[kpt]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Jul 2021 20:47:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Entgeltabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Medien und Arbeitsmaterial]]></category>
		<category><![CDATA[Personal]]></category>
		<category><![CDATA[01.08.2021]]></category>
		<category><![CDATA[26.07.2021]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitstage]]></category>
		<category><![CDATA[BDA-Checkliste]]></category>
		<category><![CDATA[Beschäftigung]]></category>
		<category><![CDATA[Beurteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Ehrenamtspauschale]]></category>
		<category><![CDATA[Geringfügig]]></category>
		<category><![CDATA[Geringfügigkeits-Richtlinien]]></category>
		<category><![CDATA[Kurzfristig]]></category>
		<category><![CDATA[Lohn]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnbüro]]></category>
		<category><![CDATA[PDF-Download]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Übungsleiterpauschale]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.wiko-services.de/?p=1101</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Geringfügigkeits-Richtlinien überarbeitet. Die neuen Richtlinien in der Fassung vom 26.07.2021 gelten spätestens ab 01.08.2021. Was sind die wichtigsten Änderungen? Was sind die Geringfügigkeitsrichtlinien? Worauf ist bei der Einstellung noch zu achten? Der Volltext der Richtlinien zum Download Was sind die wichtigsten Änderungen? Seit der letzten Fassung der Geringfügigkeits-Richtlinien vom &#8230; </p>
<p class="link-more"><a href="https://www.wiko-services.de/2021/07/28/gringfuegigkeitsrichtlinien-ab-01-08-2021/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Gringfügigkeitsrichtlinien ab 01.08.2021“</span> weiterlesen</a></p>
The post <a href="https://www.wiko-services.de/2021/07/28/gringfuegigkeitsrichtlinien-ab-01-08-2021/">Gringfügigkeitsrichtlinien ab 01.08.2021</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Geringfügigkeits-Richtlinien  überarbeitet. Die neuen Richtlinien in der Fassung vom 26.07.2021 gelten spätestens ab 01.08.2021.</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Was sind die wichtigsten Änderungen?</li><li>Was sind die Geringfügigkeitsrichtlinien?</li><li>Worauf ist bei der Einstellung noch zu achten?</li><li>Der Volltext der Richtlinien zum Download</li></ul>



<span id="more-1101"></span>



<h2 class="wp-block-heading"> <li>Was sind die wichtigsten Änderungen?</li></h2>



<p>Seit der letzten Fassung der Geringfügigkeits-Richtlinien vom 21. November 2018 ergeben sich insbesondere folgende Änderungen:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Erhöhung der Übungsleiter- und der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nrn. 26 und 26a EStG von 2.400 Euro bzw. 720 Euro auf 3.000 Euro bzw. 840 Euro für die Zeit ab 1. Januar 2021 (Jahressteuergesetz 2020 vom 21. Dezember 2020, BGBl I S. 3096); vgl. B 2.2.1.6.</li><li>Klarstellung im Zusammenhang mit der Wirkung des Verzichts auf die Rentenversicherungsfreiheit bzw. der Wirkung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Unterbrechung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung wegen Bezugs einer Entgeltersatzleistung (vgl. B 2.2.3.1, B 2.2.3.2.1, B 2.2.3.3 und B 2.2.4.1).</li><li>Berücksichtigung des BSG-Urteils vom 24. November 2020 (B 12 KR 34/19 R) zu den Zeitgrenzen bei einer kurzfristigen Beschäftigung von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen, wonach die Anwendung der jeweiligen Zeitgrenze nicht vom wöchentlichen Beschäftigungsumfang abhängt (vgl. B 2.3.1 und B 2.3.2).</li><li>Klarstellung zur Ermittlung der Anzahl der Kalendertage für den Zeitraum einer kurzfristigen Beschäftigung, der nicht ausschließlich aus vollen Monaten, sondern auch aus Teilmonaten besteht (vgl. B 2.3.2).</li><li>Aufnahme von Textfeldern zur Erläuterung der Berechnung der Kalendertage in den jeweiligen Beispielen mit Bezug zur kurzfristigen Beschäftigung (vgl. J).</li></ul>



<p>Eine PDF-Datei der Richtlinien (160 Seiten) finden Sie unter diesem Artikel.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was sind die Geringfügigkeitsrichtlinien?</h2>



<p>Die Geringfügigkeits-Richtlinien informieren über das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht bei geringfügigen Beschäftigungen und kurzfristigen Beschäftigungen. Sie geben eine Richtschnur zur versicherungsrechtlichen Beurteilung einer Beschäftigung die der Arbeitgeber durchführen muss. Um einen korrekten Umgang mit diesen besonderen Beschäftigungsformen und den Beiträgen sicherzustellen, ist eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung in aller Regel vor der Einstellung des Personals durchzuführen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Worauf ist bei der Einstellung noch zu achten?</h2>



