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	Kommentare zu: Warum erhalte ich keine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber?	</title>
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	<description>Wirtschaftsberatung Kommunikation Organisation &#38; Wiesbadener Kontierungsservice</description>
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		<title>
		Von: kpt		</title>
		<link>https://www.wiko-services.de/2020/12/04/warum-erhalte-ich-keine-lohnsteuerbescheinigung-vom-arbeitgeber/#comment-89</link>

		<dc:creator><![CDATA[kpt]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Mar 2024 23:31:22 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.wiko-services.de/2020/12/04/warum-erhalte-ich-keine-lohnsteuerbescheinigung-vom-arbeitgeber/#comment-88&quot;&gt;Jenny Hendrix&lt;/a&gt;.

Haben Sie vielen Dank für diese Information.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.wiko-services.de/2020/12/04/warum-erhalte-ich-keine-lohnsteuerbescheinigung-vom-arbeitgeber/#comment-88">Jenny Hendrix</a>.</p>
<p>Haben Sie vielen Dank für diese Information.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Jenny Hendrix		</title>
		<link>https://www.wiko-services.de/2020/12/04/warum-erhalte-ich-keine-lohnsteuerbescheinigung-vom-arbeitgeber/#comment-88</link>

		<dc:creator><![CDATA[Jenny Hendrix]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Mar 2024 23:02:25 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Mein Arbeitgeber hat zum ersten Mal, seit dem ich dort arbeite (29 Jahre) (öffentlicher Dienst), die Lohnsteuerbescheinigung für 2023 bis heute 07.03.24 noch nicht an die Arbeitnehmer ausgestellt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mein Arbeitgeber hat zum ersten Mal, seit dem ich dort arbeite (29 Jahre) (öffentlicher Dienst), die Lohnsteuerbescheinigung für 2023 bis heute 07.03.24 noch nicht an die Arbeitnehmer ausgestellt.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Melanie Mensinger		</title>
		<link>https://www.wiko-services.de/2020/12/04/warum-erhalte-ich-keine-lohnsteuerbescheinigung-vom-arbeitgeber/#comment-87</link>

		<dc:creator><![CDATA[Melanie Mensinger]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Feb 2024 09:10:02 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.wiko-services.de/2020/12/04/warum-erhalte-ich-keine-lohnsteuerbescheinigung-vom-arbeitgeber/#comment-86&quot;&gt;kpt&lt;/a&gt;.

Ich danke Ihnen vielmals für die schnelle Antwort. Das hat mir schon sehr geholfen. 
Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit. 

Mit freundlichen Grüßen 
M. Mensinger]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.wiko-services.de/2020/12/04/warum-erhalte-ich-keine-lohnsteuerbescheinigung-vom-arbeitgeber/#comment-86">kpt</a>.</p>
<p>Ich danke Ihnen vielmals für die schnelle Antwort. Das hat mir schon sehr geholfen.<br />
Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit. </p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
M. Mensinger</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: kpt		</title>
		<link>https://www.wiko-services.de/2020/12/04/warum-erhalte-ich-keine-lohnsteuerbescheinigung-vom-arbeitgeber/#comment-86</link>

		<dc:creator><![CDATA[kpt]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 Feb 2024 14:22:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.wiko-services.de/?p=1001#comment-86</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.wiko-services.de/2020/12/04/warum-erhalte-ich-keine-lohnsteuerbescheinigung-vom-arbeitgeber/#comment-85&quot;&gt;Melanie Mensinger&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Mensinger,

