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	<title>Allgemein | WIKO-Services</title>
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	<description>Wirtschaftsberatung Kommunikation Organisation &#38; Wiesbadener Kontierungsservice</description>
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	<title>Allgemein | WIKO-Services</title>
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		<title>Die BDA Checkliste jetzt in neuer Version 2022</title>
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		<pubDate>Mon, 26 Sep 2022 15:35:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte liegt in einer neuen Version (Stand Oktober 2022) vor. Gegenüber der letzten Version (Stand: Juni 2021) wird nun auch die Bankverbindung abgefragt. Die von 450 € auf 520 € angehobene Geringfügigkeitsgrenze ist in den Texten ebenfalls berücksichtigt. Wir raten dazu, immer die aktuelle Version zu verwenden. Zwar &#8230; </p>
<p class="link-more"><a href="https://www.wiko-services.de/2022/09/26/die-bda-checkliste-jetzt-in-neuer-version-2022/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Die BDA Checkliste jetzt in neuer Version 2022“</span> weiterlesen</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte liegt in einer neuen Version (Stand Oktober 2022) vor. Gegenüber der letzten Version (Stand: Juni 2021) wird nun auch die Bankverbindung abgefragt. Die von 450 € auf 520 € angehobene Geringfügigkeitsgrenze ist in den Texten ebenfalls berücksichtigt. Wir raten dazu, immer die aktuelle Version zu verwenden.</p>



<p>Zwar fehlen der Checkliste immer noch wichtige Abfragen, um eine vollständig korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung vornehmen zu können, sie bildet aber dennoch eine gute Grundlage dafür.</p>



<p>Gerade für geringfügige oder kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind weitere Angaben (z. B. zur Vereinbarung der Wochenarbeitszeit und der täglichen Arbeitszeiten) zu den Lohnunterlagen zu nehmen, welche teilweise nach dem neuen Nachweisgesetz dem Beschäftigten sogar schriftlich mitgeteilt werden müssen. Diese sind zweckmäßig in einem separaten Personalbogen abzufragen und zu dokumentieren, wie wir ihn unseren Mandanten zur Verfügung stellen.</p>



<p>Das neue Formular haben wir in unsere Sammlung <a href="https://www.wiko-services.de/formulare-aus-dem-lohnbuero/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Formulare aus dem Lohnbüro </a>aufgenommen.</p>The post <a href="https://www.wiko-services.de/2022/09/26/die-bda-checkliste-jetzt-in-neuer-version-2022/">Die BDA Checkliste jetzt in neuer Version 2022</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></content:encoded>
					
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		<title>Änderungen im Nachweisgesetz und in der Personalverwaltung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[kpt]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Jul 2022 16:40:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Das geänderte Nachweisgesetz bringt weitere Pflichten zu den bereits bestehenden. Immer mehr &#8222;wesentliche Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses&#8220; die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aushändigen muss. Pflichtangaben, Fristen &#8211; wie geht man damit um? Was ist neu? Neue Pflichtangaben und dreierlei Fristen Für neue Arbeitsverträge sind ab 01.08.2022 erweiterte Pflichten zu beachten, auf die weiter unten noch eingegangen &#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das geänderte Nachweisgesetz bringt weitere Pflichten zu den bereits bestehenden. Immer mehr &#8222;wesentliche Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses&#8220; die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aushändigen muss. Pflichtangaben, Fristen &#8211; wie geht man damit um? Was ist neu?</p>



<span id="more-1673"></span>



<h2 class="wp-block-heading">Neue Pflichtangaben und dreierlei Fristen</h2>



<p>Für neue Arbeitsverträge sind ab 01.08.2022 erweiterte Pflichten zu beachten, auf die weiter unten noch eingegangen wird. Hat man bisher noch Arbeitsverträge mündlich geschlossen und die vom Nachweisgesetz bisher schon verlangten Informationen zu den Arbeitsbedingungen dem Mitarbeiter schriftlich in einer separaten Niederschrift nachgereicht, dürfte dieses Vorgehen künftig kaum noch praktikabel sein. Das Nachweisgesetz ist nun auch für Aushilfskräfte zu erfüllen, auch zur vorübergehenden Aushilfe. Daneben gelten mehrere Fristen, bis zu denen unterschiedliche Angaben dem Mitarbeiter auszuhändigen sind. Dies geht von &#8222;am ersten Tag der Arbeitsleistung&#8220; über &#8222;spätestens am siebten Kalendertag nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses&#8220; bis zu &#8222;spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses&#8220;. Im Alltag wird man kaum Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses zu mehreren unterschiedlichen Fristen erfassen, weshalb diese insgesamt zur kürzesten Frist zur Verfügung stehen sollten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Praktisch nur mit rechtzeitigem und schriftlichem Arbeitsvertrag durchführbar</h2>



<p>Einen Mitarbeiter einzustellen und den zunächst mündlich geschlossenen Arbeitsvertrag nach Arbeitsaufnahme zu formulieren ist praktisch kaum mehr durchführbar. Um nicht bestimmte Angaben zu spät &#8211; also erst nach Fristablauf &#8211; dem Mitarbeiter auszuhändigen, müßten die aufzuführenden Angaben in der Niederschrift schriftlich und rechtzeitig <strong>vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses</strong> fixiert werden. Nur so dürfte sichergestellt sein, dass nicht Bußgelder anfallen oder sich Widersprüche zwischen Arbeitsvertrag und Niederschrift einschleichen.</p>



