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	<title>Entgeltabrechnung | WIKO-Services</title>
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	<description>Wirtschaftsberatung Kommunikation Organisation &#38; Wiesbadener Kontierungsservice</description>
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	<title>Entgeltabrechnung | WIKO-Services</title>
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		<title>Korrektur von Entgeltabrechnungen bei Kurzarbeitergeld ab 2023 nötig</title>
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		<pubDate>Wed, 29 Mar 2023 14:27:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Änderungen beim Kurzarbeitergeld auf Grund der abschließenden Prüfung zwingen künftig zu rückwirkender Beitragsabrechnung Bisher wurden die Beitragsabrechnungen für Zeiträume, in denen sich auf Grund einer abschließenden Prüfung des Kurzarbeitergeldes Änderungen ergeben haben, nicht neu aufgerollt. Dies diente dem Vertrauensschutz und war wegen der immensen Antragszahlen ab März 2020 und der teilweise erst viele Monate nach &#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2 class="wp-block-heading">Änderungen beim Kurzarbeitergeld auf Grund der abschließenden Prüfung zwingen künftig zu rückwirkender Beitragsabrechnung</h2>



<p>Bisher wurden die Beitragsabrechnungen für Zeiträume, in denen sich auf Grund einer abschließenden Prüfung des Kurzarbeitergeldes Änderungen ergeben haben, nicht neu aufgerollt. Dies diente dem Vertrauensschutz und war wegen der immensen Antragszahlen ab März 2020 und der teilweise erst viele Monate nach Beendigung des Kurzarbeitergeldbezuges erfolgenden Abschlussprüfung durch die Arbeitsagenturen auch erforderlich.</p>



<span id="more-1703"></span>



<p>Für Entgeltabrechnungszeiträume ab Januar 2023 gelten neue Regeln. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben ihre Rechtsauffassung zur Korrektur der Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge bei einer Rückforderung von vorläufig gewährtem Kurzarbeitergeld geändert.</p>



<p>Über die versicherungs- und beitragsrechtlichen Auswirkungen von vorläufig bewilligtem Kurzarbeitergeld nach § 328 Absatz 3 Satz 2 SGB III wurde zuletzt mit Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes RS 2021/518 vom 20. Juni 2021 informiert. An der für diese Fallgruppe in dem Rundschreiben gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit vertretenen Auffassung wird nicht weiter festgehalten. Darüber informiert ein neues <a href="https://www.informationsportal.de/wp-content/uploads/document__19636__RS-2023-081.pdf" target="_blank" rel="noopener" title="">Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands</a>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Rückforderung von Kurzarbeitergeld führt ab Januar 2023 zur Korrektur der Beitragsabrechnung</h2>



<p>Für Entgeltabrechnungszeiträume ab dem 1. Januar 2023 sind rückwirkende Korrekturen im Versicherungs- und Beitragsrechtsverhältnis zu veranlassen, wenn das im Rahmen einer vorläufigen Bewilligung von den Arbeitsagenturen an den Arbeitgeber erstattete Kurzarbeitergeld nach abschließender Prüfung (vollständig oder teilweise) zurückgefordert wird. Die in der Annahme eines rechtmäßigen Kurzarbeitergeldbezugs bereits vorgenommene Beitragsabrechnung ist zu korrigieren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Rückforderung gegenüber Arbeitnehmern nur begrenzt durchsetzbar</h2>



<p>Rückforderungen gegenüber betroffenen Arbeitnehmern lassen sich regelmäßig nur bei den nächsten drei Entgeltabrechnungen berücksichtigen. Der Arbeitgeber trägt Beträge aus zu spät festgestellten Differenzen alleine – wohlgemerkt nur bei Rückforderungen. Dem Mitarbeiter aus der Korrektur zustehende Beträge sind hingegen auch viele Monate später zu berücksichtigen. Es bleibt daher zu hoffen, dass die Abschlussprüfungen künftig zeitnah erfolgen.</p>



<p>Die immer komplexeren Lohnabrechnungen und die stets steigenden Anforderungen an die Dokumentation führten schon bisher zu erheblichen Mehrbelastungen im Personal- und Lohnbüro. Die hastig eingeführten Regelungen zum Kurzarbeitergeld während der Pandemie trugen daneben noch zur Verunsicherung bei, welche selbst unter Krankenkassen und Arbeitsämtern zu teils widersprüchlichen Ansichten und damit unweigerlich zu fehlerhaften Abrechnungen führte. Die Verlagerung des oben dargestellten Risikos aus Fehlern bei der Abrechnung, die bei zu später Abschlussprüfung finanziell „nur“ den Arbeitgeber treffen – was schlimm genug ist –, führt zu einer weiteren Verantwortung der Personalabteilung. Dabei geht es beim Kurzarbeitergeld um Gelder, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer und das Arbeitsamt abrechnet, ohne dass er Leistungsbezieher ist.</p>



<p>Als gäbe es nicht die Idee vom Bürokratieabbau, wächst der bürokratische Aufwand, den der Arbeitgeber zu leisten hat, weiter. Die händeringend gesuchten Fachkräfte werden verpflichtet, sich mit dem Einpflegen rückwirkender Korrekturen in vergangene Lohnabrechnungszeiträume zu beschäftigen, während man sich hätte wünschen können, dass die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungen die Abrechnungslast ihrer Leistungen an Arbeitnehmer nicht noch weiter an den Arbeitgeber auslagern.</p>



<p>Näheres zu der neuen Sachlage entnehmen Sie bitte der gemeinsamen Verlautbarung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom 14.&nbsp;Februar 2023, die nachstehend zur Verfügung steht.</p>