eine Lohnsteuerbescheinigung hat der Arbeitgeber - wie im obigen Beitrag dargestellt - bis zum letzten Tag des Monats Februar &lt;strong&gt;dem Finanzamt&lt;/strong&gt; zu übermitteln. Dieser Termin ist heute noch nicht erreicht.
Die Lohnsteuerbescheinigung ist unabhängig von der gewählten Steuerklasse auszustellen. Ausnahmen, wie im Beitrag genannt, haben mit der Steuerklassenwahl nichts zu tun.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier keine Rechtsberatung leisten, unsere gegebenen Hinweise unverbindlich sind und eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen können.
Für weitergehende Auskünfte steht unsere &lt;a href=&quot;https://www.wiko-services.de/telefonberatung/&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;noopener ugc&quot;&gt;Telefonberatung&lt;/a&gt; zur Verfügung, wo Ihrer Fragestellung ohne die hier gegebene Öffentlichkeit der Kommentarfunktion nachgegangen werden kann.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.wiko-services.de/2020/12/04/warum-erhalte-ich-keine-lohnsteuerbescheinigung-vom-arbeitgeber/#comment-85">Melanie Mensinger</a>.</p>
<p>Hallo Frau Mensinger,</p>
<p>eine Lohnsteuerbescheinigung hat der Arbeitgeber &#8211; wie im obigen Beitrag dargestellt &#8211; bis zum letzten Tag des Monats Februar <strong>dem Finanzamt</strong> zu übermitteln. Dieser Termin ist heute noch nicht erreicht.<br />
Die Lohnsteuerbescheinigung ist unabhängig von der gewählten Steuerklasse auszustellen. Ausnahmen, wie im Beitrag genannt, haben mit der Steuerklassenwahl nichts zu tun.</p>
<p>Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier keine Rechtsberatung leisten, unsere gegebenen Hinweise unverbindlich sind und eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen können.<br />
Für weitergehende Auskünfte steht unsere <a href="https://www.wiko-services.de/telefonberatung/" target="_blank" rel="noopener ugc">Telefonberatung</a> zur Verfügung, wo Ihrer Fragestellung ohne die hier gegebene Öffentlichkeit der Kommentarfunktion nachgegangen werden kann.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Melanie Mensinger		</title>
		<link>https://www.wiko-services.de/2020/12/04/warum-erhalte-ich-keine-lohnsteuerbescheinigung-vom-arbeitgeber/#comment-85</link>

		<dc:creator><![CDATA[Melanie Mensinger]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 Feb 2024 13:33:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.wiko-services.de/?p=1001#comment-85</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,
mein Arbeitgeber meint, da ich Steuerklasse 5 habe, bekomme ich keinen Lohnsteuerbescheid. Kann das richtig sein? 
Mit freundlichen Grüßen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
mein Arbeitgeber meint, da ich Steuerklasse 5 habe, bekomme ich keinen Lohnsteuerbescheid. Kann das richtig sein?<br />
Mit freundlichen Grüßen</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: kpt		</title>
		<link>https://www.wiko-services.de/2020/12/04/warum-erhalte-ich-keine-lohnsteuerbescheinigung-vom-arbeitgeber/#comment-73</link>

		<dc:creator><![CDATA[kpt]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Jul 2022 10:56:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.wiko-services.de/?p=1001#comment-73</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.wiko-services.de/2020/12/04/warum-erhalte-ich-keine-lohnsteuerbescheinigung-vom-arbeitgeber/#comment-72&quot;&gt;Peter Lehmann&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Lehmann,

einem Steuerberater ist es zwar bei entsprechender Beauftragung und Bevollmächtigung möglich, Ihre bereits vom Arbeitgeber gemeldeten Daten seinerseits beim Finanzamt abzurufen, jedoch bleibt bei Ihrer Frage unklar, was Ihr &quot;Steuerbüro&quot; überhaupt für Sie bearbeitet, was es dazu benötigt und ob es in der Lage ist, dem Finanzamt gemeldete Daten abzurufen.
All dies wird aus Ihrer Frage nicht deutlich, weshalb die Frage besser von Ihrem Steuerbüro beantwortet werden sollte.

