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	<title>Gehaltabrechnung | WIKO-Services</title>
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	<description>Wirtschaftsberatung Kommunikation Organisation &#38; Wiesbadener Kontierungsservice</description>
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	<title>Gehaltabrechnung | WIKO-Services</title>
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		<title>Anhebung des Mindestlohn ab 2021 beschlossen</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Jul 2020 15:13:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 30. Juni 2020 hat die Mindestlohnkommission die Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Danach wird der Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro in vier Stufen angehoben. Gesetzlicher Mindestlohn in 2020 beträgt 9,35 Euro Zum 1. Januar 2015 war der gesetzliche Mindestlohn mit einem Betrag von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt worden. Es folgten &#8230; </p>
<p class="link-more"><a href="https://www.wiko-services.de/2020/07/02/anhebung-des-mindestlohn-ab-2021-beschlossen/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Anhebung des Mindestlohn ab 2021 beschlossen“</span> weiterlesen</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 30. Juni 2020 hat die <a href="https://www.mindestlohn-kommission.de/DE/Home/home_node.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Mindestlohnkommission</a> die Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Danach wird der Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro in vier Stufen angehoben. </p>



<span id="more-925"></span>



<h2 class="wp-block-heading">Gesetzlicher Mindestlohn in 2020 beträgt 9,35 Euro</h2>



<p>Zum 1. Januar 2015 war der gesetzliche Mindestlohn mit einem Betrag von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt worden. Es folgten Erhöhungen auf zuletzt 9,35 Euro, gültig  ab 01.01.2020.</p>



<figure class="wp-block-table"><table><tbody><tr><td class="has-text-align-center" data-align="center">Mindestlohn </td><td>gültig seit</td></tr><tr><td class="has-text-align-center" data-align="center">8,50 €</td><td>01.01.2015</td></tr><tr><td class="has-text-align-center" data-align="center">8,84 €</td><td>01.01.2017</td></tr><tr><td class="has-text-align-center" data-align="center">9,19 €</td><td>01.01.2019</td></tr><tr><td class="has-text-align-center" data-align="center">9,35 €</td><td>01.01.2020</td></tr></tbody></table><figcaption>Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns bis 2020</figcaption></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Der Mindestlohn steigt bis 2022 in vier Stufen</h2>



<p>In dem <a href="https://www.mindestlohn-kommission.de/DE/Bericht/pdf/Beschluss2020.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Dritten Beschluss vom 30.06.2020</a> hat die Mindestlohnkommission vier Erhöhungen in den nächsten zwei Jahren vorgesehen. In einem ersten Schritt werden 8,50 Euro ab 01.01.2021 erreicht, weitere Erhöhungen folgen halbjährlich. </p>



<figure class="wp-block-table"><table><tbody><tr><td class="has-text-align-center" data-align="center">Mindestlohn</td><td>gültig ab</td></tr><tr><td class="has-text-align-center" data-align="center">9,50 €</td><td>01.01.2021</td></tr><tr><td class="has-text-align-center" data-align="center">9,60 €</td><td>01.07.2021</td></tr><tr><td class="has-text-align-center" data-align="center">9,82 €</td><td>01.01.2022</td></tr><tr><td class="has-text-align-center" data-align="center">10,45 €</td><td>01.07.2022</td></tr></tbody></table><figcaption>Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns ab 2021</figcaption></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Weitere Informationen zum Mindestlohn</h2>



<p>Neben dem <a href="https://www.mindestlohn-kommission.de/DE/Bericht/pdf/Beschluss2020.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Beschluss nach § 9 Mindestlohngesetz (MiLoG)</a> <br>bietet der <a href="https://www.mindestlohn-kommission.de/DE/Bericht/pdf/Bericht2020.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2" target="_blank" rel="noreferrer noopener">dritte Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz zu den Auswirkungen des gesetzlichen ­Mindestlohns</a> <br>und der <a href="https://www.mindestlohn-kommission.de/DE/Bericht/pdf/Ergaenzungsband-Stellungnahmen2020.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Ergänzungsband zum Dritten Bericht der Mindestlohnkommission mit Stellungnahmen aus der schriftlichen Anhörung</a> weitreichende Informationen, auf die hier verlinkt ist. Die Dateien stehen auch zum Abruf von unserer Seite zur Verfügung.</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2020/07/Beschluss2020.pdf">Beschluss2020</a><a href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2020/07/Beschluss2020.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>