<p>Schon die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Entsprechende Regelungen haben zunehmend Einzug in Arbeitsverträge und entsprechende Vorlagen gefunden. Um eine evtl. eingefügte Befristung auch wirksam werden zu lassen hat sich in den meisten Personalabteilungen der grundsätzlich schriftliche Arbeitsvertrag durchgesetzt.  Auch wenn Arbeitsrechtler an der Empfehlung festhalten, <strong>einen vom Arbeitsvertrag getrennten Nachweis zu erteilen</strong>, ist es aus Sicht des Personalsachbearbeiters nur folgerichtig, die unterschiedlichen Unterlagen grundsätzlich zusammenzuführen. Da dieses Vorgehen, der zentralen Erfassung von Daten zu Arbeitsverhältnissen in Systemen der Personalsachbearbeitung entspricht ohne die eine fristgerechte Erledigung der Meldepflichten und Entgeltabrechnungen bis hin zur Lohnbuchhaltung heute kaum noch zu bewältigen sind, ist daran nur wenig auszusetzen. Jedenfalls könnte es dazu führen, dass insbesondere in kleineren Unternehmen die für den Personalsachbearbeiter notwendigen Daten nicht weiter in zähem Ringen mit dem dort Einstellenden (Chef) erst erkämpft werden müssen.</p>



<p>Personalsachbearbeiter dürften sich einerseits freuen, auch wenn der Gesetzgeber sie gewiss nicht im Blick hatte. Nicht selten kamen sie in Not mit Melde- und Abrechnungsfristen, da ohne geeignete Unterlagen ein Erfassen der Personaldaten und des passenden Beschäftigungsverhältnisses nur nach dem mutmaßlich Gewolltem der beiden Vertragspartner möglich war.  Andererseits bleibt abzuwarten, ob Arbeitgeber sich disziplinieren und fortan rechtzeitige und vollständige Informationen zu den Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses an die Personalabteilung leiten. Zudem dürfte die Umsetzung der Änderungen an Arbeitsvertragsmustern zu einer weiteren Belastung der Personalabteilungen werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der schriftliche Arbeitsvertrag verdrängt die Niederschrift</h2>



<p>Ein Arbeitsvertrag als solcher zwar nicht grundsätzlich an eine bestimmte Form gebunden &#8211; nach wie vor ist ein, beispielsweise mündlich geschlossener Arbeistvertrag gültig &#8211; doch werden die Vorgaben aus dem Nachweisgesetz wohl faktisch zu einem Schriftformerfordernis des Arbeitsvertrags im Alltag führen.  Entsprechende Vordrucke für eine bislang im nachhinein erstellte Niederschrift dürften daher Makulatur sein, wie auch die bisherigen Arbeitsvertragsmuster und -vorlagen.  Waren Vertragsmustervorlagen in unbedarfter Hand schon immer eher ein Stolperstein, als dass sie zu durchdachten Verträgen führten, werden zu ergänzende Vorlagen, von gleicher Hand bearbeitet, kaum Besserung erfahren. Bisherige separate Niederschriftsvorlagen lassen sich zwar leicht aktualisieren und weiter einsetzen, doch dürften Sie eher zur Anwendung kommen, wenn zu erstellende Informationsschreiben an Mitarbeiter mit bereits bestehendem Arbeitsvertrag zu erstellen sind.</p>



<p>Zu den bisherigen Angaben sind folgende <strong>zusätzlichen</strong> Angaben gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html" target="_blank" rel="noopener">§ 2 NachwG</a> zu beachten:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>bei Befristungen das Enddatum des Arbeitsverhältnisses; </li><li>die Möglichkeit, den eigenen Arbeitsort frei wählen zu können; </li><li>die Dauer der vereinbarten Probezeit; </li><li>die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von u.a. Überstunden, Zulagen, Sonderprämien sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts; </li><li>die Art der Auszahlung und die Fälligkeit des Arbeitsentgelts;</li><li>die vereinbarte Arbeitszeit, Ruhepause und Ruhezeit sowie Einzelheiten zum Schichtsystemfalls;</li><li>Regelungen zur Arbeit auf Abruf, falls vereinbart;</li><li>die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen;</li><li>ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildungen;</li><li>im Falle einer betrieblichen Altersversorgung Angaben zum Versorgungsträger;</li><li>ein Hinweis auf die anwendbaren Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber festlegen, sowie</li><li>Angaben zum Kündigungsverfahren. </li></ul>



<p>Eine vollständige Liste mit bisherigen und neuen Angaben finden Sie in unserem Thema <a href="https://www.wiko-services.de/formulare-aus-dem-lohnbuero/" target="_blank" rel="noopener">Formulare aus dem Lohnbüro</a> unter der Überschrift &#8222;<strong>Checkliste und Vorlage zur Niederschrift nach dem Nachweisgesetz</strong>&#8222;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Erweiterte Pflichtangaben auch bei bestehenden Arbeisverhältnissen</h2>



<p>Arbeitnehmer, die mit dem Arbeitgeber schon vor der Änderung des Nachweisgesetzes im Arbeitsverhältnis standen, können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass die wesentlichen Arbeitsbedingungen nach § 2 (1) Satz 2 Nummer 1 bis 10 innerhalb von einer Woche, die übrigen nach § 2 (1) Satz 2 spätestens einen Monat nach Zugang der Aufforderung auszuhändigen. Doch damit nicht genug.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Über geänderte Angaben ist erneut eine Niederschrift zu erstellen</h2>



<p>Ändert sich etwas an den wesentlichen Vertragsbedingungen, so ist dieses dem Arbeitnehmer erneut mitzuteilen. Eine Änderung der wesentlichen Vertragsbedingungen ist dem Arbeitnehmer spätestens an dem Tag, an dem sie wirksam wird, schriftlich mitzuteilen.</p>The post <a href="https://www.wiko-services.de/2022/07/25/aenderungen-im-nachweisgesetz-und-in-der-personalverwaltung/">Änderungen im Nachweisgesetz und in der Personalverwaltung</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></content:encoded>
					