Bedenken Sie bitte auch eventuell getroffene Vereinbarungen zu Ihrer Mitwirkungspflicht zu dem Mandat. Demnach kann es sich empfehlen, die vorzulegenden Unterlagen auch dann dem &quot;Steuerbüro&quot; vorzulegen, selbst wenn es sich diese Daten selbst besorgen könnte.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier keine Rechtsberatung leisten, unsere gegebenen Hinweise unverbindlich sind und eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen können.
Für weitergehende Auskünfte steht unsere &lt;a href=&quot;https://www.wiko-services.de/telefonberatung/&quot; title=&quot;Telefonberatung&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Telefonberatung&lt;/a&gt; zur Verfügung, wo Ihrer Fragestellung ohne die hier gegebene Öffentlichkeit der Kommentarfunktion nachgegangen werden kann.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.wiko-services.de/2020/12/04/warum-erhalte-ich-keine-lohnsteuerbescheinigung-vom-arbeitgeber/#comment-72">Peter Lehmann</a>.</p>
<p>Hallo Herr Lehmann,</p>
<p>einem Steuerberater ist es zwar bei entsprechender Beauftragung und Bevollmächtigung möglich, Ihre bereits vom Arbeitgeber gemeldeten Daten seinerseits beim Finanzamt abzurufen, jedoch bleibt bei Ihrer Frage unklar, was Ihr &#8222;Steuerbüro&#8220; überhaupt für Sie bearbeitet, was es dazu benötigt und ob es in der Lage ist, dem Finanzamt gemeldete Daten abzurufen.<br />
All dies wird aus Ihrer Frage nicht deutlich, weshalb die Frage besser von Ihrem Steuerbüro beantwortet werden sollte.</p>
<p>Bedenken Sie bitte auch eventuell getroffene Vereinbarungen zu Ihrer Mitwirkungspflicht zu dem Mandat. Demnach kann es sich empfehlen, die vorzulegenden Unterlagen auch dann dem &#8222;Steuerbüro&#8220; vorzulegen, selbst wenn es sich diese Daten selbst besorgen könnte.</p>
<p>Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier keine Rechtsberatung leisten, unsere gegebenen Hinweise unverbindlich sind und eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen können.<br />
Für weitergehende Auskünfte steht unsere <a href="https://www.wiko-services.de/telefonberatung/" title="Telefonberatung" rel="ugc">Telefonberatung</a> zur Verfügung, wo Ihrer Fragestellung ohne die hier gegebene Öffentlichkeit der Kommentarfunktion nachgegangen werden kann.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Peter Lehmann		</title>
		<link>https://www.wiko-services.de/2020/12/04/warum-erhalte-ich-keine-lohnsteuerbescheinigung-vom-arbeitgeber/#comment-72</link>

		<dc:creator><![CDATA[Peter Lehmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Jul 2022 09:02:23 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Das bedeutet also, ich brauch das nicht zwingend meinem Steuerbüro geben, da das Finanzamt es so oder so schon hat?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das bedeutet also, ich brauch das nicht zwingend meinem Steuerbüro geben, da das Finanzamt es so oder so schon hat?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: kpt		</title>
		<link>https://www.wiko-services.de/2020/12/04/warum-erhalte-ich-keine-lohnsteuerbescheinigung-vom-arbeitgeber/#comment-71</link>

		<dc:creator><![CDATA[kpt]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Apr 2022 11:49:07 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo I. Wolf,

ausgehend davon, dass die Kündigung im Jahr 2021 erfolgte, hätte eine Lohnsteuerbescheinigung Ihren Mann schon früher erreichen sollen als bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses über den Jahreswechsel.

Wir dürfen keine Rechtsberatung leisten und empfehlen grundsätzlich, sich hierzu fachkundigen Rat etwa bei einem Rechtsanwalt, dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft einzuholen.