<div class="wp-block-file"><a href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2020/07/Bericht2020.pdf">Bericht2020</a><a href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2020/07/Bericht2020.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>



<div class="wp-block-file"><a href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2020/07/Ergaenzungsband-Stellungnahmen2020.pdf">Ergaenzungsband-Stellungnahmen2020</a><a href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2020/07/Ergaenzungsband-Stellungnahmen2020.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>



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		<title>Information zur Entgeltabrechnung (Corona-Update)</title>
		<link>https://www.wiko-services.de/2020/05/12/information-zur-entgeltabrechnung-corona-update/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kpt]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 May 2020 19:34:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Entgeltabrechnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Entgelt-Abrechnungen trotz Kriesen-KUG verstehen! Ob Lohn- oder Gehalt-Abrechnung, durch das Kurzarbeitergeld sind neue Positionen auf der Abrechnung die man nicht verseht. Hier sind die neuen Positionen erklärt! Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist ein komplexer Vorgang, der viele gesetzliche Vorgaben berücksichtigen muss. Jeder einzelne Sachverhalt in einer Abrechnung ist nach steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten, wie auch &#8230; </p>
<p class="link-more"><a href="https://www.wiko-services.de/2020/05/12/information-zur-entgeltabrechnung-corona-update/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Information zur Entgeltabrechnung (Corona-Update)“</span> weiterlesen</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Entgelt-Abrechnungen trotz Kriesen-KUG verstehen! Ob Lohn- oder Gehalt-Abrechnung, durch das Kurzarbeitergeld sind neue Positionen auf der Abrechnung die man nicht verseht. Hier sind die neuen Positionen erklärt!</p>



<span id="more-909"></span>



<p>Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist ein komplexer Vorgang, der viele gesetzliche Vorgaben berücksichtigen muss. Jeder einzelne Sachverhalt in einer Abrechnung ist nach steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten, wie auch nach arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten exakt zu bewerten.</p>



<p>Die sich hieraus ergebenden Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten bedingen, dass das Entgelt auf eine Vielzahl von Einzelpositionen aufzuteilen ist. Auf der jeweiligen Abrechnung wird dies teilweise durch unterschiedliche Lohnarten erreicht. Schon bei scheinbar einfacher Entgeltberechnung, zum Beispiel bei einem Gehaltsempfänger, führen weitere gewöhnliche Entgeltbestandteile (z. B. Vermögenswirksame Leistungen, Nacht-, Sonntags- und Feiertags-Zuschläge oder Überstundenabgeltung) zur Unübersichtlichkeit der Abrechnung für den Mitarbeiter und es ergeben sich Fragen nach deren Bedeutung, bzw. Auswirkung.</p>



<p>Wenn daneben auch ungewöhnliche oder gar vollkommen neue Entgeltbestandteile ins Spiel kommen, kann der Laie dies kaum nachvollziehen. Selbst wenn am Ende der erwartete Netto-Lohn steht, bleibt ein verständliches Unbehagen, solange die Positionen nicht klar sind.</p>



<p>Die folgenden Informationen sollen die Transparenz der Abrechnung erhöhen und dienen als erste Auskunft zu häufigen Fragen. Bleiben Fragen offen, stehen wir gerne für Auskünfte zur Verfügung.</p>



<p><a><strong><u>Grundsätzliches zur Entgeltabrechnung</u></strong></a></p>



<p><strong>Was ist der Unterschied zwischen Entgelt, Lohn und Gehalt</strong></p>