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		<title>Neuregelungen zum Dienstwagen per BMF-Schreiben vom 03.03.2022</title>
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		<dc:creator><![CDATA[kpt]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Mar 2022 09:24:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Entgeltabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Personal]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das BMF-Schreiben vom 3. März 2022 zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung betrieblicher Kfz an Arbeitnehmer ersetzt das BMF-Schreiben vom 4. 4. 2018. Damit ergeben sich eine Vielzahl von Änderungen und Klarstellungen für die Lohnbuchhaltung, welche in allen offenen Fällen anzuwenden sind.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das BMF-Schreiben vom 3. März 2022 zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung betrieblicher Kfz an Arbeitnehmer ersetzt das BMF-Schreiben vom 4. 4. 2018. Damit ergeben sich eine Vielzahl von Änderungen und Klarstellungen für die Lohnbuchhaltung, welche in allen offenen Fällen anzuwenden sind.</p>



<span id="more-1201"></span>



<p>Die lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer ist in <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">§ 8</a> Absatz 2 Satz 2 bis 5 EStG sowie R 8.1 Absatz 9 und 10 LStR geregelt. Ergänzend nimmt das neue BMF-Schreiben dazu Stellung und löst das BMF-Schreiben vom 4. April 2018 ab. Änderungen sind durch Fettschrift hervorgehoben, so dass der versierte Leser sich leicht hierauf konzentrieren kann.</p>



<div data-wp-interactive="core/file" class="wp-block-file"><object data-wp-bind--hidden="!state.hasPdfPreview" hidden class="wp-block-file__embed" data="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2022/06/BMF-2022-03-03-lohnsteuerliche-behandlung-der-ueberlassung-eines-betrieblichen-kraftfahrzeugs-an-arbeitnehmer.pdf" type="application/pdf" style="width:100%;height:600px" aria-label="Einbettung von Einbettung von BMF-2022-03-03-lohnsteuerliche-behandlung-der-ueberlassung-eines-betrieblichen-kraftfahrzeugs-an-arbeitnehmer.."></object><a id="wp-block-file--media-889867a3-de26-4898-a153-2036377d979c" href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2022/06/BMF-2022-03-03-lohnsteuerliche-behandlung-der-ueberlassung-eines-betrieblichen-kraftfahrzeugs-an-arbeitnehmer.pdf">BMF-2022-03-03-lohnsteuerliche-behandlung-der-ueberlassung-eines-betrieblichen-kraftfahrzeugs-an-arbeitnehmer</a><a href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2022/06/BMF-2022-03-03-lohnsteuerliche-behandlung-der-ueberlassung-eines-betrieblichen-kraftfahrzeugs-an-arbeitnehmer.pdf" class="wp-block-file__button" download aria-describedby="wp-block-file--media-889867a3-de26-4898-a153-2036377d979c">Herunterladen</a></div>The post <a href="https://www.wiko-services.de/2022/03/09/neuregelungen-zum-dienstwagen-per-bmf-schreiben-vom-03-03-2022/">Neuregelungen zum Dienstwagen per BMF-Schreiben vom 03.03.2022</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>DSL Flächenstörung auch in Wiesbaden</title>
		<link>https://www.wiko-services.de/2022/02/01/dsl-flaechenstoerung-auch-in-wiesbaden/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kpt]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Feb 2022 17:38:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit heute 12:25 Uhr ist auch unser DSL-Anschluss in Wiesbaden gestört und kein Internet verfügbar. Davon ist auch die Telefonleitung betroffen, so dass über den Anschluss nicht telefoniert werden kann. In dringenden Fällen erreichen uns eingehende Anrufe jedoch durch eine eingerichete Rufumleitung. Nachtrag (02.02.2022): Ende der Störung. Totalausfall des Internet in Wiesbaden Eine Synchronisation mit &#8230; </p>
<p class="link-more"><a href="https://www.wiko-services.de/2022/02/01/dsl-flaechenstoerung-auch-in-wiesbaden/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„DSL Flächenstörung auch in Wiesbaden“</span> weiterlesen</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Seit heute 12:25 Uhr ist auch unser DSL-Anschluss in Wiesbaden gestört und kein Internet verfügbar. Davon ist auch die Telefonleitung betroffen, so dass über den Anschluss nicht telefoniert werden kann. In dringenden Fällen erreichen uns eingehende Anrufe jedoch durch eine eingerichete Rufumleitung. </p>



<p>Nachtrag (02.02.2022): Ende der Störung.</p>



<span id="more-1150"></span>



<h2 class="wp-block-heading" id="totalausfall-des-internet-in-wiesbaden-1">Totalausfall des Internet in Wiesbaden</h2>



<p>Eine Synchronisation mit der DSL-Leitung ist nicht möglich. Die Internetverbindung wurde getrennt. So warnte unsere EDV am heutigen Dienstag. Davon sind nicht nur PC-Arbeitsplätze betroffen sondern auch die Telefonverbindung, sowie die externe Erreichbarkeit unserer internen Datendienste.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="telefonisch-erreichbar-trotz-dsl-ausfall">Telefonisch erreichbar trotz DSL-Ausfall</h2>



<p>Die zentrale Rufnummer in Wiesbaden ist auf Störungen vorbereitet. Liegt beim Telefonieanbieter ein Defekt auf dem Leitungsweg vor, erfolgt eine sofortige Weiterleitung auf eine eingerichtete Sprachbox, die den Anrufer über die Störung der Leitung informiert und das Aufzeichnen einer Nachricht gestattet. Trotz gestörter Telefonleitung erhalten wir eine Benachrichtigung zu der eingegangenen Nachricht und können mit dem Anrufer in Kontakt treten.</p>