Vielleicht hilft Ihnen auch die Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt, um zu erfahren, ob die abgeführte Lohnsteuer wenigstens dort gemeldet wurde.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu Fällen, in denen eine LSt-Bescheinigung sich erübrigt, wie im obigen Artikel erwähnt, wie auch die Antwort auf die Frage von Herrn Pohl.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier keine Rechtsberatung leisten, unsere gegebenen Hinweise unverbindlich sind und eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen können.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo I. Wolf,</p>
<p>ausgehend davon, dass die Kündigung im Jahr 2021 erfolgte, hätte eine Lohnsteuerbescheinigung Ihren Mann schon früher erreichen sollen als bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses über den Jahreswechsel.</p>
<p>Wir dürfen keine Rechtsberatung leisten und empfehlen grundsätzlich, sich hierzu fachkundigen Rat etwa bei einem Rechtsanwalt, dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft einzuholen.</p>
<p>Vielleicht hilft Ihnen auch die Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt, um zu erfahren, ob die abgeführte Lohnsteuer wenigstens dort gemeldet wurde.</p>
<p>Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu Fällen, in denen eine LSt-Bescheinigung sich erübrigt, wie im obigen Artikel erwähnt, wie auch die Antwort auf die Frage von Herrn Pohl.</p>
<p>Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier keine Rechtsberatung leisten, unsere gegebenen Hinweise unverbindlich sind und eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen können.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Wolf		</title>
		<link>https://www.wiko-services.de/2020/12/04/warum-erhalte-ich-keine-lohnsteuerbescheinigung-vom-arbeitgeber/#comment-70</link>

		<dc:creator><![CDATA[Wolf]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Apr 2022 04:56:18 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo - das Arbeitsverhältnis meines Manns wurde im letzten Jahr  gekündigt. Trotz mehreren Aufforderungen erhalten wir keine Lohnsteuerbescheinigung, zu deren Abgabe der ehemalige Arbeitgeber ja verpflichtet ist. Er reagiert auch nicht auf unsere Aufforderung, diese zuzusenden. Können Sie uns raten, wie wir diesbezüglich weiter vorgehen sollten? Dankeschön und viele Grüße, I. Wolf]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &#8211; das Arbeitsverhältnis meines Manns wurde im letzten Jahr  gekündigt. Trotz mehreren Aufforderungen erhalten wir keine Lohnsteuerbescheinigung, zu deren Abgabe der ehemalige Arbeitgeber ja verpflichtet ist. Er reagiert auch nicht auf unsere Aufforderung, diese zuzusenden. Können Sie uns raten, wie wir diesbezüglich weiter vorgehen sollten? Dankeschön und viele Grüße, I. Wolf</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: kpt		</title>
		<link>https://www.wiko-services.de/2020/12/04/warum-erhalte-ich-keine-lohnsteuerbescheinigung-vom-arbeitgeber/#comment-69</link>

		<dc:creator><![CDATA[kpt]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Mar 2022 11:31:57 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.wiko-services.de/2020/12/04/warum-erhalte-ich-keine-lohnsteuerbescheinigung-vom-arbeitgeber/#comment-68&quot;&gt;Niko Pohl&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Pohl,

das für Sie Entscheidende dürfte sein, dass Sie eine Lohnsteuerbescheinigung (kurz: LStB) vom Arbeitgeber erhalten, sofern dieser überhaupt eine Meldung dazu abzugeben hat. Siehe hierzu die Hinweise im Artikel, z. B. bei „Ausnahmen von der Pflicht zum Erstellen einer Lohnsteuerbescheinigung“.
Die Verpflichtung des Arbeitgebers gegenüber dem Finanzamt gilt als erfüllt, wenn die Datenlieferung von der Übermittlungsstelle fehlerfrei angenommen wurde. Dies ist durch den Abruf eines Verarbeitungsprotokolls feststellbar, was in aller Regel nur der Arbeitgeber bzw. die übermittelnde Stelle (z. B. ein Lohnabrechnungsdienstleister) vornehmen kann. Erst dann ist dem Arbeitnehmer (also Ihnen), wie im Artikel dargestellt und in § 41b EStG gefordert, „die elektronische Lohnsteuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster binnen angemessener Frist als Ausdruck auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen“.