<p>Um eine geringfügige oder kurzfristige Beschäftigung korrekt zu beurteilen sind einige Informationen vom Mitarbeiter zu erfragen. Hierfür hat sich die BDA-Checkliste bewährt, die in <a href="https://www.wiko-services.de/2021/07/01/die-bda-checkliste-jetzt-in-neuer-version-2021/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">neuer Version (Stand Juni 2021)</a> vorliegt. Die Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte stellen wir neben weiteren <a href="https://www.wiko-services.de/formulare-aus-dem-lohnbuero/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Formularen aus dem Lohnbüro</a> auf unserer gleichnahmigen Seite bereit. Im einen Einstellungsprozess ist es von besonderer Bedeutung die nötigen Informationen vor der Ausfertigung des Arbeitsvertrages zusammenzutragen, um nicht Gefahr zu laufen, eine Beschäftigung zu vereinbaren, die ggf. nicht in gewünschter Weise abgerechnet werden kann.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Volltext der Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung (Geringfügigkeits-Richtlinien)</h2>



<div data-wp-interactive="core/file" class="wp-block-file"><object data-wp-bind--hidden="!state.hasPdfPreview" hidden class="wp-block-file__embed" data="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2021/08/Geringfuegigkeitsrichtlinien_26072021.pdf" type="application/pdf" style="width:100%;height:600px" aria-label="Einbettung von Einbettung von Geringfuegigkeitsrichtlinien_26072021.."></object><a href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2021/08/Geringfuegigkeitsrichtlinien_26072021.pdf">Geringfuegigkeitsrichtlinien_26072021</a><a href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2021/08/Geringfuegigkeitsrichtlinien_26072021.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>The post <a href="https://www.wiko-services.de/2021/07/28/gringfuegigkeitsrichtlinien-ab-01-08-2021/">Gringfügigkeitsrichtlinien ab 01.08.2021</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.wiko-services.de/2021/07/28/gringfuegigkeitsrichtlinien-ab-01-08-2021/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Warum erhalte ich keine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber?</title>
		<link>https://www.wiko-services.de/2020/12/04/warum-erhalte-ich-keine-lohnsteuerbescheinigung-vom-arbeitgeber/</link>
					<comments>https://www.wiko-services.de/2020/12/04/warum-erhalte-ich-keine-lohnsteuerbescheinigung-vom-arbeitgeber/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[kpt]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Dec 2020 10:51:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bescheinigung]]></category>
		<category><![CDATA[Entgeltabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Personal]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuerbescheinigung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.wiko-services.de/?p=1001</guid>

					<description><![CDATA[<p>Aus den Aufzeichnungen im Lohnkonto hat der Arbeitgeber nach Abschluss des Lohnkontos für jeden Arbeitnehmer der zuständigen Finanzbehörde bis zum letzten Tag des Monats Februar des folgenden Jahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln, sofern das Arbeitsverhältnis nicht schon vor Ablauf des Jahres beendet wurde und das Lohnkonto entsprechend früher abgeschlossen ist. Weiterhin hat der Arbeitgeber &#8230; </p>
<p class="link-more"><a href="https://www.wiko-services.de/2020/12/04/warum-erhalte-ich-keine-lohnsteuerbescheinigung-vom-arbeitgeber/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Warum erhalte ich keine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber?“</span> weiterlesen</a></p>
The post <a href="https://www.wiko-services.de/2020/12/04/warum-erhalte-ich-keine-lohnsteuerbescheinigung-vom-arbeitgeber/">Warum erhalte ich keine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber?</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus den Aufzeichnungen im Lohnkonto hat der Arbeitgeber nach Abschluss des Lohnkontos für jeden Arbeitnehmer der zuständigen Finanzbehörde bis zum letzten Tag des Monats Februar des folgenden Jahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln, sofern das Arbeitsverhältnis nicht schon vor Ablauf des Jahres beendet wurde und das Lohnkonto entsprechend früher abgeschlossen ist. Weiterhin hat der Arbeitgeber  dem Arbeitnehmer die elektronische Lohnsteuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster binnen angemessener Frist als Ausdruck auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Ausnahmen von der Pflicht zum Erstellen einer Lohnsteuerbescheinigung</li>



<li>Wann hat die Bescheinigung den Arbeitnehmer zu erreichen?</li>
</ul>



<span id="more-1001"></span>



<h2 class="wp-block-heading">Ausnahmen von der Pflicht zum Erstellen einer Lohnsteuerbescheinigung</h2>



<p>Die Verpflichtung zum Erstellen der Bescheinigung gilt beispielsweise nicht für Arbeitnehmer, soweit sie Arbeitslohn bezogen haben, der nach den §§ 40 bis 40b EStG pauschal besteuert worden ist. Häufigster Fall sind hierbei geringfügig Beschäftigte, deren Lohn nach  § 40a dem pauschalierten Lohnsteuerabzug unterworfen wurde. Gleiches gilt für kurzfristig Beschäftigte. </p>