<p>Nach Fortdauer der Telefonstörung von einer Stunde informiert unsere Telefonanlage an allen Aparaten über den Zustand der Leitung. Dies geschah um 13:25 Uhr. Eine halbe Stunde später erfolgte eine Meldung an unsere EDV durch die Telekom.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="709" src="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2022/02/Telekom-SMS-Totalausfall-1-1024x709.png" alt="" class="wp-image-1154" srcset="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2022/02/Telekom-SMS-Totalausfall-1-1024x709.png 1024w, https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2022/02/Telekom-SMS-Totalausfall-1-300x208.png 300w, https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2022/02/Telekom-SMS-Totalausfall-1-150x104.png 150w, https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2022/02/Telekom-SMS-Totalausfall-1-768x532.png 768w, https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2022/02/Telekom-SMS-Totalausfall-1-1536x1063.png 1536w, https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2022/02/Telekom-SMS-Totalausfall-1.png 1644w" sizes="(max-width: 767px) 89vw, (max-width: 1000px) 54vw, (max-width: 1071px) 543px, 580px" /><figcaption>Telekom SMS zum Totalausfall</figcaption></figure>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>Wichtiger Hinweis: Aktuell kommt es zu Beeinträchtigungen an Ihrem Festnetz-Anschluss. Wir arbeiten bereits intensiv an der Lösung &#8211; Sie brauchen sich dazu nicht bei uns zu melden. Schnelle Hilfe und gratis Mobilfunk-Datenvolumen finden Sie hier https://www.telekom.de/weitere-hilfe . Viele Grüße, Ihre Telekom</p><cite>Telekom täuscht per SMS eine Beeinträchtigung statt des Totalausfalls vor</cite></blockquote>



<p>Da nicht blos eine &#8222;Beeinträchtigung&#8220; sonder ein Totalausfall vorliegt und dies seit eineinhalb Stunden, soll die SMS wohl eher täuschen, als informieren. Dass die Seite unter dem angegebenen Link (trotz funktionierender mobiler Internetverbindung) nicht erreicht werden kann, entspricht unseren Erfahrungen im Umgang mit Störungen bei der Telekom. </p>



<p>Erst gegen 22 Uhr gelingt es unseren Technikern eine ehrliche Antwort auf die Frage nach der Störungsursache zu finden. Im Kundenportal der Telekom wird tatsächlich angezeigt, dass eine Flächenstörung vorliegt, von der auch unser Anschluss betroffen ist.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="496" src="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2022/02/Screenshot-2022-02-02-164852-1024x496.png" alt="" class="wp-image-1155" srcset="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2022/02/Screenshot-2022-02-02-164852-1024x496.png 1024w, https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2022/02/Screenshot-2022-02-02-164852-300x145.png 300w, https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2022/02/Screenshot-2022-02-02-164852-150x73.png 150w, https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2022/02/Screenshot-2022-02-02-164852-768x372.png 768w, https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2022/02/Screenshot-2022-02-02-164852.png 1117w" sizes="(max-width: 767px) 89vw, (max-width: 1000px) 54vw, (max-width: 1071px) 543px, 580px" /></figure>



<p>Die angegebene Zeit zu der die Störung voraussichtlich beseitigt sein wird wirkt nun auch wie eine aufrichtige Information. Selbst wenn die hier avisierte Störungsbeseitigung immerhin von rund 30 Stunden ausgeht, ist doch eine solche Aussage deutlicher als jede verharmlosende Info. Man weiß endlich worauf man sich einstellen kann.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="nachtrag-02-02-2022-ende-der-storung">Nachtrag (02.02.2022): Ende der Störung </h2>



<p>Seit 11:38 ist unser DSL-Anschuss wieder funktionsbereit. Damit sind auch unsere Telefone nach knapp 24 Stunden wieder erreichbar. </p>



<p>Für Anschlussinhaber deren Anschluss längere Zeit nicht funktioniert verlinken wir die Seite der <a href="https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Stoerung/start.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" title="Bundesnetzagentur zur gesetzlichen Ausfallentschädigung.">Bundesnetzagentur zur gesetzlichen Ausfallentschädigung</a>, sowie ein zusammenfassendes <a href="https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Mediathek/Videos/statement/TKG.mp4?__blob=videoFile&amp;v=3" title="Video">Video</a>.</p>



<figure class="wp-block-video"><video controls src="https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Mediathek/Videos/statement/TKG.mp4?__blob=videoFile&amp;v=3"></video><figcaption>Rechte für Verbraucher zu Telefon und Internet, ©Bundesnetzagentur</figcaption></figure>



<p> </p>The post <a href="https://www.wiko-services.de/2022/02/01/dsl-flaechenstoerung-auch-in-wiesbaden/">DSL Flächenstörung auch in Wiesbaden</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></content:encoded>
					
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		<title>Zahlungserinnerungen von anderen EU-Mitgliedstaaten erhalten?</title>
		<link>https://www.wiko-services.de/2022/01/18/zahlungserinnerungen-von-anderen-eu-mitgliedstaaten-erhalten/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kpt]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Jan 2022 14:27:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[BZSt]]></category>
		<category><![CDATA[Mahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Zahlungserinnerung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Was ist zu tun, wenn Sie eine Zahlungserinnerung von anderen EU-Mitgliedsstaaten erhalten haben? Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gibt dazu Hinweise und Empfehlungen, die wir hier zur Verfügung stellen. Mahnungen trotz erfolgter Zahlungen Offenbar mahnen einige EU-Mitgliedstaten obwohl die Zahlungen an die Bundeskasse in Trier von den Unternehmern geleistet wurden. Hintergrund ist eine möglicherweise verspätete &#8230; </p>
<p class="link-more"><a href="https://www.wiko-services.de/2022/01/18/zahlungserinnerungen-von-anderen-eu-mitgliedstaaten-erhalten/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Zahlungserinnerungen von anderen EU-Mitgliedstaaten erhalten?“</span> weiterlesen</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Was ist zu tun, wenn Sie eine Zahlungserinnerung von anderen EU-Mitgliedsstaaten erhalten haben? Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gibt dazu Hinweise und Empfehlungen, die wir hier zur Verfügung stellen.</p>