<div data-wp-interactive="core/file" class="wp-block-file"><object data-wp-bind--hidden="!state.hasPdfPreview" hidden class="wp-block-file__embed" data="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2023/05/GKV-Spitzenverband-Gemeinsame-Verlautbarung-vom-14.02.2023.pdf" type="application/pdf" style="width:100%;height:600px" aria-label="Einbettung von GKV-Spitzenverband-Gemeinsame-Verlautbarung-vom-14.02.2023."></object><a id="wp-block-file--media-fb9716d5-0596-46f5-bc6b-f3896ee0c4c4" href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2023/05/GKV-Spitzenverband-Gemeinsame-Verlautbarung-vom-14.02.2023.pdf">GKV-Spitzenverband-Gemeinsame-Verlautbarung-vom-14.02.2023</a><a href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2023/05/GKV-Spitzenverband-Gemeinsame-Verlautbarung-vom-14.02.2023.pdf" class="wp-block-file__button wp-element-button" download aria-describedby="wp-block-file--media-fb9716d5-0596-46f5-bc6b-f3896ee0c4c4">Herunterladen</a></div>The post <a href="https://www.wiko-services.de/2023/03/29/korrektur-von-entgeltabrechnungen-bei-kurzarbeitergeld-ab-2023-noetig/">Korrektur von Entgeltabrechnungen bei Kurzarbeitergeld ab 2023 nötig</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></content:encoded>
					
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		<title>Die BDA Checkliste jetzt in neuer Version 2022</title>
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		<pubDate>Mon, 26 Sep 2022 15:35:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte liegt in einer neuen Version (Stand Oktober 2022) vor. Gegenüber der letzten Version (Stand: Juni 2021) wird nun auch die Bankverbindung abgefragt. Die von 450 € auf 520 € angehobene Geringfügigkeitsgrenze ist in den Texten ebenfalls berücksichtigt. Wir raten dazu, immer die aktuelle Version zu verwenden. Zwar &#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte liegt in einer neuen Version (Stand Oktober 2022) vor. Gegenüber der letzten Version (Stand: Juni 2021) wird nun auch die Bankverbindung abgefragt. Die von 450 € auf 520 € angehobene Geringfügigkeitsgrenze ist in den Texten ebenfalls berücksichtigt. Wir raten dazu, immer die aktuelle Version zu verwenden.</p>



<p>Zwar fehlen der Checkliste immer noch wichtige Abfragen, um eine vollständig korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung vornehmen zu können, sie bildet aber dennoch eine gute Grundlage dafür.</p>



<p>Gerade für geringfügige oder kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind weitere Angaben (z. B. zur Vereinbarung der Wochenarbeitszeit und der täglichen Arbeitszeiten) zu den Lohnunterlagen zu nehmen, welche teilweise nach dem neuen Nachweisgesetz dem Beschäftigten sogar schriftlich mitgeteilt werden müssen. Diese sind zweckmäßig in einem separaten Personalbogen abzufragen und zu dokumentieren, wie wir ihn unseren Mandanten zur Verfügung stellen.</p>



<p>Das neue Formular haben wir in unsere Sammlung <a href="https://www.wiko-services.de/formulare-aus-dem-lohnbuero/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Formulare aus dem Lohnbüro </a>aufgenommen.</p>The post <a href="https://www.wiko-services.de/2022/09/26/die-bda-checkliste-jetzt-in-neuer-version-2022/">Die BDA Checkliste jetzt in neuer Version 2022</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></content:encoded>
					
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		<title>Neuregelungen zum Dienstwagen per BMF-Schreiben vom 03.03.2022</title>
		<link>https://www.wiko-services.de/2022/03/09/neuregelungen-zum-dienstwagen-per-bmf-schreiben-vom-03-03-2022/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kpt]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Mar 2022 09:24:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Das BMF-Schreiben vom 3. März 2022 zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung betrieblicher Kfz an Arbeitnehmer ersetzt das BMF-Schreiben vom 4. 4. 2018. Damit ergeben sich eine Vielzahl von Änderungen und Klarstellungen für die Lohnbuchhaltung, welche in allen offenen Fällen anzuwenden sind.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das BMF-Schreiben vom 3. März 2022 zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung betrieblicher Kfz an Arbeitnehmer ersetzt das BMF-Schreiben vom 4. 4. 2018. Damit ergeben sich eine Vielzahl von Änderungen und Klarstellungen für die Lohnbuchhaltung, welche in allen offenen Fällen anzuwenden sind.</p>



<span id="more-1201"></span>



<p>Die lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer ist in <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">§ 8</a> Absatz 2 Satz 2 bis 5 EStG sowie R 8.1 Absatz 9 und 10 LStR geregelt. Ergänzend nimmt das neue BMF-Schreiben dazu Stellung und löst das BMF-Schreiben vom 4. April 2018 ab. Änderungen sind durch Fettschrift hervorgehoben, so dass der versierte Leser sich leicht hierauf konzentrieren kann.</p>



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		<item>
		<title>Gringfügigkeitsrichtlinien ab 01.08.2021</title>
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		<dc:creator><![CDATA[kpt]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Jul 2021 20:47:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Geringfügigkeits-Richtlinien überarbeitet. Die neuen Richtlinien in der Fassung vom 26.07.2021 gelten spätestens ab 01.08.2021. Was sind die wichtigsten Änderungen? Was sind die Geringfügigkeitsrichtlinien? Worauf ist bei der Einstellung noch zu achten? Der Volltext der Richtlinien zum Download Was sind die wichtigsten Änderungen? Seit der letzten Fassung der Geringfügigkeits-Richtlinien vom &#8230; </p>
<p class="link-more"><a href="https://www.wiko-services.de/2021/07/28/gringfuegigkeitsrichtlinien-ab-01-08-2021/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Gringfügigkeitsrichtlinien ab 01.08.2021“</span> weiterlesen</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Geringfügigkeits-Richtlinien  überarbeitet. Die neuen Richtlinien in der Fassung vom 26.07.2021 gelten spätestens ab 01.08.2021.</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Was sind die wichtigsten Änderungen?</li><li>Was sind die Geringfügigkeitsrichtlinien?</li><li>Worauf ist bei der Einstellung noch zu achten?</li><li>Der Volltext der Richtlinien zum Download</li></ul>