<p>Mit einem Blick in den Arbeitsvertrag oder auf die Lohnabrechnungen lässt sich die Frage nach einer vermeintlich nicht zugegangenen Lohnsteuerbescheinigung in vielen Fällen leicht klären. Für die weiteren Fälle, in denen eine Lohnsteuerbescheinigung nicht zu erfolgen hat, gibt die Personalabteilung bzw. der mit der Lohnabrechnung Beauftragte sicher gerne Auskunft. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Wann hat die Bescheinigung den Arbeitnehmer zu erreichen?</h2>



<p>Zum Jahresende bzw. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbleibt eine Frist von zwei Monaten, innerhalb derer die Bescheinigung vom Arbeitgeber an das Finanzamt zu übermitteln ist. Erst wenn die Übermittlung erfolgte, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung an den Arbeitnehmer aushändigen oder übermitteln, was &#8222;in angemessener Frist&#8220; zu erfolgen hat. Es kann also auch sein, dass die Lohnsteuerbescheinigung noch nicht an das Finanzamt zu übermitteln ist und eine Bescheinigung deshalb also noch nicht vorliegt bzw. an den Arbeitnehmer ausgehändigt werden konnte. </p>



<p>Die Lohnsteuerbescheinigung ist grundsätzlich bis zum letzten Tag des Februars des Folgejahres (28. bzw. 29. Februar) vom Arbeitgeber an die Finanzverwaltung elektronisch zu übermitteln. Die Lohnsteuerbescheinigung 2020 muss also bis zum 28.2.2021 übermittelt werden. Weil dies ein Sonntag ist, verschiebt sich die Übermittlungsfrist jedoch auf den nächstfolgenden Werktag, den 1. März 2021. Es ist also nicht verwunderlich, wenn die Lohnsteuerbescheinigung den Arbeitnehmer erst im März 2021 erreicht.</p>The post <a href="https://www.wiko-services.de/2020/12/04/warum-erhalte-ich-keine-lohnsteuerbescheinigung-vom-arbeitgeber/">Warum erhalte ich keine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber?</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.wiko-services.de/2020/12/04/warum-erhalte-ich-keine-lohnsteuerbescheinigung-vom-arbeitgeber/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>11</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Anhebung des Mindestlohn ab 2021 beschlossen</title>
		<link>https://www.wiko-services.de/2020/07/02/anhebung-des-mindestlohn-ab-2021-beschlossen/</link>
					<comments>https://www.wiko-services.de/2020/07/02/anhebung-des-mindestlohn-ab-2021-beschlossen/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[kpt]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Jul 2020 15:13:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Entgeltabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Medien und Arbeitsmaterial]]></category>
		<category><![CDATA[Personal]]></category>
		<category><![CDATA[Entgelt]]></category>
		<category><![CDATA[Gehalt]]></category>
		<category><![CDATA[Gehaltabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Mindestlohn]]></category>
		<category><![CDATA[Mindestlohn 2020]]></category>
		<category><![CDATA[Mindestlohn 2021]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.wiko-services.de/?p=925</guid>

					<description><![CDATA[<p>Am 30. Juni 2020 hat die Mindestlohnkommission die Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Danach wird der Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro in vier Stufen angehoben. Gesetzlicher Mindestlohn in 2020 beträgt 9,35 Euro Zum 1. Januar 2015 war der gesetzliche Mindestlohn mit einem Betrag von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt worden. Es folgten &#8230; </p>
<p class="link-more"><a href="https://www.wiko-services.de/2020/07/02/anhebung-des-mindestlohn-ab-2021-beschlossen/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Anhebung des Mindestlohn ab 2021 beschlossen“</span> weiterlesen</a></p>
The post <a href="https://www.wiko-services.de/2020/07/02/anhebung-des-mindestlohn-ab-2021-beschlossen/">Anhebung des Mindestlohn ab 2021 beschlossen</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 30. Juni 2020 hat die <a href="https://www.mindestlohn-kommission.de/DE/Home/home_node.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Mindestlohnkommission</a> die Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Danach wird der Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro in vier Stufen angehoben. </p>



<span id="more-925"></span>



<h2 class="wp-block-heading">Gesetzlicher Mindestlohn in 2020 beträgt 9,35 Euro</h2>



<p>Zum 1. Januar 2015 war der gesetzliche Mindestlohn mit einem Betrag von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt worden. Es folgten Erhöhungen auf zuletzt 9,35 Euro, gültig  ab 01.01.2020.</p>