<span id="more-1131"></span>



<h2 class="wp-block-heading">Mahnungen trotz erfolgter Zahlungen</h2>



<p>Offenbar mahnen einige EU-Mitgliedstaten obwohl die Zahlungen an die Bundeskasse in Trier von den Unternehmern geleistet wurden. Hintergrund ist eine möglicherweise verspätete Weiterleitung an die betreffenden Mitgliedstaten. Trotz frühzeitiger Information durch das BZSt haben diese Mitgliedstaten anscheinend die automatisierten Mahnläufe nicht ausgesetzt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Information des BZSt, wie auf der Seite erschienen:</h2>



<p>Zahlreiche Unternehmer, die am Verfahren One-Stop-Shop, EU-Regelung teilnehmen, haben aktuell Zahlungserinnerungen für das 3. Quartal 2021 von anderen EU-Mitgliedstaaten erhalten. Um ein derartiges Szenario zu vermeiden wurden die Mitgliedstaaten bereits frühzeitig darüber informiert, dass die für sie vorliegenden Zahlungen erst mit zeitlicher Verzögerung weitergeleitet werden. Offenbar haben aber nicht alle Mitgliedstaaten ihre automatisierten Mahnläufe ausgesetzt.</p>



<p>Sollten Sie auch eine Zahlungserinnerung von einem anderen Mitgliedstaat erhalten haben, prüfen Sie bitte zunächst, ob Sie die erklärten Steuern für das betreffende Quartal vollständig an die Bundeskasse Trier gezahlt haben. Wenn dies der Fall ist, empfiehlt es sich, dem Mitgliedstaat auf die Erinnerung hin zu antworten, dass die Steuerzahlung bereits an Deutschland geleistet wurde.</p>



<p>Es ist in der Regel nicht erforderlich, das Bundeszentralamt für Steuern über die erhaltene Zahlungserinnerung zu informieren.</p>The post <a href="https://www.wiko-services.de/2022/01/18/zahlungserinnerungen-von-anderen-eu-mitgliedstaaten-erhalten/">Zahlungserinnerungen von anderen EU-Mitgliedstaaten erhalten?</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></content:encoded>
					
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		<title>Erleichterungen für viele Betreiber von Photovoltaikanlagen</title>
		<link>https://www.wiko-services.de/2021/11/01/erleichterungen-fuer-viele-betreiber-von-photovoltaikanlagen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kpt]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Nov 2021 16:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[BMF-Schreiben]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[PDF-Download]]></category>
		<category><![CDATA[Photovoltaik]]></category>
		<category><![CDATA[PV-Anlage]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Gewinnermittlung für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) oder Blockheizkraftwerken (BHKW) kann entfallen. Wir Informieren zu den Grundlagen und Details des BMF-Schreiben. Betreiber einer Photovoltaikanlage oder eines Blockheizkraftwerkes erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb So jedenfalls die bisherige Verwaltungsmeinung. Diese ging nämlich davon aus, dass bei Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) stets eine steuerpflichtige Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Die Anlage musste daher immer in den &#8230; </p>
<p class="link-more"><a href="https://www.wiko-services.de/2021/11/01/erleichterungen-fuer-viele-betreiber-von-photovoltaikanlagen/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Erleichterungen für viele Betreiber von Photovoltaikanlagen“</span> weiterlesen</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Gewinnermittlung für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) oder Blockheizkraftwerken (BHKW) kann entfallen. Wir Informieren zu den Grundlagen und Details des BMF-Schreiben.</p>



<span id="more-1127"></span>



<h2 class="wp-block-heading">Betreiber einer Photovoltaikanlage oder eines Blockheizkraftwerkes erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb</h2>



<p>So jedenfalls die bisherige Verwaltungsmeinung. Diese ging nämlich davon aus, dass bei Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) stets eine <strong>steuerpflichtige Gewinnerzielungsabsicht</strong> vorliegt. Die Anlage musste daher immer in den Einkommensteuererklärungen berücksichtigt werden, wozu eine Anlage EÜR abzugeben ist. Sah der Steuerpflichtige dies anders, weil sogenannte &#8222;Liebhaberei&#8220; vorläge, also steuerlich ein wirtschaftlicher Erfolg nicht erreicht wird, musste dies aufwendig durch Wirtschaftlichkeitsberechnungen nachgewiesen werden. Die dabei entstehenden Verwaltungs- und Kostenaufwendungen sowie Diskussionen mit dem Finanzamt schreckten nicht nur den Betreiber.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Entscheidend ist die Gewinnerzielungsabsicht</h2>



<p>Auch die Finanzämter sind an einer Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens dahingehend interessiert, dass aufwändige und streitanfällige Ergebnisprognosen für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht weder erstellt noch von ihnen geprüft<br>werden müssen. Hierzu äußerte sich das BMF bereits im Schreiben vom 2. Juni 2021, wonach bei kleinen PV-Anlagen und vergleichbaren BHKW auf schriftlichen Antrag aus Vereinfachungsgründen ohne weitere Prüfung zu unterstellen sei, dass diese nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. </p>