<span id="more-1101"></span>



<h2 class="wp-block-heading"> <li>Was sind die wichtigsten Änderungen?</li></h2>



<p>Seit der letzten Fassung der Geringfügigkeits-Richtlinien vom 21. November 2018 ergeben sich insbesondere folgende Änderungen:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Erhöhung der Übungsleiter- und der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nrn. 26 und 26a EStG von 2.400 Euro bzw. 720 Euro auf 3.000 Euro bzw. 840 Euro für die Zeit ab 1. Januar 2021 (Jahressteuergesetz 2020 vom 21. Dezember 2020, BGBl I S. 3096); vgl. B 2.2.1.6.</li><li>Klarstellung im Zusammenhang mit der Wirkung des Verzichts auf die Rentenversicherungsfreiheit bzw. der Wirkung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Unterbrechung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung wegen Bezugs einer Entgeltersatzleistung (vgl. B 2.2.3.1, B 2.2.3.2.1, B 2.2.3.3 und B 2.2.4.1).</li><li>Berücksichtigung des BSG-Urteils vom 24. November 2020 (B 12 KR 34/19 R) zu den Zeitgrenzen bei einer kurzfristigen Beschäftigung von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen, wonach die Anwendung der jeweiligen Zeitgrenze nicht vom wöchentlichen Beschäftigungsumfang abhängt (vgl. B 2.3.1 und B 2.3.2).</li><li>Klarstellung zur Ermittlung der Anzahl der Kalendertage für den Zeitraum einer kurzfristigen Beschäftigung, der nicht ausschließlich aus vollen Monaten, sondern auch aus Teilmonaten besteht (vgl. B 2.3.2).</li><li>Aufnahme von Textfeldern zur Erläuterung der Berechnung der Kalendertage in den jeweiligen Beispielen mit Bezug zur kurzfristigen Beschäftigung (vgl. J).</li></ul>



<p>Eine PDF-Datei der Richtlinien (160 Seiten) finden Sie unter diesem Artikel.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was sind die Geringfügigkeitsrichtlinien?</h2>



<p>Die Geringfügigkeits-Richtlinien informieren über das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht bei geringfügigen Beschäftigungen und kurzfristigen Beschäftigungen. Sie geben eine Richtschnur zur versicherungsrechtlichen Beurteilung einer Beschäftigung die der Arbeitgeber durchführen muss. Um einen korrekten Umgang mit diesen besonderen Beschäftigungsformen und den Beiträgen sicherzustellen, ist eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung in aller Regel vor der Einstellung des Personals durchzuführen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Worauf ist bei der Einstellung noch zu achten?</h2>



<p>Um eine geringfügige oder kurzfristige Beschäftigung korrekt zu beurteilen sind einige Informationen vom Mitarbeiter zu erfragen. Hierfür hat sich die BDA-Checkliste bewährt, die in <a href="https://www.wiko-services.de/2021/07/01/die-bda-checkliste-jetzt-in-neuer-version-2021/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">neuer Version (Stand Juni 2021)</a> vorliegt. Die Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte stellen wir neben weiteren <a href="https://www.wiko-services.de/formulare-aus-dem-lohnbuero/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Formularen aus dem Lohnbüro</a> auf unserer gleichnahmigen Seite bereit. Im einen Einstellungsprozess ist es von besonderer Bedeutung die nötigen Informationen vor der Ausfertigung des Arbeitsvertrages zusammenzutragen, um nicht Gefahr zu laufen, eine Beschäftigung zu vereinbaren, die ggf. nicht in gewünschter Weise abgerechnet werden kann.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Volltext der Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung (Geringfügigkeits-Richtlinien)</h2>



<div data-wp-interactive="core/file" class="wp-block-file"><object data-wp-bind--hidden="!state.hasPdfPreview" hidden class="wp-block-file__embed" data="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2021/08/Geringfuegigkeitsrichtlinien_26072021.pdf" type="application/pdf" style="width:100%;height:600px" aria-label="Einbettung von Einbettung von Geringfuegigkeitsrichtlinien_26072021.."></object><a href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2021/08/Geringfuegigkeitsrichtlinien_26072021.pdf">Geringfuegigkeitsrichtlinien_26072021</a><a href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2021/08/Geringfuegigkeitsrichtlinien_26072021.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>The post <a href="https://www.wiko-services.de/2021/07/28/gringfuegigkeitsrichtlinien-ab-01-08-2021/">Gringfügigkeitsrichtlinien ab 01.08.2021</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Das Arbeitgeberkennzeichen beim Finanzamt und seine Tücken</title>
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		<dc:creator><![CDATA[kpt]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Jan 2021 08:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Entgeltabrechnung]]></category>
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		<category><![CDATA[AG-Kennzeichen]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber-Flag]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber-Signal]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeberkennzeichen]]></category>
		<category><![CDATA[ELStAM]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es kommt immer wieder vor, dass ein Mitarbeiter seitens des Arbeitgebers per ELStAM angemeldet wird, aber die Anmeldung nicht durch das Finanzamt bestätigt wird. Woran liegt das und wie geht man damit um? Was ist das Arbeitgeberkennzeichen beim Finanzamt? Das Arbeitgeberkennzeichen (auch als Arbeitgeber-Signal oder -Flag bezeichnet) ist eine Kennung, die im Finanzamt zur Steuernummer &#8230; </p>
<p class="link-more"><a href="https://www.wiko-services.de/2021/01/11/das-arbeitgeberkennzeichen-beim-finanzamt-und-seine-tuecken/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Das Arbeitgeberkennzeichen beim Finanzamt und seine Tücken“</span> weiterlesen</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Es kommt immer wieder vor, dass ein Mitarbeiter seitens des Arbeitgebers per ELStAM angemeldet wird, aber die Anmeldung nicht durch das Finanzamt bestätigt wird. Woran liegt das und wie geht man damit um?</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Was ist das Arbeitgeberkennzeichen beim Finanzamt?</li>