<p>Die Entgeltabrechnung hat viele Namen, die häufig synonym verwendet werden. Auch wenn es kaum mehr Unterschiede zwischen Lohnempfängern (Arbeiter) und Gehaltsempfängern (Angestellte) gibt, lassen sich zwei Berechnungsvarianten unterscheiden.</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Als Berechnungsgrundlage für den <strong>Lohn</strong> dienen grundsätzlich die tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden des Mitarbeiters</li><li>Das <strong>Gehalt</strong> ist ein monatlich gleichbleibender Betrag. Die Anzahl der Arbeitstage im Monat und Mehrarbeit (Überstunden) haben grundsätzlich keine Auswirkung auf das Entgelt.</li></ul>



<p>In der Entgeltabrechnung wird häufig nach Lohn und Gehalt unterschieden, weil ihre Berechnung unterschiedlich erfolgt. Die Steuer- und Sozialversicherungs-Beträge, die auf das Gehalt oder den Lohn anfallen sind jedoch identisch. Es spielt also für die Abgabenlast keine Rolle ob ein Lohn oder ein Gehalt abgerechnet wird.</p>



<p><strong>Kurzarbeit in Zeiten der Corona-Krise</strong></p>



<p>Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld (kurz: KUG) sind strikt geregelte Maßnahmen deren Vorgaben schon seit Jahren gültig sind. Aus Anlass der Corona-Krise wurden spezielle Vorschriften erlassen, welche Erleichterungen beim Zugang zu den Leistungen für Unternehmen, sowie Verbesserungen der Leistungen für die Mitarbeiter bringen. Diese Neuerungen gelten zum Teil rückwirkend für die Krisenzeit und sind oft befristet, weshalb auch von Kriesen-KUG gesprochen wird. Auf jeden Fall sind die Regelungen kurzfristig entstanden und auch weiterhin laufenden Änderungen unterworfen, so dass selbst Fachleute nicht alle Regelungen kennen und offene Fragen zu deren Umsetzung haben. Hier können wir Hilfe anbieten.</p>



<p>Zugleich kommen die Programmierer der Abrechnungssoftware nicht hinterher, die neuen Vorgaben umzusetzen, wie auch die EDV-Abteilungen mit Programm-Updates kaum nachkommen. Korrekturen werden sich nicht vermeiden lassen, doch eine gute Nachricht gibt es: Unsere EDV und unsere Mitarbeiter sind bereits seit Jahren mit KUG-Abrechnungen vertraut.</p>



<p>Auch in der Corona-Krise bleiben wir für Sie am Ball. Unsere Radare laufen über sämtliche Kanäle auf Hochtouren. Professionelle Informationsquellen und Fachliteratur gehören dazu &#8211; ständige Fortbildung auch.</p>



<p><a><strong><u>Lohnarten und Ihre Bedeutung in der Entgeltabrechnung</u></strong></a></p>



<p>Die vorstehenden Zahlen sind die Lohnartenschlüssel, wie sie in <strong>unseren </strong>Abrechnungen erscheinen. Bei Abrechnungen durch andere Dienstleister können die Schlüssel und Bezeichnungen der Lohnarten abweichen.</p>



<p><strong>1 Lohn</strong></p>



<p>Der Betrag, der sich aus den abzurechnenden Stunden des Lohnzahlungszeitraumes ergibt. Er wird auch als Stundenlohn bezeichnet.</p>



<p><strong>2 Gehalt</strong></p>



<p>Der Betrag, der für den abzurechnenden Lohnzahlungszeitraum festgelegt ist. Das Gehalt wird auch als Fixum, bzw. Fix- oder Festgehalt bezeichnet.</p>



<p><strong>914 Kurzarbeitergeld</strong></p>



<p>Das Kurzarbeitergeld (kurz: KUG) ist im Prinzip eine Sonderform des Arbeitslosengeldes. Es wird dem Mitarbeiter vom Arbeitgeber für ausgefallene Stunden während der Kurzarbeit bezahlt und dem Arbeitgeber nachträglich vom Arbeitsamt erstattet. Für den Arbeitnehmer ist das KUG steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber hat hierfür jedoch Sozialversicherungsabgaben an die Krankenkassen zu leisten. Durch Neuregelungen in Zusammenhang mit Kurzarbeit wegen der Corona-Krise kann der Arbeitgeber die geleisteten SV-Beiträge vom Arbeitsamt erstattet bekommen.</p>