<figure class="wp-block-table"><table><tbody><tr><td class="has-text-align-center" data-align="center">Mindestlohn </td><td>gültig seit</td></tr><tr><td class="has-text-align-center" data-align="center">8,50 €</td><td>01.01.2015</td></tr><tr><td class="has-text-align-center" data-align="center">8,84 €</td><td>01.01.2017</td></tr><tr><td class="has-text-align-center" data-align="center">9,19 €</td><td>01.01.2019</td></tr><tr><td class="has-text-align-center" data-align="center">9,35 €</td><td>01.01.2020</td></tr></tbody></table><figcaption>Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns bis 2020</figcaption></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Der Mindestlohn steigt bis 2022 in vier Stufen</h2>



<p>In dem <a href="https://www.mindestlohn-kommission.de/DE/Bericht/pdf/Beschluss2020.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Dritten Beschluss vom 30.06.2020</a> hat die Mindestlohnkommission vier Erhöhungen in den nächsten zwei Jahren vorgesehen. In einem ersten Schritt werden 8,50 Euro ab 01.01.2021 erreicht, weitere Erhöhungen folgen halbjährlich. </p>



<figure class="wp-block-table"><table><tbody><tr><td class="has-text-align-center" data-align="center">Mindestlohn</td><td>gültig ab</td></tr><tr><td class="has-text-align-center" data-align="center">9,50 €</td><td>01.01.2021</td></tr><tr><td class="has-text-align-center" data-align="center">9,60 €</td><td>01.07.2021</td></tr><tr><td class="has-text-align-center" data-align="center">9,82 €</td><td>01.01.2022</td></tr><tr><td class="has-text-align-center" data-align="center">10,45 €</td><td>01.07.2022</td></tr></tbody></table><figcaption>Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns ab 2021</figcaption></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Weitere Informationen zum Mindestlohn</h2>



<p>Neben dem <a href="https://www.mindestlohn-kommission.de/DE/Bericht/pdf/Beschluss2020.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Beschluss nach § 9 Mindestlohngesetz (MiLoG)</a> <br>bietet der <a href="https://www.mindestlohn-kommission.de/DE/Bericht/pdf/Bericht2020.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2" target="_blank" rel="noreferrer noopener">dritte Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz zu den Auswirkungen des gesetzlichen ­Mindestlohns</a> <br>und der <a href="https://www.mindestlohn-kommission.de/DE/Bericht/pdf/Ergaenzungsband-Stellungnahmen2020.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Ergänzungsband zum Dritten Bericht der Mindestlohnkommission mit Stellungnahmen aus der schriftlichen Anhörung</a> weitreichende Informationen, auf die hier verlinkt ist. Die Dateien stehen auch zum Abruf von unserer Seite zur Verfügung.</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2020/07/Beschluss2020.pdf">Beschluss2020</a><a href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2020/07/Beschluss2020.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>



<div class="wp-block-file"><a href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2020/07/Bericht2020.pdf">Bericht2020</a><a href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2020/07/Bericht2020.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>



<div class="wp-block-file"><a href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2020/07/Ergaenzungsband-Stellungnahmen2020.pdf">Ergaenzungsband-Stellungnahmen2020</a><a href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2020/07/Ergaenzungsband-Stellungnahmen2020.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>



<p></p>The post <a href="https://www.wiko-services.de/2020/07/02/anhebung-des-mindestlohn-ab-2021-beschlossen/">Anhebung des Mindestlohn ab 2021 beschlossen</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.wiko-services.de/2020/07/02/anhebung-des-mindestlohn-ab-2021-beschlossen/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>2</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Information zur Entgeltabrechnung (Corona-Update)</title>
		<link>https://www.wiko-services.de/2020/05/12/information-zur-entgeltabrechnung-corona-update/</link>
					<comments>https://www.wiko-services.de/2020/05/12/information-zur-entgeltabrechnung-corona-update/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[kpt]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 May 2020 19:34:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Entgeltabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Personal]]></category>
		<category><![CDATA[Corona-Beihilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Corona-Pandemie]]></category>
		<category><![CDATA[Corona-Zuschuss]]></category>
		<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[Entgelt]]></category>
		<category><![CDATA[Entgeltbestandteile]]></category>
		<category><![CDATA[Gehaltabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Lohn]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnbüro]]></category>
		<category><![CDATA[Nettolohnoptimierung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.wiko-services.de/?p=909</guid>

					<description><![CDATA[<p>Entgelt-Abrechnungen trotz Kriesen-KUG verstehen! Ob Lohn- oder Gehalt-Abrechnung, durch das Kurzarbeitergeld sind neue Positionen auf der Abrechnung die man nicht verseht. Hier sind die neuen Positionen erklärt! Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist ein komplexer Vorgang, der viele gesetzliche Vorgaben berücksichtigen muss. Jeder einzelne Sachverhalt in einer Abrechnung ist nach steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten, wie auch &#8230; </p>
<p class="link-more"><a href="https://www.wiko-services.de/2020/05/12/information-zur-entgeltabrechnung-corona-update/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Information zur Entgeltabrechnung (Corona-Update)“</span> weiterlesen</a></p>
The post <a href="https://www.wiko-services.de/2020/05/12/information-zur-entgeltabrechnung-corona-update/">Information zur Entgeltabrechnung (Corona-Update)</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Entgelt-Abrechnungen trotz Kriesen-KUG verstehen! Ob Lohn- oder Gehalt-Abrechnung, durch das Kurzarbeitergeld sind neue Positionen auf der Abrechnung die man nicht verseht. Hier sind die neuen Positionen erklärt!</p>