<li>Wofür ist es wichtig, das Kennzeichen setzen zu lassen?</li>



<li>Wann und wodurch wird das Kennzeichen gesetzt?</li>
</ul>



<span id="more-1108"></span>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist das Arbeitgeberkennzeichen beim Finanzamt?</h2>



<p>Das Arbeitgeberkennzeichen (auch als Arbeitgeber-Signal oder -Flag bezeichnet) ist eine Kennung, die im Finanzamt zur Steuernummer des Arbeitgebers gesetzt wird. Dieses Kennzeichen hatte wohl ursprünglich eher die Funktion, dass das Finanzamt derartig gekennzeichnete Steuernummern daraufhin überprüfen kann, ob Lohnsteueranmeldungen zu erwarten sind und ob ggf. an die Abgabe zu erinnern ist.</p>



<p>Durch die Ausweitung der elektronischen Übermittlungsverfahren auch auf die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (kurz: ELStAM) der Mitarbeiter &#8211; welche seit 2013 die Lohnsteuerkarte ersetzt &#8211; dient das Kennzeichen offenbar auch dazu, dem Arbeitgeber die Anmeldung seiner Mitarbeiter am ELStAM-Verfahren zu ermöglichen, was Voraussetzung für den vorschriftsmäßigen Abruf der ELStAM seiner Mitarbeiter ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wofür ist es wichtig, das Kennzeichen setzen zu lassen?</h2>



<p>Ohne das Arbeitgeberkennzeichen wird der Arbeitgeber als solcher im ELStAM-Verfahren nicht erkannt. Zwar kann der Arbeitgeber oder sein externer Lohnabrechner eine Anmeldung eines Mitarbeiters mittels ELSTER-Zertifikat übermitteln, doch die Übermittlung bleibt ohne Bestätigung, da es den Arbeitgeber &#8222;elektronisch&#8220; nicht gibt. Trotz abgesendeter Anmeldung eines Mitarbeiters am ELStAM-Verfahren erfolgt diese nicht, und der Arbeitgeber kann weder die ELStAM des Mitarbeiters abrufen, noch erhält er die monatlichen Änderungslisten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wann und wodurch wird das Kennzeichen gesetzt?</h2>



<p>Das Arbeitgeberkennzeichen kann &#8211; entgegen anderer Informationen im Internet &#8211; nur durch das Finanzamt für die betreffende Steuernummer gesetzt werden. Dies erfolgt in der Regel bei der Bearbeitung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, soweit sich daraus eine Lohnsteueranmeldung erwarten lässt.</p>



<p>Wurden beim Ausfüllen des Fragebogens keine Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer gemacht oder ergaben die Eintragungen, dass keine Lohnsteuer abzuführen ist, wird das Kennzeichen nicht gesetzt. Ebenso wird ein vorhandenes Kennzeichen gelöscht, wenn der Arbeitgeber mitteilt, dass keine Mitarbeiter mehr beschäftigt werden.</p>



<p>Um das Kennzeichen zu einem späteren Zeitpunkt (wieder) setzen zu lassen, ist dem Finanzamt die (erneute) Arbeitgebereigenschaft mitzuteilen. Erfahrungsgemäß genügt dazu ein Anruf beim Amt. Dagegen nimmt das Amt das Einreichen einer Einzugsermächtigung selbst dann nicht zum Anlass, das Kennzeichen zu prüfen und zu setzen, wenn das Lastschriftmandat sich ausdrücklich auf Lohnsteuer zur angegebenen Steuernummer bezieht.</p>The post <a href="https://www.wiko-services.de/2021/01/11/das-arbeitgeberkennzeichen-beim-finanzamt-und-seine-tuecken/">Das Arbeitgeberkennzeichen beim Finanzamt und seine Tücken</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></content:encoded>
					
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		<title>Warum erhalte ich keine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[kpt]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Dec 2020 10:51:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bescheinigung]]></category>
		<category><![CDATA[Entgeltabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Personal]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus den Aufzeichnungen im Lohnkonto hat der Arbeitgeber nach Abschluss des Lohnkontos für jeden Arbeitnehmer der zuständigen Finanzbehörde bis zum letzten Tag des Monats Februar des folgenden Jahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln, sofern das Arbeitsverhältnis nicht schon vor Ablauf des Jahres beendet wurde und das Lohnkonto entsprechend früher abgeschlossen ist. Weiterhin hat der Arbeitgeber &#8230; </p>
<p class="link-more"><a href="https://www.wiko-services.de/2020/12/04/warum-erhalte-ich-keine-lohnsteuerbescheinigung-vom-arbeitgeber/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Warum erhalte ich keine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber?“</span> weiterlesen</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus den Aufzeichnungen im Lohnkonto hat der Arbeitgeber nach Abschluss des Lohnkontos für jeden Arbeitnehmer der zuständigen Finanzbehörde bis zum letzten Tag des Monats Februar des folgenden Jahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln, sofern das Arbeitsverhältnis nicht schon vor Ablauf des Jahres beendet wurde und das Lohnkonto entsprechend früher abgeschlossen ist. Weiterhin hat der Arbeitgeber  dem Arbeitnehmer die elektronische Lohnsteuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster binnen angemessener Frist als Ausdruck auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Ausnahmen von der Pflicht zum Erstellen einer Lohnsteuerbescheinigung</li>



<li>Wann hat die Bescheinigung den Arbeitnehmer zu erreichen?</li>
</ul>



<span id="more-1001"></span>



<h2 class="wp-block-heading">Ausnahmen von der Pflicht zum Erstellen einer Lohnsteuerbescheinigung</h2>



<p>Die Verpflichtung zum Erstellen der Bescheinigung gilt beispielsweise nicht für Arbeitnehmer, soweit sie Arbeitslohn bezogen haben, der nach den §§ 40 bis 40b EStG pauschal besteuert worden ist. Häufigster Fall sind hierbei geringfügig Beschäftigte, deren Lohn nach  § 40a dem pauschalierten Lohnsteuerabzug unterworfen wurde. Gleiches gilt für kurzfristig Beschäftigte. </p>