<p>Die Höhe des KUG beträgt grundsätzlich 60 % des Netto-Entgelts, bzw. 67 % des Netto-Entgelts bei mindestens einem Kind im Haushalt. Neuregelungen in Zusammenhang mit Kurzarbeit wegen der Corona-Krise sehen eine zeitlich gestaffelte Erhöhung des KUG vor: Ab dem vierten Monat 70/77 %, ab dem siebten Monat 80/87 %.</p>



<p><strong>915 Fiktives Entgelt Kurzarbeit</strong></p>



<p>Dieser Betrag gibt ein fiktives Entgelt an, welches zur Berechnung der SV-Abgaben aus dem KUG herangezogen wird, welche der Arbeitgeber abzuführen hat. Für den Mitarbeiter ist der Betrag unerheblich, da er weder zum Gesamtbrutto des Mitarbeiters zählt, noch Steuern oder Sozialabgaben daraus von ihm zu tragen sind. Dass dieses Fiktive Entgelt auf der Abrechnung erscheint liegt daran, dass der Betrag in der Lohnbuchhaltung benötigt wird und im Lohnkonto des Mitarbeiters aufzuzeichnen ist.</p>



<p><strong>934 Aushilfslohn (Minijob)</strong></p>



<p>Der Betrag, der sich aus den abzurechnenden Stunden des Lohnzahlungszeitraumes für eine geringfügige Beschäftigung ergibt. Er wird auch als Stundenlohn bezeichnet</p>



<p><strong>972 Zuschuss zum Kurzarbeitergeld</strong></p>



<p>Der Zuschuss, um den der Arbeitgeber das KUG aufstockt, soweit er nicht SV-Pflichtig ist. (Siehe folgende Lohnart)</p>



<p><strong>973 Zuschuss zum Kurzarbeitergeld SV-pflichtig</strong></p>



<p>Wenn der Zuschuss zusammen mit dem KUG, das fiktive Arbeitsentgelt (80 % der Differenz zwischen Soll-Entgelt und Ist-Entgelt) nicht übersteigt (§ 1 Abs. 1 Nr. 8 SvEV), ist er sozialversicherungsfrei. Wird ein höherer Zuschuss gezahlt, ist nur der übersteigende Betrag beitragspflichtig. Dieser Betrag ist in der Lohnart dargestellt.</p>



<p><strong>978 Entgeltfortzahlung Feiertag in Höhe Kug</strong></p>



<p>Die SV-Beiträge zu KV, PV, RV und AV sind in voller Höhe zunächst vom Arbeitgeber zu tragen und werden ab 01.03.2020 von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.</p>



<p><strong>1007 Beihilfe Corona</strong></p>



<p>Eine Steuer- und SV-freie Beihilfe ist nach Neuregelungen bis zu 1500 € im Jahr möglich. Eine Eintragung auf der Lohnsteuerbescheinigung hat durch sie nicht zu erfolgen, dennoch ist sie im Lohnkonto des Mitarbeiters<br>(nach § 4 Absatz 2 Nummer 4 der LStDV) aufzuführen, so dass sie für den Lohnsteuer-Außenprüfer als solche erkennbar ist. Daher erscheint sie auch auf der Entgeltabrechnung.</p>



<p>Hinweis: <a href="https://www.wiko-services.de/2020/06/13/corona-beihilfe-buchen-konten-skr-03-und-skr-04/" title="Corona-Beihilfe buchen – Konten SKR 03 und SKR 04">Wie bucht der Arbeitgeber und auf welche Konten</a></p>



<p><strong>9021 VWL 1 Zuschuss</strong></p>



<p>Der Zuschuss des Arbeitgebers zu Vermögenswirksamen Leistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abführt.</p>