<span id="more-909"></span>



<p>Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist ein komplexer Vorgang, der viele gesetzliche Vorgaben berücksichtigen muss. Jeder einzelne Sachverhalt in einer Abrechnung ist nach steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten, wie auch nach arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten exakt zu bewerten.</p>



<p>Die sich hieraus ergebenden Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten bedingen, dass das Entgelt auf eine Vielzahl von Einzelpositionen aufzuteilen ist. Auf der jeweiligen Abrechnung wird dies teilweise durch unterschiedliche Lohnarten erreicht. Schon bei scheinbar einfacher Entgeltberechnung, zum Beispiel bei einem Gehaltsempfänger, führen weitere gewöhnliche Entgeltbestandteile (z. B. Vermögenswirksame Leistungen, Nacht-, Sonntags- und Feiertags-Zuschläge oder Überstundenabgeltung) zur Unübersichtlichkeit der Abrechnung für den Mitarbeiter und es ergeben sich Fragen nach deren Bedeutung, bzw. Auswirkung.</p>



<p>Wenn daneben auch ungewöhnliche oder gar vollkommen neue Entgeltbestandteile ins Spiel kommen, kann der Laie dies kaum nachvollziehen. Selbst wenn am Ende der erwartete Netto-Lohn steht, bleibt ein verständliches Unbehagen, solange die Positionen nicht klar sind.</p>



<p>Die folgenden Informationen sollen die Transparenz der Abrechnung erhöhen und dienen als erste Auskunft zu häufigen Fragen. Bleiben Fragen offen, stehen wir gerne für Auskünfte zur Verfügung.</p>



<p><a><strong><u>Grundsätzliches zur Entgeltabrechnung</u></strong></a></p>



<p><strong>Was ist der Unterschied zwischen Entgelt, Lohn und Gehalt</strong></p>



<p>Die Entgeltabrechnung hat viele Namen, die häufig synonym verwendet werden. Auch wenn es kaum mehr Unterschiede zwischen Lohnempfängern (Arbeiter) und Gehaltsempfängern (Angestellte) gibt, lassen sich zwei Berechnungsvarianten unterscheiden.</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Als Berechnungsgrundlage für den <strong>Lohn</strong> dienen grundsätzlich die tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden des Mitarbeiters</li><li>Das <strong>Gehalt</strong> ist ein monatlich gleichbleibender Betrag. Die Anzahl der Arbeitstage im Monat und Mehrarbeit (Überstunden) haben grundsätzlich keine Auswirkung auf das Entgelt.</li></ul>



<p>In der Entgeltabrechnung wird häufig nach Lohn und Gehalt unterschieden, weil ihre Berechnung unterschiedlich erfolgt. Die Steuer- und Sozialversicherungs-Beträge, die auf das Gehalt oder den Lohn anfallen sind jedoch identisch. Es spielt also für die Abgabenlast keine Rolle ob ein Lohn oder ein Gehalt abgerechnet wird.</p>



<p><strong>Kurzarbeit in Zeiten der Corona-Krise</strong></p>



<p>Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld (kurz: KUG) sind strikt geregelte Maßnahmen deren Vorgaben schon seit Jahren gültig sind. Aus Anlass der Corona-Krise wurden spezielle Vorschriften erlassen, welche Erleichterungen beim Zugang zu den Leistungen für Unternehmen, sowie Verbesserungen der Leistungen für die Mitarbeiter bringen. Diese Neuerungen gelten zum Teil rückwirkend für die Krisenzeit und sind oft befristet, weshalb auch von Kriesen-KUG gesprochen wird. Auf jeden Fall sind die Regelungen kurzfristig entstanden und auch weiterhin laufenden Änderungen unterworfen, so dass selbst Fachleute nicht alle Regelungen kennen und offene Fragen zu deren Umsetzung haben. Hier können wir Hilfe anbieten.</p>



<p>Zugleich kommen die Programmierer der Abrechnungssoftware nicht hinterher, die neuen Vorgaben umzusetzen, wie auch die EDV-Abteilungen mit Programm-Updates kaum nachkommen. Korrekturen werden sich nicht vermeiden lassen, doch eine gute Nachricht gibt es: Unsere EDV und unsere Mitarbeiter sind bereits seit Jahren mit KUG-Abrechnungen vertraut.</p>