<p>Mit einem Blick in den Arbeitsvertrag oder auf die Lohnabrechnungen lässt sich die Frage nach einer vermeintlich nicht zugegangenen Lohnsteuerbescheinigung in vielen Fällen leicht klären. Für die weiteren Fälle, in denen eine Lohnsteuerbescheinigung nicht zu erfolgen hat, gibt die Personalabteilung bzw. der mit der Lohnabrechnung Beauftragte sicher gerne Auskunft. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Wann hat die Bescheinigung den Arbeitnehmer zu erreichen?</h2>



<p>Zum Jahresende bzw. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbleibt eine Frist von zwei Monaten, innerhalb derer die Bescheinigung vom Arbeitgeber an das Finanzamt zu übermitteln ist. Erst wenn die Übermittlung erfolgte, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung an den Arbeitnehmer aushändigen oder übermitteln, was &#8222;in angemessener Frist&#8220; zu erfolgen hat. Es kann also auch sein, dass die Lohnsteuerbescheinigung noch nicht an das Finanzamt zu übermitteln ist und eine Bescheinigung deshalb also noch nicht vorliegt bzw. an den Arbeitnehmer ausgehändigt werden konnte. </p>



<p>Die Lohnsteuerbescheinigung ist grundsätzlich bis zum letzten Tag des Februars des Folgejahres (28. bzw. 29. Februar) vom Arbeitgeber an die Finanzverwaltung elektronisch zu übermitteln. Die Lohnsteuerbescheinigung 2020 muss also bis zum 28.2.2021 übermittelt werden. Weil dies ein Sonntag ist, verschiebt sich die Übermittlungsfrist jedoch auf den nächstfolgenden Werktag, den 1. März 2021. Es ist also nicht verwunderlich, wenn die Lohnsteuerbescheinigung den Arbeitnehmer erst im März 2021 erreicht.</p>The post <a href="https://www.wiko-services.de/2020/12/04/warum-erhalte-ich-keine-lohnsteuerbescheinigung-vom-arbeitgeber/">Warum erhalte ich keine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber?</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Anhebung des Mindestlohn ab 2021 beschlossen</title>
		<link>https://www.wiko-services.de/2020/07/02/anhebung-des-mindestlohn-ab-2021-beschlossen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kpt]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Jul 2020 15:13:54 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Mindestlohn 2020]]></category>
		<category><![CDATA[Mindestlohn 2021]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 30. Juni 2020 hat die Mindestlohnkommission die Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Danach wird der Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro in vier Stufen angehoben. Gesetzlicher Mindestlohn in 2020 beträgt 9,35 Euro Zum 1. Januar 2015 war der gesetzliche Mindestlohn mit einem Betrag von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt worden. Es folgten &#8230; </p>
<p class="link-more"><a href="https://www.wiko-services.de/2020/07/02/anhebung-des-mindestlohn-ab-2021-beschlossen/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Anhebung des Mindestlohn ab 2021 beschlossen“</span> weiterlesen</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 30. Juni 2020 hat die <a href="https://www.mindestlohn-kommission.de/DE/Home/home_node.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Mindestlohnkommission</a> die Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Danach wird der Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro in vier Stufen angehoben. </p>



<span id="more-925"></span>



<h2 class="wp-block-heading">Gesetzlicher Mindestlohn in 2020 beträgt 9,35 Euro</h2>



<p>Zum 1. Januar 2015 war der gesetzliche Mindestlohn mit einem Betrag von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt worden. Es folgten Erhöhungen auf zuletzt 9,35 Euro, gültig  ab 01.01.2020.</p>



<figure class="wp-block-table"><table><tbody><tr><td class="has-text-align-center" data-align="center">Mindestlohn </td><td>gültig seit</td></tr><tr><td class="has-text-align-center" data-align="center">8,50 €</td><td>01.01.2015</td></tr><tr><td class="has-text-align-center" data-align="center">8,84 €</td><td>01.01.2017</td></tr><tr><td class="has-text-align-center" data-align="center">9,19 €</td><td>01.01.2019</td></tr><tr><td class="has-text-align-center" data-align="center">9,35 €</td><td>01.01.2020</td></tr></tbody></table><figcaption>Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns bis 2020</figcaption></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Der Mindestlohn steigt bis 2022 in vier Stufen</h2>



<p>In dem <a href="https://www.mindestlohn-kommission.de/DE/Bericht/pdf/Beschluss2020.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Dritten Beschluss vom 30.06.2020</a> hat die Mindestlohnkommission vier Erhöhungen in den nächsten zwei Jahren vorgesehen. In einem ersten Schritt werden 8,50 Euro ab 01.01.2021 erreicht, weitere Erhöhungen folgen halbjährlich. </p>



<figure class="wp-block-table"><table><tbody><tr><td class="has-text-align-center" data-align="center">Mindestlohn</td><td>gültig ab</td></tr><tr><td class="has-text-align-center" data-align="center">9,50 €</td><td>01.01.2021</td></tr><tr><td class="has-text-align-center" data-align="center">9,60 €</td><td>01.07.2021</td></tr><tr><td class="has-text-align-center" data-align="center">9,82 €</td><td>01.01.2022</td></tr><tr><td class="has-text-align-center" data-align="center">10,45 €</td><td>01.07.2022</td></tr></tbody></table><figcaption>Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns ab 2021</figcaption></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Weitere Informationen zum Mindestlohn</h2>