Auch wenn keine genauere Angabe im Gesetz dazu getroffen ist, was als angemessen gilt, ist wohl davon auszugehen, dass zwei Tage (02. März, Datum Ihrer Frage) nach der Frist zur Meldung ans Finanzamt (28. Februar) nicht ernsthaft als Überschreiten einer angemessenen Frist gelten kann.
All dies geht davon aus, das Ihr Arbeitgeber zur elektronischen Übermittlung verpflichtet ist. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber doch einfach mal darauf an, wann Sie die LStB erwarten können.

Wenn der Arbeitgeber die geforderten Daten tatsächlich nicht fristgemäß ans Finanzamt gemeldet hat – wie Sie behaupten – und Sie dies am besten auch nachweisen können (wobei man sich nur schwer vorstellen kann, wie das gelingen soll), können Sie Kontakt zum zuständigen Finanzamt aufnehmen, damit dieses seinen Anspruch (Meldung der Daten) durchsetzen kann, bzw. einen Anwalt dazu befragen, ob sich aus der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Meldung ans Finanzamt ein durchsetzbarer Anspruch hierauf für Sie ergibt, der neben Ihrem Anspruch auf die LStB in angemessener Frist besteht.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier keine Rechtsberatung leisten, unsere gegebenen Hinweise unverbindlich sind und eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen können.
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.wiko-services.de/2020/12/04/warum-erhalte-ich-keine-lohnsteuerbescheinigung-vom-arbeitgeber/#comment-68">Niko Pohl</a>.</p>
<p>Hallo Herr Pohl,</p>
<p>das für Sie Entscheidende dürfte sein, dass Sie eine Lohnsteuerbescheinigung (kurz: LStB) vom Arbeitgeber erhalten, sofern dieser überhaupt eine Meldung dazu abzugeben hat. Siehe hierzu die Hinweise im Artikel, z. B. bei „Ausnahmen von der Pflicht zum Erstellen einer Lohnsteuerbescheinigung“.<br />
Die Verpflichtung des Arbeitgebers gegenüber dem Finanzamt gilt als erfüllt, wenn die Datenlieferung von der Übermittlungsstelle fehlerfrei angenommen wurde. Dies ist durch den Abruf eines Verarbeitungsprotokolls feststellbar, was in aller Regel nur der Arbeitgeber bzw. die übermittelnde Stelle (z. B. ein Lohnabrechnungsdienstleister) vornehmen kann. Erst dann ist dem Arbeitnehmer (also Ihnen), wie im Artikel dargestellt und in § 41b EStG gefordert, „die elektronische Lohnsteuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster binnen angemessener Frist als Ausdruck auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen“.</p>
<p>Auch wenn keine genauere Angabe im Gesetz dazu getroffen ist, was als angemessen gilt, ist wohl davon auszugehen, dass zwei Tage (02. März, Datum Ihrer Frage) nach der Frist zur Meldung ans Finanzamt (28. Februar) nicht ernsthaft als Überschreiten einer angemessenen Frist gelten kann.<br />
All dies geht davon aus, das Ihr Arbeitgeber zur elektronischen Übermittlung verpflichtet ist. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber doch einfach mal darauf an, wann Sie die LStB erwarten können.</p>
<p>Wenn der Arbeitgeber die geforderten Daten tatsächlich nicht fristgemäß ans Finanzamt gemeldet hat – wie Sie behaupten – und Sie dies am besten auch nachweisen können (wobei man sich nur schwer vorstellen kann, wie das gelingen soll), können Sie Kontakt zum zuständigen Finanzamt aufnehmen, damit dieses seinen Anspruch (Meldung der Daten) durchsetzen kann, bzw. einen Anwalt dazu befragen, ob sich aus der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Meldung ans Finanzamt ein durchsetzbarer Anspruch hierauf für Sie ergibt, der neben Ihrem Anspruch auf die LStB in angemessener Frist besteht.</p>
<p>Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier keine Rechtsberatung leisten, unsere gegebenen Hinweise unverbindlich sind und eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen können.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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