<p>Auch in der Corona-Krise bleiben wir für Sie am Ball. Unsere Radare laufen über sämtliche Kanäle auf Hochtouren. Professionelle Informationsquellen und Fachliteratur gehören dazu &#8211; ständige Fortbildung auch.</p>



<p><a><strong><u>Lohnarten und Ihre Bedeutung in der Entgeltabrechnung</u></strong></a></p>



<p>Die vorstehenden Zahlen sind die Lohnartenschlüssel, wie sie in <strong>unseren </strong>Abrechnungen erscheinen. Bei Abrechnungen durch andere Dienstleister können die Schlüssel und Bezeichnungen der Lohnarten abweichen.</p>



<p><strong>1 Lohn</strong></p>



<p>Der Betrag, der sich aus den abzurechnenden Stunden des Lohnzahlungszeitraumes ergibt. Er wird auch als Stundenlohn bezeichnet.</p>



<p><strong>2 Gehalt</strong></p>



<p>Der Betrag, der für den abzurechnenden Lohnzahlungszeitraum festgelegt ist. Das Gehalt wird auch als Fixum, bzw. Fix- oder Festgehalt bezeichnet.</p>



<p><strong>914 Kurzarbeitergeld</strong></p>



<p>Das Kurzarbeitergeld (kurz: KUG) ist im Prinzip eine Sonderform des Arbeitslosengeldes. Es wird dem Mitarbeiter vom Arbeitgeber für ausgefallene Stunden während der Kurzarbeit bezahlt und dem Arbeitgeber nachträglich vom Arbeitsamt erstattet. Für den Arbeitnehmer ist das KUG steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber hat hierfür jedoch Sozialversicherungsabgaben an die Krankenkassen zu leisten. Durch Neuregelungen in Zusammenhang mit Kurzarbeit wegen der Corona-Krise kann der Arbeitgeber die geleisteten SV-Beiträge vom Arbeitsamt erstattet bekommen.</p>



<p>Die Höhe des KUG beträgt grundsätzlich 60 % des Netto-Entgelts, bzw. 67 % des Netto-Entgelts bei mindestens einem Kind im Haushalt. Neuregelungen in Zusammenhang mit Kurzarbeit wegen der Corona-Krise sehen eine zeitlich gestaffelte Erhöhung des KUG vor: Ab dem vierten Monat 70/77 %, ab dem siebten Monat 80/87 %.</p>



<p><strong>915 Fiktives Entgelt Kurzarbeit</strong></p>



<p>Dieser Betrag gibt ein fiktives Entgelt an, welches zur Berechnung der SV-Abgaben aus dem KUG herangezogen wird, welche der Arbeitgeber abzuführen hat. Für den Mitarbeiter ist der Betrag unerheblich, da er weder zum Gesamtbrutto des Mitarbeiters zählt, noch Steuern oder Sozialabgaben daraus von ihm zu tragen sind. Dass dieses Fiktive Entgelt auf der Abrechnung erscheint liegt daran, dass der Betrag in der Lohnbuchhaltung benötigt wird und im Lohnkonto des Mitarbeiters aufzuzeichnen ist.</p>



<p><strong>934 Aushilfslohn (Minijob)</strong></p>



<p>Der Betrag, der sich aus den abzurechnenden Stunden des Lohnzahlungszeitraumes für eine geringfügige Beschäftigung ergibt. Er wird auch als Stundenlohn bezeichnet</p>



<p><strong>972 Zuschuss zum Kurzarbeitergeld</strong></p>



<p>Der Zuschuss, um den der Arbeitgeber das KUG aufstockt, soweit er nicht SV-Pflichtig ist. (Siehe folgende Lohnart)</p>



<p><strong>973 Zuschuss zum Kurzarbeitergeld SV-pflichtig</strong></p>



<p>Wenn der Zuschuss zusammen mit dem KUG, das fiktive Arbeitsentgelt (80 % der Differenz zwischen Soll-Entgelt und Ist-Entgelt) nicht übersteigt (§ 1 Abs. 1 Nr. 8 SvEV), ist er sozialversicherungsfrei. Wird ein höherer Zuschuss gezahlt, ist nur der übersteigende Betrag beitragspflichtig. Dieser Betrag ist in der Lohnart dargestellt.</p>



<p><strong>978 Entgeltfortzahlung Feiertag in Höhe Kug</strong></p>



<p>Die SV-Beiträge zu KV, PV, RV und AV sind in voller Höhe zunächst vom Arbeitgeber zu tragen und werden ab 01.03.2020 von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.</p>



<p><strong>1007 Beihilfe Corona</strong></p>



<p>Eine Steuer- und SV-freie Beihilfe ist nach Neuregelungen bis zu 1500 € im Jahr möglich. Eine Eintragung auf der Lohnsteuerbescheinigung hat durch sie nicht zu erfolgen, dennoch ist sie im Lohnkonto des Mitarbeiters<br>(nach § 4 Absatz 2 Nummer 4 der LStDV) aufzuführen, so dass sie für den Lohnsteuer-Außenprüfer als solche erkennbar ist. Daher erscheint sie auch auf der Entgeltabrechnung.</p>