<p>Zwischenzeitlich ist das BMF-Schreiben vom 2. Juni 2021 aufgehoben und durch <a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/20211029-gewinnerzielungsabsicht-bei-kleinen-photovoltaikanlagen-und-vergleichbaren-blockheizkraftwerken.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2" target="_blank" rel="noreferrer noopener" title="BMF-Schreiben vom 29. Oktober 2021">BMF-Schreiben vom 29. Oktober 2021</a> (V C 6 &#8211; S 2240/19/10006 :006, 2021/1117804) ersetzt worden, weshalb sie letzteres unten zur Verfügung stellen. Darin sind Konkretisierungen und Beispiele aufgenommen, die zur Verdeutlichung der Anwendbarkeit der Vereinfachung beitragen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Für welche Fälle ist die Vereinfachung anwendbar?</h2>



<ul class="wp-block-list"><li>Photovoltaikanlagen mit einer installierten Gesamtleistung von bis zu 10,0 kW/kWp. </li><li>BHKW mit einer installierten elektrischen Gesamtleistung von bis zu 2,5 kW.</li></ul>



<p>Über Anwendungsdetails informieren Sie sich bitte mittels des BMF-Schreibens welches unten zum Download bereitsteht und wenden sich bei Fragen an Ihren Berater. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Was gilt in Bezug auf die Umsatzsteuer?</h2>



<p>Für die Unternehmereigenschaft im Umsatzsteuerrecht kommt es darauf an, ob mit dem Betrieb der jeweiligen PV-Anlage bzw. des BHKW Einnahmen erzielt werden sollen. Ob dabei einkommensteuerlich ein Gewinn oder Verlust entsteht ist unerheblich und die Anwendung der Vereinfachung ändert daran nichts. Es stehen also die Wahl zur Verreinfachung nach der Kleinunternehmerregelung  (§ 19 UStG), wie auch der Verzicht darauf (§ 19 Abs. 2 UStG) weiterhin offen. </p>



<p>Weitere Informationen finden Sie in folgenden Links:<br><a href="https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Photovoltaikanlagen/Merkblatt_Liebhabereiwahlrecht%20.pdf">Merkblatt: Liebhabereiwahlrecht bei kleinen Photovoltaikanlagen &amp; Blockheizkraftwerken</a></p>



<p><a href="https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/download.php?url=Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Photovoltaikanlagen/Mustererklaerung.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Mustererklärung für die Wahrnehmung der Vereinfachungsregelung bezüglich der Gewinnerzielungsabsicht</a></p>



<p><a href="https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Photovoltaikanlagen/Hilfe_fuer_Photovoltaikanlagen_2021.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener" title="Hilfe zu Photovoltaikanlagen">Hilfe zu Photovoltaikanlagen</a><br></p>



<div data-wp-interactive="core/file" class="wp-block-file"><object data-wp-bind--hidden="!state.hasPdfPreview" hidden class="wp-block-file__embed" data="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2022/01/20211029-gewinnerzielungsabsicht-bei-kleinen-photovoltaikanlagen-und-vergleichbaren-blockheizkraftwerken.pdf" type="application/pdf" style="width:100%;height:600px" aria-label="Einbettung von Einbettung von 20211029-gewinnerzielungsabsicht-bei-kleinen-photovoltaikanlagen-und-vergleichbaren-blockheizkraftwerken.."></object><a href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2022/01/20211029-gewinnerzielungsabsicht-bei-kleinen-photovoltaikanlagen-und-vergleichbaren-blockheizkraftwerken.pdf">20211029-gewinnerzielungsabsicht-bei-kleinen-photovoltaikanlagen-und-vergleichbaren-blockheizkraftwerken</a><a href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2022/01/20211029-gewinnerzielungsabsicht-bei-kleinen-photovoltaikanlagen-und-vergleichbaren-blockheizkraftwerken.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>The post <a href="https://www.wiko-services.de/2021/11/01/erleichterungen-fuer-viele-betreiber-von-photovoltaikanlagen/">Erleichterungen für viele Betreiber von Photovoltaikanlagen</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></content:encoded>
					
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			</item>
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		<title>Formular zur EÜR 2021 zum Download bereit</title>
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		<dc:creator><![CDATA[kpt]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Sep 2021 15:42:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Auch dieses Jahr stellen wir die Formulare Anlage EÜR 2021 für Ihre Buchhaltung zur Einnahmeüberschussrechnung bereit. Unsere Vordruck-Seite haben wir um die aktuellen Formulare ergänzt. Somit stehen die Dateien der letzten elf Jahre jedem Buchhalter zum sofortigen Download unter dem Titel Formulare zur Einnahmeüberschussrechnung und Anlage EÜR zum Download bereit. Anlage EÜR aus Jahren vor &#8230; </p>
<p class="link-more"><a href="https://www.wiko-services.de/2021/09/07/formular-zur-euer-2021-zum-download-bereit/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Formular zur EÜR 2021 zum Download bereit“</span> weiterlesen</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Auch dieses Jahr stellen wir die Formulare Anlage EÜR 2021 für Ihre Buchhaltung zur Einnahmeüberschussrechnung bereit. Unsere Vordruck-Seite haben wir um die aktuellen Formulare ergänzt. </p>



<span id="more-1184"></span>



<p>Somit stehen die Dateien der letzten elf Jahre jedem Buchhalter zum sofortigen Download unter dem Titel <a href="https://www.wiko-services.de/formulare-zur-einnahmeueberschussrechnung-und-anlage-euer-zum-download/" title="Formulare zur Einnahmeüberschussrechnung und Anlage EÜR zum Download"><a href="https://www.wiko-services.de/formulare-zur-einnahmeueberschussrechnung-und-anlage-euer-zum-download/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Formulare zur Einnahmeüberschussrechnung und Anlage EÜR zum Download</a></a> bereit. </p>