<p>Neben dem <a href="https://www.mindestlohn-kommission.de/DE/Bericht/pdf/Beschluss2020.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Beschluss nach § 9 Mindestlohngesetz (MiLoG)</a> <br>bietet der <a href="https://www.mindestlohn-kommission.de/DE/Bericht/pdf/Bericht2020.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2" target="_blank" rel="noreferrer noopener">dritte Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz zu den Auswirkungen des gesetzlichen ­Mindestlohns</a> <br>und der <a href="https://www.mindestlohn-kommission.de/DE/Bericht/pdf/Ergaenzungsband-Stellungnahmen2020.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Ergänzungsband zum Dritten Bericht der Mindestlohnkommission mit Stellungnahmen aus der schriftlichen Anhörung</a> weitreichende Informationen, auf die hier verlinkt ist. Die Dateien stehen auch zum Abruf von unserer Seite zur Verfügung.</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2020/07/Beschluss2020.pdf">Beschluss2020</a><a href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2020/07/Beschluss2020.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>



<div class="wp-block-file"><a href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2020/07/Bericht2020.pdf">Bericht2020</a><a href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2020/07/Bericht2020.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>



<div class="wp-block-file"><a href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2020/07/Ergaenzungsband-Stellungnahmen2020.pdf">Ergaenzungsband-Stellungnahmen2020</a><a href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2020/07/Ergaenzungsband-Stellungnahmen2020.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>



<p></p>The post <a href="https://www.wiko-services.de/2020/07/02/anhebung-des-mindestlohn-ab-2021-beschlossen/">Anhebung des Mindestlohn ab 2021 beschlossen</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></content:encoded>
					
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		<title>Corona-Beihilfe buchen &#8211; Konten SKR 03 und SKR 04</title>
		<link>https://www.wiko-services.de/2020/06/13/corona-beihilfe-buchen-konten-skr-03-und-skr-04/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kpt]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 13 Jun 2020 12:25:13 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Buchungs- und Kontierungshinweise]]></category>
		<category><![CDATA[Entgeltabrechnung]]></category>
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		<category><![CDATA[Datev-Kontenrahmen]]></category>
		<category><![CDATA[SKR 03]]></category>
		<category><![CDATA[SKR 04]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Viele Lohnabrechner müssen im Lohnabrechnungsprogramm eine neue Lohnart für die Corona-Beihilfe anlegen, wie wir sie unter der Lohnart 1007 verwenden. Dabei stellt sich die Frage, welches Buchhaltungskonto mit der Lohnart zu verwenden ist. Die nach § 3 Nr. 11a EStG steuerfreien Leistungen, zum Beispiel der Corona-Beihilfe, bucht der Arbeitgeber auf das Konto: &#160;„freiwillige soziale Aufwendungen, &#8230; </p>
<p class="link-more"><a href="https://www.wiko-services.de/2020/06/13/corona-beihilfe-buchen-konten-skr-03-und-skr-04/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Corona-Beihilfe buchen &#8211; Konten SKR 03 und SKR 04“</span> weiterlesen</a></p>
The post <a href="https://www.wiko-services.de/2020/06/13/corona-beihilfe-buchen-konten-skr-03-und-skr-04/">Corona-Beihilfe buchen – Konten SKR 03 und SKR 04</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Viele Lohnabrechner müssen im Lohnabrechnungsprogramm eine neue Lohnart für die Corona-Beihilfe anlegen, wie wir sie unter der Lohnart 1007 verwenden. Dabei stellt sich die Frage, welches Buchhaltungskonto mit der Lohnart zu verwenden ist. </p>



<span id="more-939"></span>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter"><img decoding="async" width="220" height="96" src="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2020/04/220px-Konto_allg.svg_.png" alt="" class="wp-image-893" srcset="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2020/04/220px-Konto_allg.svg_.png 220w, https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2020/04/220px-Konto_allg.svg_-150x65.png 150w" sizes="(max-width: 220px) 100vw, 220px" /></figure></div>


<p>Die nach § 3 Nr. 11a EStG steuerfreien Leistungen, zum Beispiel der Corona-Beihilfe,  bucht der Arbeitgeber auf das Konto:</p>



<p>&nbsp;<strong>„freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei“ 4140 beim SKR 03 bzw. 6130 beim SKR 04</strong>.</p>



<p>Für die in unserem Beitrag <a href="https://www.wiko-services.de/2020/05/12/information-zur-entgeltabrechnung-corona-update/" title="Information zur Entgeltabrechnung (Corona-Update)">Information zur Entgeltabrechnung (Corona-Update)</a> genannte Lohnart 1007 ist das entsprechende FiBu-Konto zu hinterlegen.</p>The post <a href="https://www.wiko-services.de/2020/06/13/corona-beihilfe-buchen-konten-skr-03-und-skr-04/">Corona-Beihilfe buchen – Konten SKR 03 und SKR 04</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Information zur Entgeltabrechnung (Corona-Update)</title>
		<link>https://www.wiko-services.de/2020/05/12/information-zur-entgeltabrechnung-corona-update/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kpt]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 May 2020 19:34:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Entgelt-Abrechnungen trotz Kriesen-KUG verstehen! Ob Lohn- oder Gehalt-Abrechnung, durch das Kurzarbeitergeld sind neue Positionen auf der Abrechnung die man nicht verseht. Hier sind die neuen Positionen erklärt! Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist ein komplexer Vorgang, der viele gesetzliche Vorgaben berücksichtigen muss. Jeder einzelne Sachverhalt in einer Abrechnung ist nach steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten, wie auch &#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Entgelt-Abrechnungen trotz Kriesen-KUG verstehen! Ob Lohn- oder Gehalt-Abrechnung, durch das Kurzarbeitergeld sind neue Positionen auf der Abrechnung die man nicht verseht. Hier sind die neuen Positionen erklärt!</p>



<span id="more-909"></span>



<p>Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist ein komplexer Vorgang, der viele gesetzliche Vorgaben berücksichtigen muss. Jeder einzelne Sachverhalt in einer Abrechnung ist nach steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten, wie auch nach arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten exakt zu bewerten.</p>