<p><strong><u>Fragen zu Ihrer Abrechnung?</u></strong></p>



<p>Bei der Vielfalt von Entgeltbestandteilen und Abrechnungsvarianten kann diese Kurz-Information nicht alle Fragen beantworten, die im Zusammenhang mit der Lohn-/Gehalt-Abrechnung entstehen können. </p>



<p>Gerne klären wir Ihrer Fragen und beraten auch zu Lohnoptimierung.</p>



<p>Rufen Sie uns einfach an oder Schreiben uns eine E-Mail mit Ihren Wünschen oder nutzen gleich unser <a href="https://www.wiko-services.de/anfrage/" class="aioseop-link">Kontaktformular</a>.</p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p>Die Inhalte der vorliegenden Information werden mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann keine Garantie für Aktualität und Vollständigkeit übernommen werden. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;  Stand: 11.05.2020</p>The post <a href="https://www.wiko-services.de/2020/05/12/information-zur-entgeltabrechnung-corona-update/">Information zur Entgeltabrechnung (Corona-Update)</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Warum erhalte ich einen Korrekturausdruck der Entgeltabrechnung?</title>
		<link>https://www.wiko-services.de/2018/10/01/warum-erhalte-ich-einen-korrekturausdruck-der-entgeltabrechnung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kpt]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Oct 2018 15:29:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Entgeltabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Personal]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Korrekturausdrucke der Abrechnung werfen Fragen auf, besonders wenn keine Änderungen sichtbar sind. Was es mit diesen Korrekturen auf sich hat, lesen Sie hier. In der Lohn- oder Gehaltsabrechnung werden Korrekturausdrucke zu vorherigen Monaten erstellt, wenn sich etwas ändert. Oft sind aber keine Änderung gegenüber der vorherigen Abrechnung zu erkennen. Die Mitarbeiter sind verunsichert. Der Arbeitgeber &#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Korrekturausdrucke der Abrechnung werfen Fragen auf, besonders wenn keine Änderungen sichtbar sind. Was es mit diesen Korrekturen auf sich hat, lesen Sie hier.</p>



<span id="more-1194"></span>



<p>In der Lohn- oder Gehaltsabrechnung werden Korrekturausdrucke zu vorherigen Monaten erstellt, wenn sich etwas ändert. Oft sind aber keine Änderung gegenüber der vorherigen Abrechnung zu erkennen. Die Mitarbeiter sind verunsichert. Der Arbeitgeber kann dazu keine nähere Auskunft geben, etwa weil die Abrechnungen von externen Dienstleistern erstellt werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Offensichtliche Korrekturen der Lohnabrechnung </h2>



<p>Korrekturen der Lohnabrechnung ergeben sich immer dann wenn abrechnungsrelevante Daten sich geändert haben. Dies können beispielsweise die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden sein. Diese müssen auch in der Lohnabrechnung des Mitarbeiters geändert werden , wenn sich herausstellt, dass im betreffenden Monat mehr oder weniger Stunden gearbeitet wurden als bisher berücksichtigt sind. Das ist einleuchtend.</p>



<p>Selbst scheinbar unwichtige Korrekturen, zum Beispiel Änderungen an der Anschrift des Mitarbeiters die für einen bereits abgerechneten Monat erfasst wurden führen zu solchen Korrektur-Abrechnungen, sei auch nur ein Buchstabe oder ein Zeichen hierbei geändert. Das ist auf den ersten Blick vielleicht übertrieben. Man kann es aber akzeptieren, solange man eine Änderung auf der Abrechnung auch erkennen kann. Dazu ist oft ein geduldiger Vergleich der Abrechnungen nötig.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Korrektur-Abrechnungen ohne feststellbare Änderungen</h2>