<h2 class="wp-block-heading" id="anlage-eur-aus-jahren-vor-2010-im-archiv-verfugbar">Anlage EÜR aus Jahren vor 2010 im Archiv verfügbar</h2>



<p>Vor 2010 erschienene Formularsätze haben wir in unser Archiv überführt um hier einen besseren Überblick sicherzustellen. Bei Bedarf können Sie gerne <a href="https://www.wiko-services.de/kontakt/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" title="per E-Mail">per E-Mail</a> nach archivierten Vordrucken anfragen.</p>The post <a href="https://www.wiko-services.de/2021/09/07/formular-zur-euer-2021-zum-download-bereit/">Formular zur EÜR 2021 zum Download bereit</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></content:encoded>
					
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		<item>
		<title>Eine Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice darf auch nach der Homeoffice-Pflicht nicht unterbleiben</title>
		<link>https://www.wiko-services.de/2021/09/02/eine-gefaehrdungsbeurteilung-im-homeoffice-darf-auch-nach-der-homeoffice-pflicht-nicht-unterbleiben/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kpt]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Sep 2021 14:02:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Personal]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsschutzgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsstättenverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Gefärdungsbeurteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Homeoffice]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 30. 06. 2021 ist die Homeoffice-Pflicht ausgelaufen, doch viele Arbeitgeber setzen nun verstärkt auf die Arbeit im Homeoffice. Eine Gefährdungsbeurteilung darf dabei nicht vergessen werden. Das Arbeitsschutzgesetz gilt auch im Homeoffice Immer mehr Unternehmen vereinbaren Homeoffice-Regelungen auch für die Zeit nach der Pandemie mit den Beschäftigten. Wenn hierbei Homeoffice-Arbeitsplätze geschaffen werden, gilt auch für &#8230; </p>
<p class="link-more"><a href="https://www.wiko-services.de/2021/09/02/eine-gefaehrdungsbeurteilung-im-homeoffice-darf-auch-nach-der-homeoffice-pflicht-nicht-unterbleiben/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Eine Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice darf auch nach der Homeoffice-Pflicht nicht unterbleiben“</span> weiterlesen</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 30. 06. 2021 ist die Homeoffice-Pflicht ausgelaufen, doch viele Arbeitgeber setzen nun verstärkt auf die Arbeit im Homeoffice. Eine Gefährdungsbeurteilung darf dabei nicht vergessen werden.</p>



<span id="more-1115"></span>



<h2 class="wp-block-heading">Das Arbeitsschutzgesetz gilt auch im Homeoffice</h2>



<p>Immer mehr Unternehmen vereinbaren Homeoffice-Regelungen auch für die Zeit nach der Pandemie mit den Beschäftigten. Wenn hierbei Homeoffice-Arbeitsplätze geschaffen werden, gilt auch für den Arbeitsplatz zuhause die Arbeitsstättenverordnung. Dieser zu Folge hat der Arbeitgeber bei Schaffung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und dies nach der Arbeitsstättenverordnung (§ 3 ArbStättV) auch zu dokumentieren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Eine Besichtigung ist entbehrlich</h2>



<p>Gemäß § 5 ArbSchG gilt für alle Arbeitsformen die allgemeine Pflicht, spezifische Gefährdungen zu ermitteln. Zum Zweck der verlangten Gefährdungsbeurteilung, kann eine Besichtigung des häuslichen Arbeitsplatzes erfolgen. Leichter ist es jedoch die genauen häuslichen Umstände des Mitarbeiters zu erfragen und dies zur Dokumentation zu nehmen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die einmalige Beurteilung ist ausreichend</h2>



<p>Zumindest eine Erleichterung gilt für den häuslichen gegenüber dem betrieblichen  Arbeitsplatz: Die Gefährdungsbeurteilung muss nur einmal durchgeführt und nicht wiederholt werden.</p>



<p>Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an <a href="https://www.wiko-services.de/anfrage/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" title="Anfrage">Ihren Berater.</a></p>The post <a href="https://www.wiko-services.de/2021/09/02/eine-gefaehrdungsbeurteilung-im-homeoffice-darf-auch-nach-der-homeoffice-pflicht-nicht-unterbleiben/">Eine Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice darf auch nach der Homeoffice-Pflicht nicht unterbleiben</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></content:encoded>
					
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		<item>
		<title>Die BDA Checkliste jetzt in neuer Version 2021</title>
		<link>https://www.wiko-services.de/2021/07/01/die-bda-checkliste-jetzt-in-neuer-version-2021/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kpt]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Jun 2021 23:01:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Personal]]></category>
		<category><![CDATA[BDA Checkliste]]></category>
		<category><![CDATA[Formular]]></category>
		<category><![CDATA[PDF-Download]]></category>
		<category><![CDATA[Personalfragebogen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte liegt in einer neuen Version (Stand Juni 2021) vor. Gegenüber der letzten Version (Stand: November 2019) wird nun auch die Steueridentifikationsnummer abgefragt. Wir raten dazu, immer die aktuelle Version zu verwenden. Zwar fehlen der Checkliste immer noch wichtige Abfragen, um eine vollständig korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung &#8230; </p>
<p class="link-more"><a href="https://www.wiko-services.de/2021/07/01/die-bda-checkliste-jetzt-in-neuer-version-2021/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Die BDA Checkliste jetzt in neuer Version 2021“</span> weiterlesen</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p> Die Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte liegt in einer neuen Version (Stand Juni 2021) vor. Gegenüber der letzten Version (Stand: November 2019) wird nun auch die Steueridentifikationsnummer abgefragt. Wir raten dazu, immer die aktuelle Version zu verwenden.</p>