<p>Hinweis: <a href="https://www.wiko-services.de/2020/06/13/corona-beihilfe-buchen-konten-skr-03-und-skr-04/" title="Corona-Beihilfe buchen – Konten SKR 03 und SKR 04">Wie bucht der Arbeitgeber und auf welche Konten</a></p>



<p><strong>9021 VWL 1 Zuschuss</strong></p>



<p>Der Zuschuss des Arbeitgebers zu Vermögenswirksamen Leistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abführt.</p>



<p><strong><u>Fragen zu Ihrer Abrechnung?</u></strong></p>



<p>Bei der Vielfalt von Entgeltbestandteilen und Abrechnungsvarianten kann diese Kurz-Information nicht alle Fragen beantworten, die im Zusammenhang mit der Lohn-/Gehalt-Abrechnung entstehen können. </p>



<p>Gerne klären wir Ihrer Fragen und beraten auch zu Lohnoptimierung.</p>



<p>Rufen Sie uns einfach an oder Schreiben uns eine E-Mail mit Ihren Wünschen oder nutzen gleich unser <a href="https://www.wiko-services.de/anfrage/" class="aioseop-link">Kontaktformular</a>.</p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p>Die Inhalte der vorliegenden Information werden mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann keine Garantie für Aktualität und Vollständigkeit übernommen werden. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;  Stand: 11.05.2020</p>The post <a href="https://www.wiko-services.de/2020/05/12/information-zur-entgeltabrechnung-corona-update/">Information zur Entgeltabrechnung (Corona-Update)</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.wiko-services.de/2020/05/12/information-zur-entgeltabrechnung-corona-update/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Warum erhalte ich einen Korrekturausdruck der Entgeltabrechnung?</title>
		<link>https://www.wiko-services.de/2018/10/01/warum-erhalte-ich-einen-korrekturausdruck-der-entgeltabrechnung/</link>
					<comments>https://www.wiko-services.de/2018/10/01/warum-erhalte-ich-einen-korrekturausdruck-der-entgeltabrechnung/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[kpt]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Oct 2018 15:29:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Entgeltabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Personal]]></category>
		<category><![CDATA[Gehaltabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Korrektur]]></category>
		<category><![CDATA[Korrekturabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Korrekturausdruck]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnabrechnung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.wiko-services.de/?p=1194</guid>

					<description><![CDATA[<p>Korrekturausdrucke der Abrechnung werfen Fragen auf, besonders wenn keine Änderungen sichtbar sind. Was es mit diesen Korrekturen auf sich hat, lesen Sie hier. In der Lohn- oder Gehaltsabrechnung werden Korrekturausdrucke zu vorherigen Monaten erstellt, wenn sich etwas ändert. Oft sind aber keine Änderung gegenüber der vorherigen Abrechnung zu erkennen. Die Mitarbeiter sind verunsichert. Der Arbeitgeber &#8230; </p>
<p class="link-more"><a href="https://www.wiko-services.de/2018/10/01/warum-erhalte-ich-einen-korrekturausdruck-der-entgeltabrechnung/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Warum erhalte ich einen Korrekturausdruck der Entgeltabrechnung?“</span> weiterlesen</a></p>
The post <a href="https://www.wiko-services.de/2018/10/01/warum-erhalte-ich-einen-korrekturausdruck-der-entgeltabrechnung/">Warum erhalte ich einen Korrekturausdruck der Entgeltabrechnung?</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Korrekturausdrucke der Abrechnung werfen Fragen auf, besonders wenn keine Änderungen sichtbar sind. Was es mit diesen Korrekturen auf sich hat, lesen Sie hier.</p>



<span id="more-1194"></span>



<p>In der Lohn- oder Gehaltsabrechnung werden Korrekturausdrucke zu vorherigen Monaten erstellt, wenn sich etwas ändert. Oft sind aber keine Änderung gegenüber der vorherigen Abrechnung zu erkennen. Die Mitarbeiter sind verunsichert. Der Arbeitgeber kann dazu keine nähere Auskunft geben, etwa weil die Abrechnungen von externen Dienstleistern erstellt werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Offensichtliche Korrekturen der Lohnabrechnung </h2>



<p>Korrekturen der Lohnabrechnung ergeben sich immer dann wenn abrechnungsrelevante Daten sich geändert haben. Dies können beispielsweise die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden sein. Diese müssen auch in der Lohnabrechnung des Mitarbeiters geändert werden , wenn sich herausstellt, dass im betreffenden Monat mehr oder weniger Stunden gearbeitet wurden als bisher berücksichtigt sind. Das ist einleuchtend.</p>