<p>Es können sich aber auch Daten geändert haben, die sich auf die Abrechnungsbeträge in dem Ausdruck für den Mitarbeiter nicht auswirken und dort auch nirgendwo zu einem einzigen anderen Zeichen oder Buchstaben führen. Dies können etwa nachträglich erfasste Urlaubs- oder Krankheitstage sein. Selbst wenn die Abrechnung über das Urlaubskonto keine Daten enthält, die sich hätten darauf ändern können und die Abrechnung wegen der gesetzlichen Lohnfortzahlung im Krankheits-, bzw. Urlaubsfall in der Regel das gleiche Entgelt ausweist, als hätte er gearbeitet, ändern sich dabei jedoch die Abrechnungsgrundlagen und ggf. weitere Daten, welche im Lohnkonto zwingend aufzuzeichnen sind. Letztlich sind es Änderungen am Lohnkonto, die zu &#8222;korrigierten&#8220; Abrechnungen führen, auch wenn diese im Einzelfall keine Änderungen im Ausdruck der Entgeltabrechnung des betreffenden Mitarbeiters ergeben.</p>



<p>Die Entgeltabrechnungen beinhalten teils unterschiedliche Daten aus dem Lohnkonto. So wird ein Gehaltsempfängern mit monatlichem Festgehalt auf seiner Abrechnung kaum die tatsächlichen Arbeitsstunden finden, der Lohnempfänger mit einer Stundenlohn-Abrechnung hingegen schon. Daraus ergibt sich, dass sich die Entgeltabrechnung je nach der individuellen Abrechnung des Mitarbeiters ändert oder auch nicht.</p>



<p>Den Lohn-Programmen mit denen die Ausdrucke der Abrechnungen entsprechend den Einträgen auf dem Lohnkonto erfolgen ist es damit kaum möglich, festzustellen, ob die geänderten Daten des Lohnkontos zu geänderten Daten auf der Abrechnung des Mitarbeiters führen. Um dem Mitarbeiter immer eine Abrechnung nach den aktuell gültigen Daten des Lohnkontos zu übergeben, stellen die geprüften Lohn-Programme daher bei jeder Änderung im Lohnkonto zum entsprechenden Abrechnungsmonat einen Korrausdruck zur Verfügung. Dies geschieht also auch bei Abrechnungen, deren Werte für den Mitarbeiter sich evtl. nicht geändert haben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Korrekturausdrucke sind der Ausdruck korrekter Arbeit des Lohnabrechners</h2>



<p>Es ist also ganz und gar nicht ungewöhnlich, das ein Mitarbeiter eine Korrekturabrechnung erhält, die aber keine darauf erkennbaren Änderungen beinhaltet. Selbst wenn gleich mehrere Monate korrigiert werden, zeugt dies nur von der Gewissenhaftigkeit des Abrechners, jede Korrektur entsprechend den gesetzlichen Vorgaben so zu verarbeiten, dass diese auch für zurückliegende Monate erfasst, dokumentiert und dem Mitarbeiter gegenüber transparent mitgeteilt werden. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist zu tun, wenn keine Änderung zu finden ist?</h2>



<p>Wenn sich trotz genauem Vergleich der vorherigen Abrechnung mit der Korrektur kein Unterschied feststellen lässt und keine &#8222;verborgenen&#8220; Ursachen für die Korrektur auszumachen sind, ist der Lohnabrechner der richtige Ansprechpartner für alle Fragen zur Abrechnung der Bezüge. Die Entgeltabrechnung ist stets komplizierter, umfangreicher und von ständigen gesetzlichen Änderungen beeinflusst, so dass eine dem Laien nachvollziehbare Abrechnung heute schon kaum noch möglich ist. Ein gut ausgebildeter Abrechner weiß, was er und sein Lohnprogramm tut und wird Fragen zu seiner Arbeit gerne beantworten.</p>The post <a href="https://www.wiko-services.de/2018/10/01/warum-erhalte-ich-einen-korrekturausdruck-der-entgeltabrechnung/">Warum erhalte ich einen Korrekturausdruck der Entgeltabrechnung?</a> first appeared on <a href="https://www.wiko-services.de">WIKO-Services</a>.]]></content:encoded>
					
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