<p>Zwar fehlen der Checkliste immer noch wichtige Abfragen, um eine vollständig korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung vornehmen zu können, sie bildet aber dennoch eine gute Grundlage dafür. Gerade für geringfügige oder kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind weitere Angaben (z. B. zur Vereinbarung der Wochenarbeitszeit und der täglichen Arbeitszeiten) zu den Lohnunterlagen zu nehmen. Diese sind zweckmäßig in einem separaten Personalbogen abzufragen und zu dokumentieren, wie wir ihn unseren Mandanten zur Verfügung stellen.</p>



<p>Das neue Formular haben wir in unsere Sammlung <a href="https://www.wiko-services.de/formulare-aus-dem-lohnbuero/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Formulare aus dem Lohnbüro </a>aufgenommen.</p>The post <a href="https://www.wiko-services.de/2021/07/01/die-bda-checkliste-jetzt-in-neuer-version-2021/">Die BDA Checkliste jetzt in neuer Version 2021</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></content:encoded>
					
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		<title>Sicherheitsproblem im WLAN &#8211; FragAttacks</title>
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		<dc:creator><![CDATA[kpt]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 May 2021 21:43:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sicherheitswarnung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu Sicherheitslücken die sowohl WLAN-Router als auch die damit verbundenen Geräte betreffen können. Unter der Bezeichnung &#8222;FragAttacks&#8220; (fragmentation and aggregation attacks) veröffentlichten Sicherheitsforscher am Dienstag, den 11. Mai 2021, Erkenntnisse zu zahlreichen WLAN-Schwachstellen, die sowohl WLAN-Router als auch die damit verbundenen Geräte &#8211; Smartphones, Konsolen aber &#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Sicherheitswarnung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu Sicherheitslücken die sowohl WLAN-Router als auch die damit verbundenen Geräte betreffen können.</p>



<p>Unter der Bezeichnung &#8222;FragAttacks&#8220; (fragmentation and aggregation attacks) veröffentlichten Sicherheitsforscher am Dienstag, den 11. Mai 2021, Erkenntnisse zu zahlreichen WLAN-Schwachstellen, die sowohl WLAN-Router als auch die damit verbundenen Geräte &#8211; Smartphones, Konsolen aber auch generell Computer &#8211; betreffen können. Die Lücken treffen alle WLAN-Standards, einschließlich WPA3.</p>



<span id="more-1014"></span>



<h2 class="wp-block-heading">Sind alle WLAN-Geräte betroffen?</h2>



<p>Nachderzeitiger Sachlage ist davon auszugehen, dass einige der Sicherheitslücken designbedingt im Wi-Fi-Standard vorliegen und somit herstellerübergreifend ausgenutzt werden können. Die verwendete Verschlüsselungstechnik spielt für Attacken ebenfalls keine Rolle. Ferner führen die Sicherheitsforscher aus, dass jedes von ihnen getestete WLAN-Gerät von mindestens einer der genannten Schwachstellen betroffen ist.</p>



<p>Zum aktuellen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass nur eine lokale Ausnutzung der Schwachstellen möglich ist – also dann, wenn sich ein Angreifer in Reichweite eines Access Points oder Endgeräts eines potenziellen Opfers befindet. Gleichzeitig stellt die mögliche Betroffenheit zahlreicher – ggf. sogar aller – WLAN-Geräte ein erhebliches Risiko für Betreiber und Nutzer dar. Je nach Schadenspotenzial der Sicherheitslücken könnte ein Täter außerdem bei einem lokalen Angriff an Informationen gelangen, die ihm anschließend weitere Attacken im jeweiligen Netz bzw. ggf. auch aus der Ferne ermöglichen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Empfehlung gegen Eindringlinge</h2>



<p>Das BSI empfiehlt, umgehend Herstellerwebseiten entsprechend der eingesetzten WLAN-Komponenten auf Informationen zu diesem Sachverhalt zu prüfen und bereitgestellte Patches zeitnah zu installieren. Die Installation sollte unter Beachtung des Ergebnisses einer Risikoanalyse durchgeführt werden. Bislang ungepatchte Schwachstellen in den Geräten müssen im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt neu bewertet werden, da sich durch die potenzielle Umgehung der Verschlüsselung ggf. eine geänderte Bedrohungslage und damit ein geändertes Risiko ergibt. Sofern keine Updates zur Verfügung stehen, kann die Gefahr der Ausnutzung einiger Sicherheitslücken durch die Verwendung von HTTPS reduziert werden. Einen umfassenden Schutz bietet diese Maßnahme jedoch selbstverständlich nicht. Die Verwundbarkeit von WLAN-Geräten kann ggf. mithilfe eines  bereitgestellten Tools identifiziertwerden. Weitere Informationen zum sicheren Betrieb von WLAN-Netzen stellt das BSI zur Verfügung.</p>



<p>Laut Mathy Vanhoef, dem Entdecker der Lücke, sieht es so aus, als seien so gut wie alle Geräte mit WLAN von mindestens einem der Probleme betroffen. Wie er jedoch selbst erklärt, sind die meisten Lücken schwer auszunutzen. Am ernstesten seien noch die gefundenen Implementierungsfehler, die teilweise trivial missbraucht werden könnten. Allerdings seien die dafür anfälligen Geräte nicht sonderlich weit verbreitet. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Routerhersteller sind informiert und haben Sicherheitsupdates erstellt</h2>



<p>AVM &#8211; Hersteller der FritzBox &#8211; erklärt : &#8222;Praktische Auswirkungen von FragAttacks sind nach aktuellem Kenntnisstand unwahrscheinlich&#8220; in einer <a href="https://avm.de/service/aktuelle-sicherheitshinweise/">Stellungnahme</a> und hat bereits Firmware-Updates bereitgestellt.</p>



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