<p>Selbst scheinbar unwichtige Korrekturen, zum Beispiel Änderungen an der Anschrift des Mitarbeiters die für einen bereits abgerechneten Monat erfasst wurden führen zu solchen Korrektur-Abrechnungen, sei auch nur ein Buchstabe oder ein Zeichen hierbei geändert. Das ist auf den ersten Blick vielleicht übertrieben. Man kann es aber akzeptieren, solange man eine Änderung auf der Abrechnung auch erkennen kann. Dazu ist oft ein geduldiger Vergleich der Abrechnungen nötig.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Korrektur-Abrechnungen ohne feststellbare Änderungen</h2>



<p>Es können sich aber auch Daten geändert haben, die sich auf die Abrechnungsbeträge in dem Ausdruck für den Mitarbeiter nicht auswirken und dort auch nirgendwo zu einem einzigen anderen Zeichen oder Buchstaben führen. Dies können etwa nachträglich erfasste Urlaubs- oder Krankheitstage sein. Selbst wenn die Abrechnung über das Urlaubskonto keine Daten enthält, die sich hätten darauf ändern können und die Abrechnung wegen der gesetzlichen Lohnfortzahlung im Krankheits-, bzw. Urlaubsfall in der Regel das gleiche Entgelt ausweist, als hätte er gearbeitet, ändern sich dabei jedoch die Abrechnungsgrundlagen und ggf. weitere Daten, welche im Lohnkonto zwingend aufzuzeichnen sind. Letztlich sind es Änderungen am Lohnkonto, die zu &#8222;korrigierten&#8220; Abrechnungen führen, auch wenn diese im Einzelfall keine Änderungen im Ausdruck der Entgeltabrechnung des betreffenden Mitarbeiters ergeben.</p>



<p>Die Entgeltabrechnungen beinhalten teils unterschiedliche Daten aus dem Lohnkonto. So wird ein Gehaltsempfängern mit monatlichem Festgehalt auf seiner Abrechnung kaum die tatsächlichen Arbeitsstunden finden, der Lohnempfänger mit einer Stundenlohn-Abrechnung hingegen schon. Daraus ergibt sich, dass sich die Entgeltabrechnung je nach der individuellen Abrechnung des Mitarbeiters ändert oder auch nicht.</p>



<p>Den Lohn-Programmen mit denen die Ausdrucke der Abrechnungen entsprechend den Einträgen auf dem Lohnkonto erfolgen ist es damit kaum möglich, festzustellen, ob die geänderten Daten des Lohnkontos zu geänderten Daten auf der Abrechnung des Mitarbeiters führen. Um dem Mitarbeiter immer eine Abrechnung nach den aktuell gültigen Daten des Lohnkontos zu übergeben, stellen die geprüften Lohn-Programme daher bei jeder Änderung im Lohnkonto zum entsprechenden Abrechnungsmonat einen Korrausdruck zur Verfügung. Dies geschieht also auch bei Abrechnungen, deren Werte für den Mitarbeiter sich evtl. nicht geändert haben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Korrekturausdrucke sind der Ausdruck korrekter Arbeit des Lohnabrechners</h2>



<p>Es ist also ganz und gar nicht ungewöhnlich, das ein Mitarbeiter eine Korrekturabrechnung erhält, die aber keine darauf erkennbaren Änderungen beinhaltet. Selbst wenn gleich mehrere Monate korrigiert werden, zeugt dies nur von der Gewissenhaftigkeit des Abrechners, jede Korrektur entsprechend den gesetzlichen Vorgaben so zu verarbeiten, dass diese auch für zurückliegende Monate erfasst, dokumentiert und dem Mitarbeiter gegenüber transparent mitgeteilt werden. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist zu tun, wenn keine Änderung zu finden ist?</h2>



<p>Wenn sich trotz genauem Vergleich der vorherigen Abrechnung mit der Korrektur kein Unterschied feststellen lässt und keine &#8222;verborgenen&#8220; Ursachen für die Korrektur auszumachen sind, ist der Lohnabrechner der richtige Ansprechpartner für alle Fragen zur Abrechnung der Bezüge. Die Entgeltabrechnung ist stets komplizierter, umfangreicher und von ständigen gesetzlichen Änderungen beeinflusst, so dass eine dem Laien nachvollziehbare Abrechnung heute schon kaum noch möglich ist. Ein gut ausgebildeter Abrechner weiß, was er und sein Lohnprogramm tut und wird Fragen zu seiner Arbeit gerne beantworten.</p>The post <a href="https://www.wiko-services.de/2018/10/01/warum-erhalte-ich-einen-korrekturausdruck-der-entgeltabrechnung/">Warum erhalte ich einen Korrekturausdruck der Entgeltabrechnung?</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.wiko-services.de/2018/10/01/warum-erhalte-ich-einen-korrekturausdruck-der-entgeltabrechnung/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