<p>Die sich hieraus ergebenden Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten bedingen, dass das Entgelt auf eine Vielzahl von Einzelpositionen aufzuteilen ist. Auf der jeweiligen Abrechnung wird dies teilweise durch unterschiedliche Lohnarten erreicht. Schon bei scheinbar einfacher Entgeltberechnung, zum Beispiel bei einem Gehaltsempfänger, führen weitere gewöhnliche Entgeltbestandteile (z. B. Vermögenswirksame Leistungen, Nacht-, Sonntags- und Feiertags-Zuschläge oder Überstundenabgeltung) zur Unübersichtlichkeit der Abrechnung für den Mitarbeiter und es ergeben sich Fragen nach deren Bedeutung, bzw. Auswirkung.</p>



<p>Wenn daneben auch ungewöhnliche oder gar vollkommen neue Entgeltbestandteile ins Spiel kommen, kann der Laie dies kaum nachvollziehen. Selbst wenn am Ende der erwartete Netto-Lohn steht, bleibt ein verständliches Unbehagen, solange die Positionen nicht klar sind.</p>



<p>Die folgenden Informationen sollen die Transparenz der Abrechnung erhöhen und dienen als erste Auskunft zu häufigen Fragen. Bleiben Fragen offen, stehen wir gerne für Auskünfte zur Verfügung.</p>



<p><a><strong><u>Grundsätzliches zur Entgeltabrechnung</u></strong></a></p>



<p><strong>Was ist der Unterschied zwischen Entgelt, Lohn und Gehalt</strong></p>



<p>Die Entgeltabrechnung hat viele Namen, die häufig synonym verwendet werden. Auch wenn es kaum mehr Unterschiede zwischen Lohnempfängern (Arbeiter) und Gehaltsempfängern (Angestellte) gibt, lassen sich zwei Berechnungsvarianten unterscheiden.</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Als Berechnungsgrundlage für den <strong>Lohn</strong> dienen grundsätzlich die tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden des Mitarbeiters</li><li>Das <strong>Gehalt</strong> ist ein monatlich gleichbleibender Betrag. Die Anzahl der Arbeitstage im Monat und Mehrarbeit (Überstunden) haben grundsätzlich keine Auswirkung auf das Entgelt.</li></ul>



<p>In der Entgeltabrechnung wird häufig nach Lohn und Gehalt unterschieden, weil ihre Berechnung unterschiedlich erfolgt. Die Steuer- und Sozialversicherungs-Beträge, die auf das Gehalt oder den Lohn anfallen sind jedoch identisch. Es spielt also für die Abgabenlast keine Rolle ob ein Lohn oder ein Gehalt abgerechnet wird.</p>



<p><strong>Kurzarbeit in Zeiten der Corona-Krise</strong></p>



<p>Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld (kurz: KUG) sind strikt geregelte Maßnahmen deren Vorgaben schon seit Jahren gültig sind. Aus Anlass der Corona-Krise wurden spezielle Vorschriften erlassen, welche Erleichterungen beim Zugang zu den Leistungen für Unternehmen, sowie Verbesserungen der Leistungen für die Mitarbeiter bringen. Diese Neuerungen gelten zum Teil rückwirkend für die Krisenzeit und sind oft befristet, weshalb auch von Kriesen-KUG gesprochen wird. Auf jeden Fall sind die Regelungen kurzfristig entstanden und auch weiterhin laufenden Änderungen unterworfen, so dass selbst Fachleute nicht alle Regelungen kennen und offene Fragen zu deren Umsetzung haben. Hier können wir Hilfe anbieten.</p>



<p>Zugleich kommen die Programmierer der Abrechnungssoftware nicht hinterher, die neuen Vorgaben umzusetzen, wie auch die EDV-Abteilungen mit Programm-Updates kaum nachkommen. Korrekturen werden sich nicht vermeiden lassen, doch eine gute Nachricht gibt es: Unsere EDV und unsere Mitarbeiter sind bereits seit Jahren mit KUG-Abrechnungen vertraut.</p>



<p>Auch in der Corona-Krise bleiben wir für Sie am Ball. Unsere Radare laufen über sämtliche Kanäle auf Hochtouren. Professionelle Informationsquellen und Fachliteratur gehören dazu &#8211; ständige Fortbildung auch.</p>



<p><a><strong><u>Lohnarten und Ihre Bedeutung in der Entgeltabrechnung</u></strong></a></p>



<p>Die vorstehenden Zahlen sind die Lohnartenschlüssel, wie sie in <strong>unseren </strong>Abrechnungen erscheinen. Bei Abrechnungen durch andere Dienstleister können die Schlüssel und Bezeichnungen der Lohnarten abweichen.</p>



<p><strong>1 Lohn</strong></p>



<p>Der Betrag, der sich aus den abzurechnenden Stunden des Lohnzahlungszeitraumes ergibt. Er wird auch als Stundenlohn bezeichnet.</p>



<p><strong>2 Gehalt</strong></p>



<p>Der Betrag, der für den abzurechnenden Lohnzahlungszeitraum festgelegt ist. Das Gehalt wird auch als Fixum, bzw. Fix- oder Festgehalt bezeichnet.</p>



<p><strong>914 Kurzarbeitergeld</strong></p>



<p>Das Kurzarbeitergeld (kurz: KUG) ist im Prinzip eine Sonderform des Arbeitslosengeldes. Es wird dem Mitarbeiter vom Arbeitgeber für ausgefallene Stunden während der Kurzarbeit bezahlt und dem Arbeitgeber nachträglich vom Arbeitsamt erstattet. Für den Arbeitnehmer ist das KUG steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber hat hierfür jedoch Sozialversicherungsabgaben an die Krankenkassen zu leisten. Durch Neuregelungen in Zusammenhang mit Kurzarbeit wegen der Corona-Krise kann der Arbeitgeber die geleisteten SV-Beiträge vom Arbeitsamt erstattet bekommen.</p>



<p>Die Höhe des KUG beträgt grundsätzlich 60 % des Netto-Entgelts, bzw. 67 % des Netto-Entgelts bei mindestens einem Kind im Haushalt. Neuregelungen in Zusammenhang mit Kurzarbeit wegen der Corona-Krise sehen eine zeitlich gestaffelte Erhöhung des KUG vor: Ab dem vierten Monat 70/77 %, ab dem siebten Monat 80/87 %.</p>



