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	Kommentare zu: Anhebung des Mindestlohn ab 2021 beschlossen	</title>
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	<description>Wirtschaftsberatung Kommunikation Organisation &#38; Wiesbadener Kontierungsservice</description>
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		<title>
		Von: kpt		</title>
		<link>https://www.wiko-services.de/2020/07/02/anhebung-des-mindestlohn-ab-2021-beschlossen/#comment-57</link>

		<dc:creator><![CDATA[kpt]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Aug 2020 06:21:28 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.wiko-services.de/2020/07/02/anhebung-des-mindestlohn-ab-2021-beschlossen/#comment-56&quot;&gt;Elisabeth Dörrenbecher&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Dörrenbecher,

haben Sie vielen Dank für Ihren Kommentar. 

Zunächst bitte ich Sie, zu bedenken, dass wir in obigem Beitrag lediglich über die beschlossene Entwicklung des Mindestlohns informieren, welche wir weder beeinflussen können, noch zu vertreten haben. 

Dass Sie die beschlossenen Anhebungen bis 2022 als &quot;lächerlich gering&quot; bezeichnen ist nachvollziehbar, jedenfalls aus Sicht betroffener Lohnempfänger. Ihre Frage, warum die Anhebungen so gering ausfallen hat die Mindestlohnkommission in dem oben verlinkten &lt;a href=&quot;https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2020/07/Beschluss2020.pdf&quot;&gt;Beschluss&lt;/a&gt; beantwortet. Nach der dort abgedruckten Begründung wird für das Jahr 2020 gesamtwirtschaftlich eine deutliche Rezession erwartet, welche der Corona-Kriese geschuldet ist. Für 2021 wird eine Erholung prognostiziert und erst ab 2022 wird eine Rückkehr des Bruttoinlandsprodukts auf das Niveau vor der Corona-Pandemie erwartet. Daran orientiert hat die Mindestlohnkommission die dargestellten Erhöhungen nach einer Gesamtabwägung beschlossen.

Die &quot;spürbare&quot; Erhöhung zum 01.07.2022 von 9,82 € auf 10,45 beträgt 0,63 € und stellt den derzeit größten Schritt dar, um den der Mindestlohn seit 2015 erhöht wurde. Legt man die einzelnen Erhöhungen seit 2015, welche bisher im Abstand von zwei Jahren bzw. einem Jahr erfolgten auf die Jahre um, ergibt sich eine durchschnittliche Erhöhung von 15 bis 17,5 Cent pro Jahr bis Ende 2020. In 2021 werden in Summe 32 Cent erreicht, in 2022 sind es 63 Cent.
Richtig ist wohl, dass die Erhöhungen ab 2021 betragsmäßig zu Jahres-Anhebungen führen, die etwa doppelt so hoch sind wie die durchschnittliche Anhebung der Vorjahre. Jedoch auch die Anhebung in 2022, welche dem Betrag nach eine weitere Verdoppelung der Anhebung darstellt, wird nur &quot;spürbar&quot; angesichts der kargen finanziellen Situation betroffener Arbeitnehmer. Eine spürbare Ausdünnung der prekären Beschäftigungsverhältnisse ist von den geplanten Anhebungen nicht zu erwarten und offenbar von den Entscheidungsträgern auch nicht gewünscht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.wiko-services.de/2020/07/02/anhebung-des-mindestlohn-ab-2021-beschlossen/#comment-56">Elisabeth Dörrenbecher</a>.</p>
<p>Hallo Frau Dörrenbecher,</p>
<p>haben Sie vielen Dank für Ihren Kommentar. </p>
<p>Zunächst bitte ich Sie, zu bedenken, dass wir in obigem Beitrag lediglich über die beschlossene Entwicklung des Mindestlohns informieren, welche wir weder beeinflussen können, noch zu vertreten haben. </p>
<p>Dass Sie die beschlossenen Anhebungen bis 2022 als &#8222;lächerlich gering&#8220; bezeichnen ist nachvollziehbar, jedenfalls aus Sicht betroffener Lohnempfänger. Ihre Frage, warum die Anhebungen so gering ausfallen hat die Mindestlohnkommission in dem oben verlinkten <a href="https://www.wiko-services.de/wp-content/uploads/2020/07/Beschluss2020.pdf">Beschluss</a> beantwortet. Nach der dort abgedruckten Begründung wird für das Jahr 2020 gesamtwirtschaftlich eine deutliche Rezession erwartet, welche der Corona-Kriese geschuldet ist. Für 2021 wird eine Erholung prognostiziert und erst ab 2022 wird eine Rückkehr des Bruttoinlandsprodukts auf das Niveau vor der Corona-Pandemie erwartet. Daran orientiert hat die Mindestlohnkommission die dargestellten Erhöhungen nach einer Gesamtabwägung beschlossen.</p>
<p>Die &#8222;spürbare&#8220; Erhöhung zum 01.07.2022 von 9,82 € auf 10,45 beträgt 0,63 € und stellt den derzeit größten Schritt dar, um den der Mindestlohn seit 2015 erhöht wurde. Legt man die einzelnen Erhöhungen seit 2015, welche bisher im Abstand von zwei Jahren bzw. einem Jahr erfolgten auf die Jahre um, ergibt sich eine durchschnittliche Erhöhung von 15 bis 17,5 Cent pro Jahr bis Ende 2020. In 2021 werden in Summe 32 Cent erreicht, in 2022 sind es 63 Cent.<br />
Richtig ist wohl, dass die Erhöhungen ab 2021 betragsmäßig zu Jahres-Anhebungen führen, die etwa doppelt so hoch sind wie die durchschnittliche Anhebung der Vorjahre. Jedoch auch die Anhebung in 2022, welche dem Betrag nach eine weitere Verdoppelung der Anhebung darstellt, wird nur &#8222;spürbar&#8220; angesichts der kargen finanziellen Situation betroffener Arbeitnehmer. Eine spürbare Ausdünnung der prekären Beschäftigungsverhältnisse ist von den geplanten Anhebungen nicht zu erwarten und offenbar von den Entscheidungsträgern auch nicht gewünscht.</p>
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		Von: Elisabeth Dörrenbecher		</title>
		<link>https://www.wiko-services.de/2020/07/02/anhebung-des-mindestlohn-ab-2021-beschlossen/#comment-56</link>

		<dc:creator><![CDATA[Elisabeth Dörrenbecher]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Aug 2020 15:53:58 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[warum sind die Erhöhungen bis 2022 so lächerlich gering und erst in zwei Jahren eine, die auch spürbar ist]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>warum sind die Erhöhungen bis 2022 so lächerlich gering und erst in zwei Jahren eine, die auch spürbar ist</p>
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