<p><strong>915 Fiktives Entgelt Kurzarbeit</strong></p>



<p>Dieser Betrag gibt ein fiktives Entgelt an, welches zur Berechnung der SV-Abgaben aus dem KUG herangezogen wird, welche der Arbeitgeber abzuführen hat. Für den Mitarbeiter ist der Betrag unerheblich, da er weder zum Gesamtbrutto des Mitarbeiters zählt, noch Steuern oder Sozialabgaben daraus von ihm zu tragen sind. Dass dieses Fiktive Entgelt auf der Abrechnung erscheint liegt daran, dass der Betrag in der Lohnbuchhaltung benötigt wird und im Lohnkonto des Mitarbeiters aufzuzeichnen ist.</p>



<p><strong>934 Aushilfslohn (Minijob)</strong></p>



<p>Der Betrag, der sich aus den abzurechnenden Stunden des Lohnzahlungszeitraumes für eine geringfügige Beschäftigung ergibt. Er wird auch als Stundenlohn bezeichnet</p>



<p><strong>972 Zuschuss zum Kurzarbeitergeld</strong></p>



<p>Der Zuschuss, um den der Arbeitgeber das KUG aufstockt, soweit er nicht SV-Pflichtig ist. (Siehe folgende Lohnart)</p>



<p><strong>973 Zuschuss zum Kurzarbeitergeld SV-pflichtig</strong></p>



<p>Wenn der Zuschuss zusammen mit dem KUG, das fiktive Arbeitsentgelt (80 % der Differenz zwischen Soll-Entgelt und Ist-Entgelt) nicht übersteigt (§ 1 Abs. 1 Nr. 8 SvEV), ist er sozialversicherungsfrei. Wird ein höherer Zuschuss gezahlt, ist nur der übersteigende Betrag beitragspflichtig. Dieser Betrag ist in der Lohnart dargestellt.</p>



<p><strong>978 Entgeltfortzahlung Feiertag in Höhe Kug</strong></p>



<p>Die SV-Beiträge zu KV, PV, RV und AV sind in voller Höhe zunächst vom Arbeitgeber zu tragen und werden ab 01.03.2020 von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.</p>



<p><strong>1007 Beihilfe Corona</strong></p>



<p>Eine Steuer- und SV-freie Beihilfe ist nach Neuregelungen bis zu 1500 € im Jahr möglich. Eine Eintragung auf der Lohnsteuerbescheinigung hat durch sie nicht zu erfolgen, dennoch ist sie im Lohnkonto des Mitarbeiters<br>(nach § 4 Absatz 2 Nummer 4 der LStDV) aufzuführen, so dass sie für den Lohnsteuer-Außenprüfer als solche erkennbar ist. Daher erscheint sie auch auf der Entgeltabrechnung.</p>



<p>Hinweis: <a href="https://www.wiko-services.de/2020/06/13/corona-beihilfe-buchen-konten-skr-03-und-skr-04/" title="Corona-Beihilfe buchen – Konten SKR 03 und SKR 04">Wie bucht der Arbeitgeber und auf welche Konten</a></p>



<p><strong>9021 VWL 1 Zuschuss</strong></p>



<p>Der Zuschuss des Arbeitgebers zu Vermögenswirksamen Leistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abführt.</p>



<p><strong><u>Fragen zu Ihrer Abrechnung?</u></strong></p>



<p>Bei der Vielfalt von Entgeltbestandteilen und Abrechnungsvarianten kann diese Kurz-Information nicht alle Fragen beantworten, die im Zusammenhang mit der Lohn-/Gehalt-Abrechnung entstehen können. </p>



<p>Gerne klären wir Ihrer Fragen und beraten auch zu Lohnoptimierung.</p>



<p>Rufen Sie uns einfach an oder Schreiben uns eine E-Mail mit Ihren Wünschen oder nutzen gleich unser <a href="https://www.wiko-services.de/anfrage/" class="aioseop-link">Kontaktformular</a>.</p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p>Die Inhalte der vorliegenden Information werden mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann keine Garantie für Aktualität und Vollständigkeit übernommen werden. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;  Stand: 11.05.2020</p>The post <a href="https://www.wiko-services.de/2020/05/12/information-zur-entgeltabrechnung-corona-update/">Information zur Entgeltabrechnung (Corona-Update)</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></content:encoded>
					
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		<title>Lohnfortzahlung bei Minijobbern</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Mar 2020 13:09:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Entgeltabrechnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wegen der Betriebsschließungen auf Grund des Corona-Virus haben viele Betriebe und Mitarbeiter Fragen zur Lohnfortzahlung bei Minijobbern. Einige dieser Fragen haben wir auf der Blog-Seite der Minijob-Zentrale beantwortet. Unter &#8222;Coronavirus und Minijob – Ihre Fragen&#8220; können Sie einige interessante Antworten finden, weshalb wir diesen Blog hier verlinken.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wegen der Betriebsschließungen auf Grund des Corona-Virus haben viele Betriebe und Mitarbeiter Fragen zur Lohnfortzahlung bei Minijobbern. Einige dieser Fragen haben wir auf der Blog-Seite der Minijob-Zentrale beantwortet.</p>



<p>Unter &#8222;<a href="https://blog.minijob-zentrale.de/2020/03/18/coronavirus-und-minijob-ihre-fragen-an-uns/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Coronavirus und Minijob – Ihre Fragen (öffnet in neuem Tab)">Coronavirus und Minijob – Ihre Fragen</a>&#8220; können Sie einige interessante Antworten finden, weshalb wir diesen Blog hier verlinken.</p>The post <a href="https://www.wiko-services.de/2020/03/19/lohnfortzahlung-bei-minijobbern/">Lohnfortzahlung bei Minijobbern</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></content:encoded>
					
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